openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kein Unfallversicherungsschutz bei Orientierungslosigkeit

05.07.201212:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Kein Unfallversicherungsschutz bei Orientierungslosigkeit

(openPR) Wer sich auf dem Heimweg von der Arbeit aus Unachtsamkeit verfährt, kann seinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz verlieren.

Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen entschieden. In dem zu entscheidenden Fall war ein Ehepaar unterwegs zurück von der Arbeit. Aufgrund einer angeregten Unterhaltung hatte sich der Fahrer verfahren, sie landeten auf der falschen Autobahn. Dort kam es zu einem schweren Unfall, bei dem der Mann einen Arm verlor.



Der versicherte Betriebsweg sei durch das Verfahren unterbrochen, so das Gericht. Das Abweichen vom direkten Heimweg erfolgte nicht betriebsbedingt oder durch äußere Umstände wie Nebel oder mangelhafter Beschilderung. Damit sei der Unfall auch kein Wegeunfall, und damit auch nicht unfallversichert, so das Landessozialgericht.

Den Unfallversicherungsschutz zu verlieren, ist für ein Unfallopfer sehr ärgerlich: Die Unfallversicherung hat deutlich weitergehende Leistungen als bspw. nur die Krankenversicherung, und zahlt bspw. auch bei Invalidität. Voraussetzung ist aber, dass es sich um einen Arbeitsunfall (= Unfall während der Arbeit bzw. auch während einer Betriebsveranstaltung) oder um einen Wegeunfall (= Unfall auf dem Hin- oder Rückweg) handelt.

Dabei sind die Grenzen aber sehr eng, wie folgende Beispiele zeigen:

• Keine Betriebsveranstaltung liegt vor, wenn nur ein Betriebsteil für sich allein einen Betriebsausflug macht. Verletzt sich ein Mitarbeiter, hat er keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz.

• Verlässt der Chef die Weihnachtsfeier und feiern die Mitarbeiter alleine weiter, handelt es sich nicht mehr um eine Betriebsveranstaltung.

• Spielen Teilnehmer einer Tagung in der Pause Fußball, besteht kein gesetzlicher Versicherungsschutz, wenn das Spiel nicht wesentlich mit der Tagung zusammenhängt sondern eher der Auflockerung dient.

• Wenn ein Ausflug (konkret hier: eine Canyoning-Tour) eher einen Belohnungscharakter als einen Ausflugscharakter hat, dann besteht kein gesetzlicher Unfallvesicherungsschutz. Dies gilt umso mehr, wenn in der Einladung darauf hingewiesen wird, dass körperliche Fitness der Teilnehmer erforderlich ist und deshalb schon nicht jeder Mitarbeiter teilnehmen wird.

• Fährt ein Arbeitnehmer nach Sponsoring-Verhandlungen bei einem Fußballverein nicht direkt wieder nach Hause, sondern schaut sich noch ungezwungen ein Fußballspiel an, so handelt es sich bei einem Unfall auf dem Heimweg nicht um einen versicherten Wegeunfall.

• Verlässt ein Arbeitnehmer auf dem Heimweg seine normale Route, um zu tanken, so kann er seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn das Tanken nicht betriebsbedingt erforderlich war (z.B. weil er von Hamburg nach München fahren und zwischendurch tanken muss).

• Wer schon übermüdet zur Arbeit geht und auf dem Heimweg von der Arbeit dann aufgrund der Übermüdung einen Unfall baut, ist nicht gesetzlich unfallversichert, da die Übermüdung nicht betriebsbedingt ist.

• Wer während der Arbeit Alkohol trinkt, obwohl dies der Arbeitgeber verboten hat, und alkoholbedingt einen Unfall baut, ist nicht gesetzlich unfallversichert.

Wer bspw. Incentive-Reisen organisiert, muss rechtzeitig sorgfältig prüfen, ob dafür der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht. Falls nicht oder es nicht sicher ist, sollte dies mit der Unfallversicherung geklärt bzw. eine eigene Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor www.eventfaq.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 646163
 1286

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kein Unfallversicherungsschutz bei Orientierungslosigkeit“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Bild: Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?Bild: Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?
Wer haftet bei Ausrutschen auf nassem Boden?
Nicht nur bei Regen, auch im Winter ist der Boden oft nass. Meistens ist damit auch der Boden im Eingangsbereich einer Location, eines Supermarktes, einer Apotheke usw. betroffen. Passiert es, dass ein Besucher ausrutscht, stellt sich oft die Frage, ob der Eigentümer bzw. Veranstalter das hätte verhindern müssen (und können). Die Gerichte unterscheiden tatsächlich: Muss der durchschnittlich aufmerksame Gast ggf. damit rechnen, dass es im Eingangsbereich rutschig ist? Z.B. weil es draußen regnet oder schneit und damit auf der Hand liegt, das…
Bild: Im Reiserecht stehen Änderungen bevorBild: Im Reiserecht stehen Änderungen bevor
Im Reiserecht stehen Änderungen bevor
Erhebliche Änderungen kommen im Reiserecht auf uns zu, d.h. für alle, die als Reiseveranstalter, Reisevermittler o.Ä. tätig sind. Hier ein paar der wesentlichen Änderungen, die sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren befinden: Anwendbarkeit des Reiserechts Der Begriff „Pauschalreisevertrag“ wird künftig anstelle des „Reisevertrages“ gelten. Die besonderen Vorschriften über Pauschalreiseverträge (siehe ab § 651a BGB-E) sollen künftig ausdrücklich nicht gelten für Reisen (siehe § 651a Absatz 4 BGB-E), die • nur gelegentlich, nicht zum …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Allianz PflegePlusBild: Allianz PflegePlus
Allianz PflegePlus
… PflegePlus seine eingezahlten Beiträge garantiert zurück - zum vereinbarten Ablauftermin oder vorher im Todesfall. Hinzu kommt noch eine steigende Überschussbeteiligung. Inklusive: Unfallversicherungsschutz Zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit. Gerade im zweiten, von mehr Freizeit geprägten Lebensabschnitt, ist die private Vorsorge für …
Bild: MÜNCHEN ZWISCHEN WAHN UND SINNBild: MÜNCHEN ZWISCHEN WAHN UND SINN
MÜNCHEN ZWISCHEN WAHN UND SINN
… durch das Münchener Nacktleben von Höhepunkt zu Höhepunkt bis seine Geschichte die endgültige Klimax erreicht. Seine stetige Begleiterin: die ihn sukzessive zerstörende Orientierungslosigkeit. Was passiert, wenn man mit 27 Jahren eine Millionen-Erbschaft überwiesen bekommt? Man wird aus der Bahn geworfen. Vor allem in so einer Millionen-Single-Metropole …
Bild: Sturz vom Dach bei Klassenfahrt ist kein ArbeitsunfallBild: Sturz vom Dach bei Klassenfahrt ist kein Arbeitsunfall
Sturz vom Dach bei Klassenfahrt ist kein Arbeitsunfall
… aus dem Fenster auf das Dach kletterte, um dort zu rauchen, und von dort abstürzte. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg verneinte nun einen Unfallversicherungsschutz des Schülers: Auch eine Klassenfahrt kann dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz unterfallen. Verunglückt ein Schüler auf der Klassenfahrt, kann das ähnlich einem Arbeitsunfall …
Arbeitsunfall am Bau – gesetzliche Versicherungspflicht für Bauhelfer?
Arbeitsunfall am Bau – gesetzliche Versicherungspflicht für Bauhelfer?
… Unterschiede, ob es sich um kurzzeitige Hilfeleistung des Vaters oder um mehrtägige Arbeiten eines Vereinskameraden handelt. Generell ist ein privater Unfallversicherungsschutz anzuraten.“, klärt Jürgen Buck weiter auf. Eine private Haftpflicht- oder Unfallversicherung befreit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung. Weitere Informationen zum Thema …
Gesetzlich unfallversichert bei Faschingsfeiern in Kitas und Schulen: Was müssen Eltern wissen?
Gesetzlich unfallversichert bei Faschingsfeiern in Kitas und Schulen: Was müssen Eltern wissen?
… für den Arztbesuch. Die Unfallkasse Berlin antwortet auf häufige Fragen zum Versicherungsschutz. Welche Voraussetzungen müssen für den Schutz erfüllt sein? Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift nur, wenn die Faschingsfeier von der Kita- oder der Schulleitung verantwortet wird. Privat organisierte Feiern sind nicht gesetzlich unfallversichert …
Bild: AULINGER Rechtsanwälte | Arbeitsrecht | Haftung: Alle Jahre wieder – Weihnachtsfeiern ohne FrustBild: AULINGER Rechtsanwälte | Arbeitsrecht | Haftung: Alle Jahre wieder – Weihnachtsfeiern ohne Frust
AULINGER Rechtsanwälte | Arbeitsrecht | Haftung: Alle Jahre wieder – Weihnachtsfeiern ohne Frust
… zu kümmern. Wenn nur noch drei von 18 Mitarbeitern mehrere Stunden gemeinsam weiterfeiern, überwiegt jedoch der private Charakter, sodass die Rechtsprechung einen Unfallversicherungsschutz verneint (LSG Hessen in einem Urteil vom 26.02.2008). Alkoholgenuss als Unruhestifter – Versicherungsschutz kann entfallen Vielfach spielt bei Unfällen auf und vor …
Schulwegunfälle auf Bahnanlagen – Ratgeber
Schulwegunfälle auf Bahnanlagen – Ratgeber
… Zügen, S-Bahnen oder Autos erfasst und tödlich verletzt werden. Oder dass die Verletzungen zu einer Invalidität mit lebenslanger Behinderung führten. Da der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht ausreichend ist, rät der GVI-Fachmann den Eltern dringend zu einer privaten Unfallversicherung für ihre Kinder mit einer ausreichenden Kapitalleistung für …
Bild: Weltrekord: Auf den Bühnen für Gen Y & Z Bild: Weltrekord: Auf den Bühnen für Gen Y & Z
Weltrekord: Auf den Bühnen für Gen Y & Z
… Minuten hat sie auf der Bühne von Mastershausen performt. Sie möchte raus auf die Bühne und begeistern. Deborah adressiert hier eines der Hauptprobleme der aktuellen Zeit: Die Orientierungslosigkeit der Generationen Y und Z. Dabei geht es ihr darum, andere aus ihrer Orientierungslosigkeit zu begleiten, indem sie sie motiviert, so zu denken wie ein Oktopus. …
Karneval: Richtig versichert hilft entspannt feiern
Karneval: Richtig versichert hilft entspannt feiern
• Erhöhte Unfallgefahr bei Umzügen und Partys • Betriebsfeier: Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz endet früh • Veranstalter-Haftpflicht deckt Schäden beim Zug ab Köln, 9. Februar 2012 – Die „fünfte Jahreszeit“ ist in den Karnevalshochburgen in vollem Gang und geht ihrem Höhepunkt entgegen, allein die Betreiber des Kölner Rosenmontagszuges erwarten …
Bild: Trunkenheit auf Betriebsfeier kann unfallversichert seinBild: Trunkenheit auf Betriebsfeier kann unfallversichert sein
Trunkenheit auf Betriebsfeier kann unfallversichert sein
Ein Besäufnis im Anschluss an eine Betriebsveranstaltung führt nicht automatisch dazu, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt. So hatte ein Betriebsrat eines größeren Konzerns an einer Betriebsratstagung teilgenommen; an deren Ende um 19 Uhr es ein geselliges Zusammensein gab. Der Betriebsrat stürzte gegen 1 Uhr auf dem Weg zu seinem …
Sie lesen gerade: Kein Unfallversicherungsschutz bei Orientierungslosigkeit