(openPR) Ein Duisburger Schiffsfondsanleger bekam vom Landgericht Hamburg Schadensersatz in Höhe von rund 26.000 € zugesprochen (Az. 330 O 196/13 vom 13.11.2014).
Santa Leonarda“ Offen Reederei GmbH & Co. KG und MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG
Der dort klagende Anleger hatte 2005 und 2006 Schiffsfondsbeteiligungen an den Schiffsfonds „Santa Leonarda“ Offen Reederei GmbH & Co. KG und MS „Santa-B Schiffe“ mbH & Co. KG erworben.
Das Landgericht verurteilte die Targobank u.a. wegen Verheimlichung von zugeflossenen Vertriebsprovisionen.
Danach sollen für beide Fonds zwischen 23 % und 24,99 % des Kommanditkapitals verwendet worden sein. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss bei einer Schwelle von 15 % ungefragt hierüber immer aufgeklärt werden.
Eser Rechtsanwälte vertreten insoweit bundesweit geschädigte Anleger und sind schon mehrfach gegen die Tagrgobank wegen der Vermittlung von Fondsbeteiligungen prozessual vorgegangen.
Insoweit werden zahlreiche Verfahren für geschädigte Anleger bundesweit geführt.
Die Entscheidung des Landgerichtes Hamburg zeigt nochmals, dass geschädigte Anleger nicht schutzlos dastellen, weil sie grundsätzlich noch innerhalb der (Höchst-)Verjährungsfrist Schadensersatzansprüche gegen Berater, Vermittler, Banken, Gründungsgesellschafter und weitere Prospektverantwortliche geltend machen und durchsetzen können.
Grundlage für einen möglichen Schadenersatz- bzw. Rückabwicklungsanspruch kann ein vorvertragliches Aufklärungsverschulden der Beraterbank (auch Sparkasse), aber auch Lücken und Fehler im verwendeten Emissionsprospekt, wenn z. B. relevante Informationen unterdrückt oder bagatellisiert werden, sein.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt Eser bestehen im Lichte der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichthofs grundsätzliche gute Ansatzpunkte, noch rechtlich aus der Beteiligung „auszusteigen“ bzw. diese „rückabzuwickeln“.
Problem: Verjährung, schnell handeln!
Das Problem ist insoweit, dass im Hintergrund Verjährungsfristen abzulaufen drohen, sodass möglicherweise im Einzelfall Eilbedürftigkeit besteht.
Da vielfach die Beteiligungen noch im Jahr 2005 vermittelt worden sind, droht die tagesgenaue zehnjährige Höchstverjährungsfrist demnächst abzulaufen.
Fragebogen und kostenlose Erstberatung
Für eine kostenfreie Ersteinschätzung und Erstberatung kann der Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen oder hierzu auch der Fragebogen der Kanzlei, unter www.kanzlei-eser.de oder unten mit dem Link
www.kanzlei-eser.de/uploads/Fragebogen%20-%20%20Schiffsfo...
abgerufen werden.
Wir koordinieren sodann die weiteren Maßnahmen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht des DeutschenAnwaltVereines.
Darüber hinaus lehrt er im Fachbereich Finanzdienstleistungen als nebenberuflicher Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart (DHBW). In Berlin(Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.




















