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Informationsveranstaltung zu Vergaberecht und Mindestlohn

22.07.201512:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Informationsveranstaltung zu Vergaberecht und Mindestlohn

(openPR) Im April 2008 hatte der EuGH im so genannten Rüffert-Urteil das niedersächsische Landesvergabegesetzt gekippt.
Seitdem haben nahezu alle Bundesländer mit novellierten Tariftreue- oder Vergabegesetzen ihre landesgesetzlichen Regelungen mit dem Ziel umgestaltet, dass diese mit europäischem Recht vereinbar sind.
Derzeit verfügen zehn Bundesländer über ein Tariftreue- oder Vergabegesetz.
In vier Bundesländern (Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein) wurden darüber hinaus sogar eigene Landesmindestlohngesetze verabschiedet, in denen die Mindestlohnvorgaben über die öffentlichen Aufträge hinaus auch auf den gesamten Bereich der öffentlichen Zuwendungen ausgedehnt wurden.
Ihr Ziel besteht demnach nicht allein in der Förderung existenzsichernder Löhne (wie beim allgemeinen Mindestlohn), sondern vor allem in der Herstellung einer fairen Wettbewerbsordnung, die die Lohnkostenkonkurrenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge begrenzt.
Angesichts der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns mehren sich nun die Stimmen, die die Fortführung landesspezifischer Mindestlohnreglungen im Vergaberecht für überflüssig halten.
Hinzu kommt eine durch Urteile des Europäischen Gerichtshofes angestoßene juristische Debatte, in der über die Konformität von vergabespezifischen Mindestlöhnen mit dem Europarecht gestritten wird.
Aktuell ist mit dem „RegioPost-Fall“ noch ein weiteres Verfahren (C-115/14) beim EuGH anhängig, in dem das OLG Koblenz grundsätzlich nach der Europarechtskonformität von vergabespezifischen Mindestlöhnen fragt.
Zahlreiche Gesetzesänderungen, Neuerungen und Reformüberlegungen auf nationaler Ebene sowie in vielen Bundesländern machen eine rechtssichere Beschaffung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen in der Praxis insbesondere vor dem Hintergrund der ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs immer anspruchsvoller.
Die Informationsveranstaltung soll einen strukturierten Überblick über die aktuelle Rechtslage verschaffen. Anhand von Praxisbeispielen werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmern in die Lage versetzt, die wesentlichen Anforderungen zu erkennen und umzusetzen.

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