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Unternehmensnachfolge: Stiftung als Alternative

Bild: Unternehmensnachfolge: Stiftung als Alternative
Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig, LL.M., ROSE & PARTNER LLP.
Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig, LL.M., ROSE & PARTNER LLP.

(openPR) Die Frage der Unternehmensnachfolge spielt für den deutschen Mittelstand in den kommenden Jahren eine entscheidende Rolle. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden oder in Ermangelung eines Nachfolgers kann die Gründung einer Stiftung eine sinnvolle Alternative sein.



Wie die Frankfurter Rundschau unter Berufung auf eine Studie der KfW-Bank berichtet, wird die Unternehmensnachfolge bei rund 580.000 mittelständischen Unternehmen in den kommenden zwei Jahren zum brennenden Thema. Das heißt, dass etwa jedes sechste Mittelstandsunternehmen einen Nachfolger an der Unternehmensspitze sucht. Zwei Probleme können sich dabei ergeben: Es steht kein Nachfolger bereit oder es wird ein Nachfolger innerhalb der Familie gesucht. „Letzteres kann zu Erbstreitigkeiten führen. Eine Zerschlagung des Betriebsvermögens unter den Erben kann dann möglicherweise die Existenz des Unternehmens bedrohen. Um dies zu verhindern, kann die Gründung einer Stiftung die geeignete Alternative sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ronny Jänig von der bundesweit tätigen Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. Dazu könne eine Unternehmensstiftung z.B. in Form einer Familienstiftung gegründet werden, so der Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aus Berlin.

Die Familienstiftung verfolgt das Ziel, das Vermögen vor einer Zersplitterung zu schützen und gleichzeitig die Angehörigen finanziell dauerhaft abzusichern. Bei der Übertragung der Unternehmensanteile an die Stiftung gehen die Verfügungs-, Kontroll- und Stimmrechte an die leitenden Organe der Stiftung über. Die Erben, können je nach Satzung der Stiftung zu den Destinatären (Begünstigten) der Stiftung gehören und z.B. monatliche Auszahlungen durch die Erträge der Stiftung erhalten. Das Vermögen der Stiftung wird dabei jedoch nicht angetastet.

Der Stifter kann bereits zu Lebzeiten oder beim Erbfall das Vermögen in die Stiftung einbringen. Dabei müssen aber die Pflichtteilsansprüche der gesetzlichen Erben berücksichtigt werden. Bei der Übertragung des Vermögens fallen zudem entweder Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer an. Denn die Familienstiftung genießt im Gegensatz zu einer gemeinnützigen Stiftung keine steuerliche Privilegierung. „Dennoch kann sie im Einzelfall Potenzial zur Steueroptimierung“ haben, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jänig.

Ist die Weiterführung des Unternehmens der Sinn und Zweck einer Stiftung wird auch von einer Unternehmensstiftung gesprochen. Diese kann aber auch als Familienstiftung organisiert werden. Sie bietet die Möglichkeit, die Frage der Unternehmensnachfolge unabhängig von den familiären Verhältnissen zu regeln.

Bei der Wahl der Stiftungsform oder auch alternativ anderer gesellschaftsrechtlicher Lösungen (z.B. Familiengesellschaft bzw. Familienpool) sind verschiedene Regelungen und Gesetze z.B. aus dem Steuer-oder Erbrecht zu berücksichtigen. Diese haben Einfluss darauf, wie sich die Unternehmensnachfolge am sinnvollsten gestalten lässt.

Mehr Informationen zu Unternehmensnachfolge und Stiftung unter: http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/unternehmensnachfolge-stiftung.html

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