openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Schnell übersehen: Die Schadensminderungspflicht

17.09.201517:53 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Schnell übersehen: Die Schadensminderungspflicht

(openPR) Dass ein Schaden entsteht, kann passieren. Was aber tun, wenn es soweit ist? Was muss insbesondere der Geschädigte tun – also derjenige, der einen Schaden erlitten hat?

Zunächst einmal ganz einfach: Er darf nicht einfach zuschauen, wie der Schaden immer größer wird. Noch viel mehr: Er muss sogar versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.



Das ist die sogenannte Schadensminderungspflicht, Regelungen finden sich dazu in § 254 BGB:

1. Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
2. Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er es unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er es unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern.

Was bedeutet das?

Ein Beispiel: Der Besucher betritt die Veranstaltungsstätte. Weil er dauernd mit seinem Handy spielt, stolpert er über ein Kabel, das in einem beleuchteten Bereich verlegt, gegen das Stolpern aber nicht sonderlich gut abgesichert wurde. Der Besucher verletzt sich, außerdem ist sein Handy kaputt.

Für den Besucher besonders dramatisch: Das beschädigte Handy…

Der Besucher hat nun Ansprüche gegen:

• den Veranstalter, denn das ist sein Vertragspartner. Er hat Ansprüche aus dem vertraglichen Schuldverhältnis, da ein Vertrag immer auch sagt: “Verletze deinen Vertragspartner nicht!” -> § 280 BGB.
• denjenigen, der das Kabel nicht ordnungsgemäß verlegt hat. Nehmen wir dazu einmal an, das war ein Techniker. Hier hat der geschädigte Besucher einen Anspruch aus dem sog. gesetzlichen Schuldverhältnis. Auch das Gesetz sagt nämlich: “Verletze niemanden!” -> § 823 BGB (die sog. “unerlaubte Handlung”).

In beiden Fällen kann der geschädigte Besucher Schadenersatz fordern, nämlich Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Erforderlich ist dafür allerdings, dass
• der Verantwortliche (z.B. Veranstalter und Techniker) eine Pflicht verletzt hat (sei es vertraglich, sei es gesetzlich),
• der Verantwortliche entweder fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat,
• die Handlung oder das Unterlassen des Verantwortlichen “kausal”, also ursächlich für den Schaden ist, und
• dass der Besucher tatsächlich einen monetarisierbaren Schaden hat.

Wir unterstellen einmal, dass diese Voraussetzungen in unserem Ausgangsbeispiel erfüllt wären.

Damit hat dann also der Besucher einen Schadenersatzanspruch einmal gegen den Veranstalter und einmal gegen den Techniker. In der Summe kann er natürlich nur einmal den Schaden ersetzt verlangen; er kann sich aber aussuchen, von wem und ggf. welche Quote.

Aber: Schadenminderungspflicht!

Fraglich ist aber hier, ob man nicht auch dem Besucher einen Vorwurf machen kann, nämlich, dass er nicht aufgepasst hat. Natürlich darf man nicht blind durch die Landschaft laufen. Wenn alle anderen Besucher problemlos über das Kabel gekommen sind, dann stellt sich die Frage des Mitverschulden: Hätte der Besucher den Schaden unschwer verhindern können?

Bejaht man diese Frage, dann reduziert sich der Schadenersatzanspruch – je nach Intensität des Mitverschulden kann das dann zwischen 1% und 100% liegen, d.h.: Je mehr man dem Besucher einen Vorwurf machen kann, und je geringer das Verschulden der Verantwortlichen, desto weniger Schadenersatz bekommt der verletzte Besucher.

Das heißt:

• Entsteht ein Schaden, muss man als Geschädigter ihn so gering wie möglich halten. Man muss bspw. Hilfe dazu holen oder selbst Hand anlegen und helfen, soweit das einem zumutbar ist.
• Seinen Vertragspartner und den potentiellen Schädiger muss ich ggf. darauf aufmerksam machen, dass ein Schaden entstehen könnte: Nämlich dann, wenn ich selbst erkenne, dass der Schaden bevorsteht, aber auch erkenne, dass der hierfür Verantwortliche das nicht erkennt.
• Ich muss ggf. Hilfe organisieren, und die Kosten dafür vorstrecken, wenn damit der Schaden im Verhältnis einfach klein gehalten werden kann.

Wer also zwar geschädigt wurde, aber nicht aufpasst, kann seinen Schadenersatzanspruch verlieren!

In besonderen Fällen sieht das Gesetz ausdrücklich eine solche Schadenminderungspflicht vor:

Besonderheit bei Versicherungen

Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt eines Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen (siehe § 82 Absatz 1 VVG = Versicherungsvertragsgesetz). Dabei muss der Versicherungsnehmer…

• Weisungen des Versicherers soweit zumutbar befolgen, und
• Weisungen einholen, wenn die Umstände dies gestatten (z.B. wenn er Zeit dazu hat).

Besonderheit im Mietrecht

Erkennt der Mieter einen Mangel, muss er den Vermieter informieren (sog. Mängelanzeige), damit der Vermieter die Möglichkeit erhält, den Mangel zu beseitigen. Unterlässt der Mieter die Mängelanzeige, kann er später aufgrund des Mangels die Miete nicht mindern oder Schadenersatz fordern (siehe § 536 c BGB).

Tipp: Machen Sie die Mängelanzeige schriftlich (per Fax, Mail, SMS usw.) bzw. unter Zeugen, so dass Sie später beweisen können, dass Sie (1.) überhaupt und (2.) rechtzeitig den Mangel angezeigt haben.

Besonderheit im Werkvertrag

Derjenige, der als “Besteller” eine Arbeit in Auftrag gibt und erkennt, dass der Auftrag nicht ausreichend erfolgreich durchgeführt wurde, muss den Auftragnehmer grundsätzlich dazu auffordern, den Mangel zu beseitigen (= den Erfolg herbeizuführen); erst dann, wenn der Auftragnehmer das verweigert (oder die Zeit drängt), darf der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und hierfür die Kosten erstattet verlangen (sog. Ersatzvornahme, § 637 BGB).

Tipp: Drohen Sie ausdrücklich die Ersatzvornahme an = “Wenn nicht …, dann…”, also bspw.: “Wenn Sie das nicht bis heute um 15 Uhr erledigen, dann mache ich das selbst”.
Tipp-Tipp: Drohen Sie nicht mit einer Strafanzeige, denn das wäre Nötigung…! Sie dürfen aber mit der Ersatzvornahme “drohen”.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 870841
 180

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Schnell übersehen: Die Schadensminderungspflicht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Wasserrohrbruch durch Frost - Schäden schnell der Versicherung melden
Wasserrohrbruch durch Frost - Schäden schnell der Versicherung melden
… vorhergesagten Kälte in Teilen Deutschland dadurch zahlreiche Wasserrohrbrüche auftreten. Betroffene sollten Schäden umgehend ihrer Versicherung melden. Dabei besteht auch eine Schadensminderungspflicht. Dann sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) …
Franchisenehmer hat Anspruch auf Schadensersatz bei unrichtigen Umsatzprognosen - Franchiserecht
Franchisenehmer hat Anspruch auf Schadensersatz bei unrichtigen Umsatzprognosen - Franchiserecht
… auch nicht entscheidend, inwiefern einen möglichen Franchisenehmer die Pflicht trifft die Risiken der Unternehmung zu beleuchten. Auch habe dem Kläger keine Schadensminderungspflicht im Sinne einer Änderung des Geschäftskonzepts getroffen. Sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer haben zahlreiche Rechte und Pflichten. Bei einem Franchising stellt …
Wasserrohrbruch durch klirrenden Frost - Schäden schnell der Versicherung melden
Wasserrohrbruch durch klirrenden Frost - Schäden schnell der Versicherung melden
… Deutschland zahlreiche Wasserrohrbrüche und Folgeschäden auftreten. Betroffene sollten auftretende Schäden umgehend ihrer Versicherung melden. Wichtig: Dabei besteht auch eine Schadensminderungspflicht. Dann sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) …
Inkassogebühren - was muss man zahlen, was nicht?
Inkassogebühren - was muss man zahlen, was nicht?
… bindend, aber die durch Inkassoleistungen entstehenden Kosten dürfen nicht höher sein als die Kosten, die ein Anwalt berechnet hätte. Hier geht es um die geforderte Schadensminderungspflicht, damit die Forderungen nicht ausufern. Der Forderungssteller muss sich für den günstigeren Weg entscheiden - tut er das nicht, dann darf das beauftragte Untenehmen …
Bild: Verkehrsunfall: Verweis auf andere Werkstatt zulässig?Bild: Verkehrsunfall: Verweis auf andere Werkstatt zulässig?
Verkehrsunfall: Verweis auf andere Werkstatt zulässig?
… der Betriebsgefahr, da der Unfallverlauf nicht festgestellt werden könne. Diese sei mit 50% korrekt bemessen. Zwar müsse sich der Geschädigte wegen seiner Schadensminderungspflicht auf eine günstige Reparaturmöglichkeit verweisen lassen. Das Alternativangebot müsse aber mühelos und ohne weiteres den Qualitätsstandards einer Reparatur in einer markengebundenen …
Unrichtige Umsatzprognosen können Schadensersatzansprüche begründen - Franchiserecht
Unrichtige Umsatzprognosen können Schadensersatzansprüche begründen - Franchiserecht
… bei dem Kläger unrichtige Vorstellungen in Bezug auf die Umsatzentwicklung hervorgerufen. Des Weiteren habe den Kläger nach Ansicht des Gerichts auch keine Schadensminderungspflicht, im Sinne einer Änderung des Konzepts auf eigenes Risiko und eigene Kosten, getroffen. Franchisekonzepte stellen sowohl für Franchisegeber als auch für Franchisenehmer in …
Bild: RA-Horrion: Stundensätze freier Werkstätten sind zulässig - Verkehrsrecht DresdenBild: RA-Horrion: Stundensätze freier Werkstätten sind zulässig - Verkehrsrecht Dresden
RA-Horrion: Stundensätze freier Werkstätten sind zulässig - Verkehrsrecht Dresden
… Stundenver¬rechnungssätze einer VW-Werkstatt enthalten. Die Versicherung verweist auf eine freie Werkstatt mit geringen Kosten, und zwar EUR 220,54. Verkehrsrecht Dresden - Rechtsgründe: Nach dem Grundsatz der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 11 BGB ist der Verweis auf eine freie Werkstatt zulässig. Bei Fahrzeugen bis zum Alter von 3 Jahren ist der …
Achtung bei Mahnungen durch Inkassobüro für Teledienstanbieter
Achtung bei Mahnungen durch Inkassobüro für Teledienstanbieter
… sein sollte, berechtigt dies noch lange nicht zum Einleiten eines kostenintensiven Inkassoverfahrens. Zwei gravierende rechtliche Gründe könnten dagegen sprechen: zum einen die Schadensminderungspflicht, zum anderen die Fragen rund um die unzulässige Rechtsausübung. Auch das Inkassobüro hätte diese rechtlichen Fragen vor Versenden der Mahnung prüfen …
Wasserrohrbruch - Schäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden
Wasserrohrbruch - Schäden schnell der Versicherung melden und Folgeschäden vermeiden
… auf Grund der extremen Kälte in Teilen Deutschlands zahlreiche Wasserrohrbrüche auf. Betroffene sollten umgehend Schäden ihrer Versicherung melden. Auch besteht eine Schadensminderungspflicht. Deshalb sollten sofort Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden“, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt …
Nutzungsausfall für den Käufer eines Pkw bei Schaden
Nutzungsausfall für den Käufer eines Pkw bei Schaden
… gerichtete Revision beim BGH gab jedoch wieder der Käuferin Recht. Allerdings verlangt auch der BGH eine Ersatzanschaffung eines vergleichbaren Kfz im Rahmen der Schadensminderungspflicht der Käuferin. Der BGH hat in seiner Entscheidung darauf verwiesen, dass ein Rücktritt einen mangelbedingten Schadensersatz nicht ausschließe (BGH, Urteil v. 28.11.2007 …
Sie lesen gerade: Schnell übersehen: Die Schadensminderungspflicht