(openPR) Depression muss heute kein Ausschlusskriterium mehr für eine private Krankenversicherung sein. Inzwischen gibt es auch Versicherer die nur einen entsprechenden Risikoaufschlag berechnen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen fest, dass immer mehr Bürger von psychischen Krankheiten betroffen sind. Experten gehen davon aus, dass der steigende Leistungsdruck und die finanzielle Unsicher( JOB) unter anderen dazu führen.
Leistungsausschluss beachten
Auch wenn einige Versicherer eine Police anbieten, sollte darauf geachtet werden, dass keine Leistungsausschlüsse für die Krankheit bestehen. Denn so verringert sich sonst der Versicherungsschutz des Antragstellers. Alle Hilfsmittel und Erstattungen die auf psychische Krankheiten zurück zu führen sind, müssen dann alleine getragen werden. Bei der GKV ist ein Ausschluss von Leistungen nicht möglich. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch auf http://kombiport-pkv.de/pkv-trotz-depression/.
Vorerkrankungen immer angeben
Beim Antrag der Police werden auch immer Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand ( Gesundheitsprüfung) gestellt. Es ist hier sehr wichtig, dass dieser Fragenkatalog richtig und wahrheitsgemäß ausgefüllt wird. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Informationspflicht nicht nach, kann der Anbieter sich später aus der Haftung nehmen. Die bereits gezahlten Beiträge werden einbehalten ohne eine Rückerstattung der Arztrechnungen vorzunehmen.
Ähnliche Vorgehensweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine ähnliche Risikoprüfung existiert auch bei einer Absicherung gegen die dauerhafte Arbeitsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine BU-Rente bis zum regulären Renteneintrittalter. Fast alle Krankheiten, auch psychische , werden versichert. Bedingung ist hier, dass die keine ähnliche Vorerkrankung bestanden hat.
Hohe Kosten für Medikamente
Krankenversicherer und Krankenkassen haben in den letzten Jahren einen massiven Anstieg der Kosten für Medikamente verzeichnet. Die Pharmaindustrie ist an keine Preisbremse und gesetzliche Regularien gebunden. Es verwundert daher nicht, dass eine Preissteigerung von teilweise über 400 Prozent zu verzeichnen sind. Das belastet nicht nur die Versicherer sondern auch die Beitragszahler.





