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PKV-Beitragserhöhungen 2019

Bild: PKV-Beitragserhöhungen 2019
Anna Lövenich
Anna Lövenich

(openPR) In den Jahren 2017 und 2018 wurden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) je nach Versicherungsunternehmen und Tarif teilweise überdurchschnittlich stark angehoben. Das lag auch an den gesunkenen Zinseinnahmen für die Altersrückstellungen. Für alle 8 Millionen PKV-Versicherte zusammen sind das immerhin 250 Milliarden EURO. Vergleicht man die PKV-Beitragsanpassungen der letzten 10 Jahre mit den Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), so lagen beide Systeme bei 3,0 % (PKV) bzw. 3,2 % (GKV) Erhöhung p.a.



Aus diesen Zahlen lassen sich heute erste Trends für die PKV-Beitragsanpassung 2019 ableiten. Die üblichen 3 % sind sozusagen gesetzt. Zusätzlich müssen noch einige Tarife die zu niedrige Verzinsung für Alterungsrückstellungen durch höhere Beiträge ausgleichen. So schreibt es die Kalkulationsverordnung der PKV vor. Hierin sind auch die sprunghaften PKV-Beitragserhöhungen begründet. Erst nach dem Überschreiten einer bestimmten Kostenschwelle von etwa 5 % darf der Beitrag angepasst werden. Steigen die Kosten zum Beispiel über 5 Jahre nur um 4 %, dann darf der PKV-Beitrag nicht erhöht werden. Kommt es im 6. Jahr zu einem Anstieg von 6 %, so wird der „Renovierungsstau“ der vergangenen Jahre auf einen Schlag nachgeholt.

Insofern ist in 2019 mit Beitragsanpassungen von 3 bis 10 % zu rechnen. Zusätzlich wird auch die private Pflegepflichtversicherung in 2019 um etwa 30 % teurer.

Einziger Ausweg für PKV-Kunden ist die kostenlose PKV-Tarifoptimierung gem. § 204 VVG mit dem Tarifwechsel in einen vergleichbaren und günstigeren Tarif der eigenen KV. GKV-Versicherte haben keine Möglichkeit an der parallel zur PKV verlaufenden KV-Beitragsschraube zu drehen. Einziger Trost zur Kostenentwicklung der GKV und PKV ist die steigende Lebenserwartung mit gleichzeitig lebenswerteren letzten Jahren für die meisten von uns.

Marktführer in der kostenlosen und vollumfänglichen Beratung zum PKV-Tarifwechsel gem. § 204 VVG ist die hc consulting AG (www.hcconsultingag.de). Der PKV-Maklerspezialist arbeitet immer zu 100 % kostenlos und beschäftigt ausschließlich gestandene Krankenversicherungsspezialisten. Kosten dürfen durch die Beratung nicht entstehen. Der PKV-Versicherte ist auf die Ersparnis innerhalb seiner bestehenden PKV geradezu angewiesen und kann neben den immer höheren Beiträgen nicht auch noch Berater bezahlen.

Diese Versicherungen beteiligen sich am kostenlosen PKV-Tarifwechsel:

Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, BayrischeVersicherungskammer, Central-Generali, Continentale, DBV, Deutscher Ring, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, Inter, Münchener Verein, Nürnberger, R+V, Signal Iduna, SDK, UKV, uniVersa

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