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Schiffsfonds: MS Conti Achat und MS Conti Almandin sind insolvent.

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(openPR) Für zwei weitere Conti-Schiffsfonds musste Anfang Juli Insolvenz angemeldet werden. Betroffen sind die Schiffsfonds MS Conti Achat und MS Conti Almandin.

Das Amtsgericht Neubrandenburg eröffnete am 3. Juli 2018 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die Conti 172. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Achat und Conti 174. Schifffahrts-GmbH & Co. Bulker KG MS Conti Almandin (Az.: 701 IN 425/18 und 701 IN 427/18).




Achat und Almandin zählen zu den Edelsteinen.

Für die Anleger erwies sich die Beteiligung an den 2010 aufgelegten gleichnamigen Schiffsfonds allerdings nicht als besonders werthaltig. Die Ausschüttungen blieben deutlich hinter den Erwartungen zurück oder ganz aus. Ein Hauptproblem für die Fondsgesellschaften war, dass die beiden Supramax-Bulker anfangs mit festen Charterverträgen mit der südkoreanischen Reederei STX Pan Ocean ausgestattet waren. Als diese im Jahr 2013 Gläubigerschutz beantragen mussten, wurden die Charterverträge schließlich gekündigt. Die erforderlichen Chartereinnahmen konnten anschließend weder die MS Conti Achat noch die MS Conti Almandin erzielen.

Nach der Insolvenz der Fondsgesellschaften drohen den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust.

Möglicherweise müssen die Anleger auch damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter bereits erhaltene Ausschüttungen von ihnen wieder zurückfordert. „Die Situation für die Anleger ist ernst. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um sich vor den drohenden finanziellen Verlusten zu schützen“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Schadensersatzansprüche können insbesondere aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.

Als sich die Anleger im Jahr 2010 an den beiden Schiffsfonds beteiligen konnten, war die Krise der Handelsschifffahrt längst ersichtlich. Aufgrund sinkender Nachfrage bei gleichzeitigen Überkapazitäten gerieten etliche Schiffsfonds in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten, die oft genug in der Insolvenz mündeten.

„Anleger erwerben mit ihren Fondsanteilen unternehmerische Beteiligungen und stehen somit auch im Risiko. Über dieses Risiko und besonders über die Möglichkeit des Totalverlusts müssen die Anleger in den Beratungsgesprächen umfassend aufgeklärt werden“, erklärt der Rechtsanwalt, der bereits zahlreiche geschädigte Schiffsfonds-Anleger vertreten hat. Dabei hat sich immer wieder gezeigt, dass die Risiken in den Beratungsgesprächen verschwiegen oder nur unzureichend erwähnt wurden und Schiffsfonds sogar als sichere Geldanlagen für die Altersvorsorge angepriesen wurden. „Bei solchen Beratungsfehlern können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

• Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Beitrag verpassen.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Telefon: 06071-9816810
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