(openPR) Die Conti-Unternehmensgruppe hat eine Vielzahl von Schiffsfonds aufgelegt. An diesen Publikumsgesellschaften haben sich zahlreiche Anleger aus Deutschland beteiligt. Vielfach wurden die Schiffsfondsbeteiligungen hierbei über Banken, insbesondere über die Commerzbank, vermittelt.
Die Conti-Schiffsfonds leiden unter den fallenden Charterraten, die die Rentabilität für die Schiffe der Conti-Schiffsfonds-Flotte bedrohen.
Bei der Zeichnung und Beratung wurden diejenigen Anleger, die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser zum Inhalt und Ablauf der jeweiligen Beratungsgespräche gehört werden konnten, allerdings regelmäßig nicht über alle relevanten Risiken und Nachteile der erworbenen Beteiligungen aufgeklärt.
Vor allem erfolgte in diesen Fällen keine oder keine zutreffende Aufklärung über ein Teil- und Totalverlustrisiko, über das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung (Nachschusshaftung), über die fehlende Kündigungsmöglichkeit vor Laufzeitende und die mangelnde Fungibilität.
Die von Rechtsanwalt Eser gehörten Anleger suchten insoweit sichere, auch für die Altersvorsorge geeignete, Anlagen.
Weiter wurden diese Anleger auch nicht über Existenz und genaue Höhe der zugeflossenen Rückvergütungen und Vertriebsprovisionen aufgeklärt.
Diee mit der Vermittlung eingesetzten Berater müssen sowohl anlegergerecht als auch anlagegerecht beraten.
Für den Fall, dass nur eine einzige Aufklärungspflichtverletzung bewiesen werden kann, steht dem geschädigten Anleger ein hundertprozentiger Schadensersatzanspruch, gerichtet auf Rückabwicklung, zu.
Insofern hat der Bundesgerichtshof in gefestigter Rechtsprechung mehrfach entschieden, dass wenn die Beratung und Vermittlung über Banken erfolgte, die Banken ungefragt über Existenz und die genaue Höhe der zugeflossenen Vertriebsprovisionen/Rückvergütungen aufklären müssen.
Die Schiffe der Conti Schiffsfonds-Gruppe fahren als Bulker- oder Containerschiffe, aber auch als Gastanker und Passagierschiffe auf allen Meeren.
Die Conti-Flotte bestand zum 01.08.2013 aus den nachstehenden Schiffen:
Bulker 57.000 tdw Containerschiffe 1.600-1.800 TEU
MS „CONTI ACHAT“ MS „CONTI HONG KONG“
MS „CONTI ALEXANDRIT“
MS „CONTI ALMANDIN“ Containerschiffe 2.100-2.900 TEU
MS „CONTI AMAZONIT“
MS „CONTI AMETHYST“ MS „CONTI ALBANY“
MS „CONTI AMETRIN“ MS „CONTI ARABELLA“
MS „CONTI AQUAMARIN“ MS „CONTI ARIADNE“
MS „CONTI ARAGONIT“ MS „CONTI BILBAO“
MS „CONTI AVENTURIN“ MS „CONTI BRISBANE“
MS „CONTI AZURIT“ MS „CONTI CARTAGENA“
MS „CONTI FLINT“ MS „CONTI DAPHNE“
MS „CONTI FUCHSIT“ MS „CONTI ELEKTRA“
MS „CONTI LAPISLAZULI“ MS „CONTI EMDEN“
MS „CONTI LARIMAR“ MS „CONTI ESPERANCE“
MS „CONTI OPAL“ MS „CONTI HARMONY“
MS „CONTI PERIDOT“ MS „CONTI MALAGA“
MS „CONTI PYRIT“ MS „CONTI SALOME“
MS „CONTI VALENCIA“
Bulker 75.000 tdw MS „CONTI WELLINGTON“
MS „CONTI SAPHIR“ Containerschiffe 3.000-4.900 TEU
MS „CONTI SELENIT“
MS „CONTI SERPENTIN“ MS „CONTI ANPING“
MS „CONTI SPINELL“ MS „CONTI CORDOBA“
MS „CONTI GALAXY“
Bulker 92.500 tdw MS „CONTI ONTARIO“
MS „CONTI SAN FRANCISCO“
MS „CONTI JADE“ MS „CONTI TIANJIN“
MS „CONTI JAPSIS“
MS „CONTI TANSANIT“
MS „CONTI TOPAS“
MS „CONTI TUERKIS“
MS „CONTI TURMALIN“
Containerschiffe 5.400-6.800 TEU Gastanker 5.600 tdw
MS „CONTI BASEL“ MT „ALSTERGAS“
MS „CONTI CANBERRA“ MT „ISARGAS“
MS „CONTI DARWIN“
MS „CONTI FREMANTLE“ Öl-/Produktentanker 37.000 t
MS „CONTI GÖTEBORG“ MT „CONTI AGULHAS“
MS „CONTI HELSINKI“ MT „CONTI BENGUELA“
MS „CONTI LISSABON“ MT „CONTI EQUATOR
MS „CONTI LYON“ MT „CONTI GREENLAND“
MS „CONTI MADRID“ MT „CONTI GUINEA“
MS „CONTI MELBOURNE“ MT „CONTI HUMBOLDT“
MS „CONTI MERCURE“
MS „CONTI PARIS“ Öl-/Produktentanker 105.000 tdw
MS „CONTI PORTO“
MS „CONTI TAIPEH“ MT „CONTI ALASKA“
MS „MSC ALESSIA“ MT „CONTI MADAGASKAR“
MS „MSC FLAMINIA“
MS „MSC ILONA“
Passagierschiffe
Containerschiffe ab 7.400 TEU MS „HAMBURG“
MS „JOHANNES BRAHMS“
MS „CONTI ANNAPURNA“ MS „PRIMADONNA“
Conti Schiffsfonds
MS „CONTI BALTIMORE“
MS „CONTI BOSTON“
MS „CONTI CHAMPION“
MS „CONTI CHARMING“
MS „CONTI CHIVALRY“
MS „CONTI CONQUEST“
MS „CONTI CONTESSA“
MS „CONTI CORTESIA“
MS „CONTI COURAGE“
MS „CONTI CRYSTAL“
MS „CONTI DALLAS“
MS „CONTI EVEREST“
MS „CONTI JUPITER“
MS „CONTI MAKALU“
MS „CONTI MIAMI“
MS „CONTI YANTIAN“
Fragebogen und kostenlose Erstberatung
Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung kann der Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen oder hierzu auch der Fragebogen der Kanzlei, unter www.kanzlei-eser.de oder unten mit dem Link
www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen%20-%20%20Publikumf...
abgerufen werden.
Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines.
Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.










