openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Skiunfall auf Tagung: Unfallversichert?

19.10.201520:40 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Teilnahme an Tagungen, Kongresse oder auch Incentives betrifft oft auch die Frage, ob der teilnehmende Arbeitnehmer dort auch (unfall-)versichert ist.

Einen neuen Fall hat nun das Landessozialgericht Hessen entschieden: Ein leitender Angestellter nahm an einer Führungskräftetagung teil, die sein Unternehmen für alle Führungskräfte organisiert hatte. Neben dem Tagungsprogramm gab es Freizeitbereiche, deren Teilnahme allen Teilnehmern frei gestanden hatte. Der leitende Angestellte nahm an einem Skiausflug teil, auf dem er sich verletzte. Er wollte diesen Unfall als Arbeitsunfall anerkannt haben, was die Berufsgenossenschaft ablehnte.

Zu Recht, wie nun das Landessozialgericht entschied:
Da an der Tagung nur wenige der insgesamt 280 Arbeitnehmer, nämlich nur Führungskräfte, teilnehmen durften, handelte es sich nicht um eine gesetzlich unfallversicherte betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung.

Der Skiausflug selbst stand auch in keinem “inneren” oder “sachlichen” Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Arbeitnehmers: Die Teilnahme am Skiausflug war freiwillig und damit eine rein private Tätigkeit. Urlaubs- und Freizeitaktivitäten wie auch sportliche Betätigungen stünden, auch wenn das Unternehmen sie finanziere, nicht unter dem gesetzlichen Versicherungsschutz, so das Gericht. Und weiter: Der Arbeitgeber könne nämlich nicht darüber bestimmen, welche Verrichtungen in dem erforderlichen sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stünden. Daher komme es auch nicht darauf an, ob der Arbeitgeber den Skipass bezahle oder für die Tagungsteilnahme Urlaubstage angerechnet würden.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 875611
 140

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Skiunfall auf Tagung: Unfallversichert?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Abgesichert auf die SkipisteBild: Abgesichert auf die Skipiste
Abgesichert auf die Skipiste
… Risiko-Aufschläge. Göttingen, 02.12.2013. Der Berg ruft: Bald geht es für zahlreiche Hobbysportler wieder auf deutsche Skipisten. Neben dem Spaß im Schnee ist das Thema Skiunfall meist zweitrangig. Doch trotz sinkender Verletzungszahlen gab es laut Stiftung „Sicherheit im Skisport“ (SIS) im vergangenen Jahr über 40.000 verletzte deutsche Skifahrer. Es …
Bild: Kein Unfallversicherungsschutz bei OrientierungslosigkeitBild: Kein Unfallversicherungsschutz bei Orientierungslosigkeit
Kein Unfallversicherungsschutz bei Orientierungslosigkeit
… betriebsbedingt oder durch äußere Umstände wie Nebel oder mangelhafter Beschilderung. Damit sei der Unfall auch kein Wegeunfall, und damit auch nicht unfallversichert, so das Landessozialgericht. Den Unfallversicherungsschutz zu verlieren, ist für ein Unfallopfer sehr ärgerlich: Die Unfallversicherung hat deutlich weitergehende Leistungen als bspw. …
Bild: Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Hundeführer und Treiber bei JagdBild: Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Hundeführer und Treiber bei Jagd
Kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Hundeführer und Treiber bei Jagd
… 05.11.2019 zum Aktenzeichen L 3 U 45/17 entschieden, dass Teilnehmer an einer Gesellschaftsjagd, die als Treiber und Hundeführer eingeladen sind, nicht gesetzlich unfallversichert sind. Aus der Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts Nr. 20/2019 vom 10.12.2019 ergibt sich: Ein Mann mit Jagderlaubnis nahm auf Einladung der Forstverwaltung als …
Sturz beim Skifahren kein Arbeitsunfall
Sturz beim Skifahren kein Arbeitsunfall
… an vermeintlichen betrieblichen Veranstaltungen mahnt der Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK. Nicht bei jeder Aktivität im Kollegenkreis ist man automatisch gesetzlich unfallversichert. Diese Erfahrung musste ein Leitender Angestellter eines europaweit tätigen Unternehmens machen. Er stürzte beim Skifahren im Rahmen einer Führungskräftetagung und zog sich …
Bild: Sturz während Privattelefonat auf Dienstreise nicht versichertBild: Sturz während Privattelefonat auf Dienstreise nicht versichert
Sturz während Privattelefonat auf Dienstreise nicht versichert
Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 13.08.2019 zum Aktenzeichen L 3 U 198/17 entschieden, dass Beschäftigte auch auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert sind. Dies gilt jedoch nur während der Betätigungen, die einen inneren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit aufweisen. Bestellt sich ein Versicherter ein Taxi, um einen Mietwagen …
Skiunfall - Nicht jede Versicherung zahlt Bergungskosten
Skiunfall - Nicht jede Versicherung zahlt Bergungskosten
19.02.2015. Schnell kann beim Wintersport ein Skiunfall passieren und Rettungs- und Bergungskräfte kommen zum Einsatz. Doch wenn die Rechnung für die Bergungskosten ins Haus flattert, stellt sich oft Ernüchterung ein. Hier kommen schnell hohe Beträge zusammen, die von keinem Sozialversicherungsträger übernommen werden. Manche private Unfallversicherung …
Gefahren für Wintersportler!
Gefahren für Wintersportler!
… Kopf- und Rückenverletzungen. Die Folgen reichen von der Querschnittslähmung über dauerhafte Hirnschädigung, Erwerbsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall zum Tod. Die Behandlung nach einem Skiunfall wird in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Jedoch die Bergung – unter Umständen mit einem Hubschrauber – muss selbst …
Gefahren für Wintersportler!
Gefahren für Wintersportler!
… Kopf- und Rückenverletzungen. Die Folgen reichen von der Querschnittslähmung über dauerhafte Hirnschädigung, Erwerbsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall zum Tod. Die Behandlung nach einem Skiunfall wird in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Jedoch die Bergung – unter Umständen mit einem Hubschrauber – muss selbst …
Gesetzlich unfallversichert bei Faschingsfeiern in Kitas und Schulen: Was müssen Eltern wissen?
Gesetzlich unfallversichert bei Faschingsfeiern in Kitas und Schulen: Was müssen Eltern wissen?
Kinder sind bei Faschingsfeiern in Kita und Schule gesetzlich unfallversichert. Passiert auf dem Hin- und Rückweg oder während der Feier etwas, übernimmt die Unfallkasse Berlin die Kosten für den Arztbesuch. Die Unfallkasse Berlin antwortet auf häufige Fragen zum Versicherungsschutz. Welche Voraussetzungen müssen für den Schutz erfüllt sein? Der gesetzliche …
Bild: Bei einem Event ist Skifahren nicht unfallversichertBild: Bei einem Event ist Skifahren nicht unfallversichert
Bei einem Event ist Skifahren nicht unfallversichert
… prüfen ist nämlich der konkrete Vorgang, bei dem es zu dem Unfall kam, hier dem Skifahren. Das Skifahren fand statt einmal als Freizeitbetätigung (= nicht unfallversichert) und zugleich auch als Stärkung des Gemeinschaftsgefühl (= unfallversichert). Ist aber ein Vorgang zweigespalten, kommt es darauf an, ob der unfallversicherte Teil auch dann stattgefunden …
Sie lesen gerade: Skiunfall auf Tagung: Unfallversichert?