(openPR) PRORENDITA VIER GmbH & Co. KG
Der geschlossene Lebensversicherungsfonds PRORENDITA VIER GmbH & Co. KG hat erhebliche Verluste erwirtschaftet. Der britische Zweitmarkt für Lebensversicherungspolicen hat sich verschlechtert, es gibt Fremdwährungsrisiken die sich realisiert haben und die Anschlussfinanzierung bereitet den Anlegern Sorgen.
Eser Rechtsanwälte handeln!
Bundesweit wurden für geschädigte Anleger zahlreiche Schadensersatzklagen gegen verschiedene Banken, vor allem gegen die Targobank, eingereicht. Die Schadensersatzklagen stützen sich hierbei auf fehlerhafte Aufklärung und Beratung und der Verwendung eines fehlerhaften Prospektes. Nach dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser zahlreiche Anleger zum Inhalt und Ablauf des Beratungsvorganges hören konnte, insbesondere zur Beratungspraxis durch die Targobank, konnte er einheitliche und systematische Aufklärungsfehler feststellen.
In einigen Fällen konnten die Verfahren sogar durch Prozessvergleiche beendet werden.
Hierbei wurden zum Teil sehr hohe Vergleichsquoten für die Anleger vereinbart.
Wie bereits seitens der Anlegerschutzkanzlei Eser berichtet, reicht für die Begründetheit des Schadensersatzanspruch bereits aus, dass der Bankberater seinerzeit nicht über die Existenz und die genaue Höhe dieser Rückvergütungen aufgeklärt hat.
Für den Anleger besteht dadurch eine günstig und abgesicherte Rechtsposition, sich von der riskanten und verlustträchtigen Lebensfondsbeteiligung auch im Nachhinein zu lösen.
Drohende Verjährung zum 31.12.2015!
Geschädigte Anleger sollten unbedingt die im Hintergrund ablaufende Verjährungsfrist beachten. Im Einzelfall kann Verjährung zum 31.12.2015 eintreten. Insoweit sollten sich interessierte Anleger von einem auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zeitnah beraten lassen.
Über den auf der Homepage befindlichen, www.kanzlei-eser.de, Fragebogen besteht für den ratsuchenden Anleger die Möglichkeit, sich mit den Anwälten der Kanzlei Eser in Verbindung zu setzen und sich zunächst unverbindlich und kostenfrei über etwaige Handlungsmöglichkeiten zu informieren.
Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines. Darüber hinaus ist er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als Lehrbeauftragter für die Duale Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW) tätig.










