(openPR) GLASBRUCHVERSICHERUNG:
Die Glasbruchversicherung ist eine Ergänzung zur Hausratversicherung oder Betriebsinhaltsversicherung, kann aber auch einzeln abgeschlossen werden. Sie leistet Ersatz bei Glasbruch durch eigenes oder fremdes Verschulden und ist somit eine Allgefahrendeckung.
Die Versicherung ist nützlich, wenn man im Besitz von großen Glasflächen und wertvollen Gläsern ist, deren Reparatur beziehungsweise Ersatz viel Geld kosten würde. Noch dazu ist sie für Familien mit Kindern empfehlenswert.
Die Glasbruchversicherung sichert Mobiliar- und Gebäudeverglasung:
Zur abgesicherten Mobiliarverglasung zählen:
- gerahmte Bilder
- Schränke
- Vitrinen
- Stand-, Wand- und Schrankspiegel
- Glasplatten
- Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro-
und Gasgeräten
Zur abgesicherten Gebäudeverglasung zählen:
- Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern,
Türen, Balkonen, Wänden, Dächern,
Brüstungen, Duschkabinen
- Glas- und Kunststoffscheiben von Terrassen,
Veranden, Loggien und Wintergärten
(einschließlich deren Dachverglasungen sowie
Wetterschutzvorbauten)
- Lichtkuppeln (aus Glas oder Kunststoff);
Glasbausteine; Profilbaugläser
- künstlerisch bemalte und folierte Glasscheiben
Hinweis:
Bitte überprüfen Sie in Ihrer Police, ob auch Glaskeramik-Kochflächen (Ceran), Aquarien und Terrarien versichert sind, da diese ausdrücklich genannt werden müssen.
Die Versicherung zahlt außer dem Ersatz des Schadens auch die Handwerker, eine Notverglasung, den Auf- und Abbau eventuell erforderlicher Gerüste, den Einsatz einer Hebebühne oder eines Krans, den Ab- und Anbau von Schutzvorrichtungen (beispielsweise ein Fenstergitter als Einbruchschutz) oder die Aufräumarbeiten nach besonders schwerwiegenden Schadenfällen, insbesondere im Zusammenhang mit Vandalismus.
Grundsätzlich zahlt die Versicherung nur Glasschäden, die einen Austausch oder eine fachmännische Reparatur erfordern: Die Versicherung leistet keinen Ersatz aufgrund von Schrammen, Kratzern, Absplitterungen oder Trübungen des Glases oder Hohlgläsern (z.B. eine Vase).
Beispiele:
1) Frau Müller stößt beim Putzen mit dem Besenstil
versehentlich gegen die Glastür
und diese geht zu Bruch.
--> Die Glasbruchversicherung übernimmt die
Kosten der neuen Glastür.
2) Herr Müller lässt ausversehen seine Brille fallen und
diese geht zu Bruch.
--> Die Glasbruchversicherung ersetzt keine
Brillengläser.
3) Der Hund von Familie Müller kratzt gegen die Glastür
und es entstehen Kratzer und
Schrammen.
--> Die Glasbruchversicherung übernimmt die Kosten
für eine Ausbesserung nicht, da
Kratzer oder ähnliches nicht mitversichert sind.
4) Bei Familie Müller geht ein Dachfenster zu Bruch.
--> Die Glasbruchversicherung ersetzt das
Dachfenster und übernimmt auch die Kosten der
Handwerker und eines Gerüstes, jedoch nur bis
zur vereinbarten Deckungssumme.
Geschrieben von Florent Berisha und Vanessa Meißner












