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BSZ® e.V. schmiedet Bündnis für Investorenschutz

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Logo des BSZ® e.V.
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(openPR) Geprellte Kapitalanleger die in Deutschland versuchen, im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, werden oft konfrontiert mit überforderten Richtern, absurden Argumenten, abstrusen Entscheidungen und müssen die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.



Die Anlagebetrüger dagegen, die Millionen ergaunert haben, kommen oft mit einer Bewährungsstrafe davon, wenn nicht, sind sie nicht selten, nach nur einem Jahr wieder auf freien Fuß und gönnen sich mit dem ergaunerten Geld ein schönes Leben während die Betrogenen keine Aussicht auf Entschädigung haben.

Aus diesem Grunde hat der BSZ® e.V. Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) zusammen mit Anlegerschutzanwälten ein Bündnis für Investorenschutz geschmiedet. Der BSZ® e.V. steht seit dem Jahre 1998 für verbraucherorientierte Beratung im Zusammenhang mit Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht und betreut geschädigte Kapitalanleger, aus dem gesamten Bundesgebiet einzeln und in Form von Interessengemeinschaften um ihnen zum rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen. Diese Hilfe wird von Geschädigten, die durch Falschberatung und Fehlfinanzierung wirtschaftliche Verluste erlitten haben immer öfter in Anspruch genommen.

Die von dem BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, sind unabhängig und von niemandem Weisungsabhängig. Sie finanzieren sich aus der einmaligen Beitrittsgebühr ihrer Mitglieder. Der BSZ® e.V. sucht sich für die jeweilige Interessengemeinschaft die dafür am besten geeigneten Anwaltskanzleien aus – nicht umgekehrt!

Für ein stärkeres gemeinsames Engagement gegen Anlagebetrüger des Grauen Kapitalmarkts sprachen sich jetzt das Bundesverbraucherministerium, die Düsseldorfer Börse und die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf aus. Mit dieser gemeinsamen Initiative sollen private Anleger über Risiken unseriöser Geldanlagen informiert werden. Unzulässige Vertriebspraktiken sollen offen gelegt und das Finanzwissen der Anleger verbessert werden. Mit dem Projekt gegen Kapitalvernichtung in der Grauzone soll der seriöse Finanzmarkt gestärkt werden und Anleger vor windigen Geschäftemachern und vor dem möglichen Totalverlust seiner privaten Altersvorsorge geschützt werden. Ziel müsse es sein, Licht in die dunklen Ecken der Finanzbranche zu bringen.

Der BSZ® e.V. unterstützt grundsätzlich alle Aktionen die dem Anlegerschutz dienen. Ob es allerdings unbedingt notwendig war extra ein Bündnis gegen den grauen Kapitalmarkt zu schmieden, darf angezweifelt werden. Denn es sind keineswegs die zitierten „windigen Geschäftemacher“ oder die Anbieter aus „den dunklen Ecken der Finanzbranche“ die sich als die großen Geldvernichter einen Namen gemacht haben.

Es sind doch auch gerade die Unternehmen des „seriösen Finanzmarkts“ die Millionen von Menschen mit dem Abschluss von Bausparverträgen, Kapital-Lebensversicherungen, Schrottimmobilien oder Sparbuchverträgen sowie überteuerten und unnötigen Versicherungen das Geld kübelweise zum Fenster hinauswerfen lassen. Diesen Unternehmen gelingt es immer wieder mittels raffinierter Vermittlungs- und Werbemethoden den Wunsch der Menschen nach Sicherheit und Altersvorsorge schamlos auszunutzen. Über 95 Prozent aller Deutschen haben in Hülle und Fülle zu teuere oder unnötige Versicherungen abgeschlossen. Oder sie haben vergleichsweise unrentable Sparprogramme und Kapitalanlagen gezeichnet. Oder Finanzierungen vereinbart und überteuerte Immobilien gekauft, die von vorn herein nicht richtig durchdacht waren. Jahr für Jahr werden auf diese Weise Milliardenbeträge aufgewendet, die eigentlich sinnvoller investiert werden könnten.

Deutschland ist und bleibt (leider) das Dorado der Wirtschaftskriminellen. Zu dieser Schussfolgerung muss man vor dem Hintergrund der letzten Anlageskandale in Deutschland einfach kommen.

Immer mehr Bundesbürger werden beraten bis zum Bankrott, nicht nur von geldgierigen Einzelkämpfern, auch prominente Banken und Versicherungen haben sich als Geldvernichter einen traurigen Namen gemacht. Nieten in Nadelstreifen – für viele „Finanzberater“ eigentlich das falsche Wort: Nieten wissen nicht, was sie tun, die meisten „Berater“ schon – abzocken.

Bei dem BSZ® e.V. beschweren sich zum Beispiel immer mehr Betroffene über die DVAG. Die DVAG ist eine rechtlich verselbständigte Vertriebsorganisation, die der Aachener und Münchener Versicherungsgruppe angehört. Letztere steht ihrerseits unter Kontrolle einer der größten Versicherungskonzerne Europas, der italienischen Generali Versicherung. Die DVAG vermittelt im Rahmen ihres Allfinanzangebots alle wesentlichen Formen von Finanzdienstleistungen. Dazu bedient sie sich einer hierarchisch aufgebauten, als Strukturvertrieb bezeichneten Außenorganisation, bei der bestimmte Außendienstmitarbeiter neben ihrer eigenen Beratungs- und Vermittlungstätigkeit Kollegen führen, schulen und betreuen.

Bereits 1995 fiel die DVAG negativ in der Öffentlichkeit auf, als ein früherer Mitarbeiter, Wolfgang Dahm, ein Buch mit dem Titel „Beraten und Verkauft“ veröffentlichte, in welchem die Methoden der Strukturvertriebe heftig kritisiert wurden. Die Geschäftsleitung des DVAG versuchte, durch eine mehrinstanzliche Unterlassungsklage die Veröffentlichung oder Verbreitung der geäußerten Kritik in diesem Buch vorzugehen. Der DVAG unterlag jedoch bei nicht zugelassener Revision beim Bundesgerichtshof durch das interessante, rechtskräftige Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom Januar 1998, Az.: 6 U 237/96.

Zusammengefasst konzentrieren sich damals wie auch heute die Vorwürfe geschädigter Kunden darauf, dass eine unqualifizierte, weder anleger- noch anlegergerechte Beratung stattfindet und sich die Anlageberatung von Versicherungs- und/oder Finanzprodukten eher an der Zusage der Vermittlerprovisionen orientiert, statt an einer auf den Kunden zugeschnittenen Produktpalette.

Auch der Staat zockt Anleger gnadenlos ab stellt BSZ® Vorstand Horst Roosen fest. Nur ein Beispiel: Nachdem das Land Berlin jahrzehntelang im übrigen Bundesgebiet privates Geld zur Ankurbelung seines sozialen Wohnungsbaus angeworben hatte, stellte der Senat die auf 30 Jahre angelegte öffentliche Förderung nach 15 Jahren mit Verweis auf die vorgebliche Haushaltsnotlage vollständig ein und nimmt dabei den Totalverlust der Einlagen der privaten Anleger und die Insolvenz der betroffenen Gesellschaften in Kauf.

So urteilen sowohl das Verwaltungs- als auch das Oberverwaltungsgericht der Bundeshauptstadt zu dieser Maßnahme im Hinblick auf die Frage des Vertrauensschutzes (VG 16 A 117.03/OVG 5 B 4.04):
„Bei einer Folgenabwägung zwischen dem wirtschaftlichen (Total-)Verlust auf Seiten der Anleger und dem öffentlichen Interesse an einer Vermeidung einer Verschärfung der Haushaltsnotlage des Landes kann das Interesse der Anleger k e i n e n V o r r a n g haben.“ Eine Argumentation, die sich auf öffentliche Anleihen zwanglos übertragen ließe. Schon jetzt mss beinahe jeder zweite Berliner Steuer-Euro für Schuld-Zinsen aufgewandt werden. Und die Schulden Berlins steigen immer weiter an. Müssen künftig auch die Interessen der Anleihen-Anleger hinter denen des im – selbst verschuldeten - Haushalts- Notstand befindlichen Landes zurückstehen? Haushaltssanierung darf nicht durch kalte Enteignung der Privatinvestoren erfolgen! Staatliches Mißmanagement als Argument
zum Bruch begründeten Vertrauens - Nein! (Quelle: www.markt-intern.de )

Über die Errichtung von Windkraftanlagen werden jedes Jahr rund drei Milliarden Euro zu Lasten der Allgemeinheit auf einen kleinen Kreis von Begünstigten umverteilt, hat der Bielefelder Professor Erwin Quambusch errechnet Doch längst nicht jede GmbH, die Wind-Parks betreibt, bietet reelle Steuersparmodelle für Investoren. Dubiose Geschäftemacher locken mit dicken Renditen für umweltbewusste Anleger, haben aber nur windigen Kapitalanlagebetrug im Sinn. Experten sprechen inzwischen von „fast schon mafiosen Strukturen“ im Umfeld der Wind-Parks. Den Zugang zu den sprudelnden Geldquellen eröffnet die öffentliche Verwaltung über ihre Anlagegenehmigungen - und mitunter, so beweisen etliche bekannt gewordene Fälle, sind auch Bürgermeister und Beamte am lukrativen Betrug mit vertrauensseligen Kapitalanlegern beteiligt. Kein Einzelfall: Experten warnen, dass in Deutschland immer noch zahlreiche Windkraftanlagen genehmigt werden, deren wirtschaftliches Scheitern von Anfang „nicht zweifelhaft“ sein könne.

Immer wieder können es sich (auch prominente) Politiker nicht verkneifen, die Werbetrommel für „seriöse“ Kapitalanlagen und Beteiligungsmodelle zu rühren. Wenn dann die Anlage scheitert, hat man natürlich von nicht gewusst. Diese Erfahrung mussten leider viele Anleger in der Vergangenheit erleben. Dass, man dem „Promi“ vertraut hat, nutzt nichts mehr, wenn das Geld weg ist.

Wie gerne sich Politiker im Dunstkreis von „erfolgreichen“ Geschäftemachern bewegen, kann hervorragend am Beispiel „FlowTex“ aufgezeigt werden:

Manfred Schmider, Lebemann und ehemaliger Chef der FlowTex-Gruppe, "verkaufte" über Jahre hinweg ca. 3000 nicht existierende Bohrsysteme an Banken, Sparkassen und Leasinggesellschaften, die dann von Flowtex umgehend wieder zurückgeleast wurden. Wollte ein Käufer ein Bohrsystem tatsächlich sehen, standen bei Schmider immer ein paar davon herum, deren Typenschilder von Fall zu Fall ausgewechselt wurden, damit sie mit der Maschinennummer im Kaufvertrag übereinstimmten
Rund zwei Milliarden Euro flossen so auf Schmiders Konto. "Big Manni", so der Spitzname Schmiders, investierte das ergaunerte Geld unter anderem in Luxusautos und Yachten. Mit rauschenden Festen bei denen sich Prominenz aus Politik und Wirtschaft an erlesenen Speisen und Getränken ergötzte die mit ergaunertem Geld finanziert waren, wurde so manch nützliche Freundschaft gefestigt und neue „Geschäfte“ angebahnt.

Diese Gangster in Schlips und Kragen richten in der Bundesrepublik Jahr für Jahr mehr Schaden an als alle Ladendiebe, Einbrecher und Bankräuber zusammen. Nach einer Statistik des Bundeskriminalamts (BKA) liegt die betriebswirtschaftlich kalkulierbare Schadenssumme im Jahr bei 6,8 Milliarden Euro. In Wahrheit ist es wahrscheinlich ein Vielfaches mehr.

Auch die ca. 30 000 Phoenix Anleger hatten keinerlei Interesse an spekulativen Geldanlagen, sondern wollten eine nachhaltige Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals zur Sicherung ihrer Altersvorsorge erreichen. Viele Anlagevermittler empfahlen trotzdem den höchst spekulativen Phoenix Managed Account. Zudem unterließen Anlagevermittler oft den zwingend erforderlichen Hinweis, dass das eingebrachte Kapital zum Teil oder sogar vollständig verloren gehen kann. Jetzt stehen die Betrüger in Frankfurt vor Gericht. Den Geschädigten Anlegern hilft das nicht!

Unsere französischen Nachbarn wundern sich schon lange nicht mehr über das Kapitalanlage Tollhaus Deutschland. Ihnen kann in Frankreich so etwas nicht passieren. Der französische Finanzmarkt zeichnet sich nämlich durch eine starke Regulierung aus. Anlegerschutz ist Teil des französischen Verbraucherschutzes und daher in das allgemeine Wirtschaftsrecht integriert.

Aufgrund einer konsequenten Aufsicht existiert kein unkontrollierter Kapitalmarkt. So wird der Markt für unseriöse Anbieter von Anbeginn abgeschottet. Direkte (Telefon)Werbung von Finanzprodukten ist traditionell verboten: das entsprechende Gesetz stammt in seiner Urfassung aus dem Jahre 1885.

In Deutschland gehören diese unzulässige Vertriebsmethoden insbesondere des "cold calling" bei vielen Finanzdienstleistern aber ganz offensichtlich zum Standardvertriebskonzept. Der BSZ® kritisiert, dass dieser Anlegerschutz in Deutschland leider nur auf dem (Gesetzes)Papier steht. Die weit verbreitete Praxis des Telefonmarketing sieht nämlich anders aus. Vor allem im Finanzdienstleistungsbereich hat sich die unaufgeforderte telefonische Kontaktaufnahme trotz Verbot zu einem verbreiteten Missstand entwickelt. Der Angerufene sollte unter diesen Umständen immer davon ausgehen dass er es mit einem unseriösen Anbieter zu tun hat.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass jährlich etwa 20.000 Schadenersatzklagen gegen freie Finanzberater geführt werden – mit steigender Tendenz. Das ergaben Recherchen von Votum, dem Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e.V. Ursache: Die fortschreitende Sensibilisierung der Anleger erhöht deren Klagebereitschaft. Zu dieser Sensibilisierung der Anleger haben zu einem großen Teil auch die BSZ® Anlegerschutzanwälte, durch engagiertes Eintreten für Ihre geschädigten Mandanten und einer informativen Öffentlichkeitsarbeit beigetragen.

Abgelehnt werden vom BSZ e.V. jene Rechtsanwälte, die unaufgefordert Schreiben an geschädigte Kapitalanleger versenden in denen diesen mitgeteilt wird, dass ihnen durch ihre Beteiligung bereits ein Schaden entstanden sei, sich ihr Risiko fortlaufend erhöhe, wegen drohender Verjährung umgehendes Handeln erforderlich sei, die Möglichkeit der Sammel- oder Einzelklage bestehe und bei Interesse dringend Rücksendung verschiedener Unterlagen., u.a. einer beigefügten und vom Adressaten zu unterzeichnenden Prozessvollmacht erbeten werde. Denn ein solches Vorgehen ist auch unter Berücksichtigung der inzwischen liberaleren Rechtsauffassung zur Zulässigkeit von Anwaltswerbung nicht mehr mit § 43b BRAO zu vereinbaren und zugleich wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr.11 UWG. UWG §§ 3, 4 Nr.11, 8 Abs.3 Nr.1 BRAO 43b. So entschieden durch das Hanseatisches OLG Hamburg Aktenzeichen: 5U126/04.

Unter der Adresse www.fachanwalt-hotline.de haben geprellte Anleger die Möglichkeit, sich einer BSZ® Interessengemeinschaft geschädigter Anleger anzuschließen, um gemeinsam für einen transparenten Finanzplatz zu kämpfen und um verlorenes Kapital wieder zurückzubekommen.

Grundsätzlich ist zu sagen, Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben, dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau, dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen Wissensvorsprung garantiert.

Nach Erfahrung des BSZ® e.V. ist es für Geschädigte immer von Vorteil sich einer fallbezogenen Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst zu initiieren. Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten und der Bündelung von Beweismaterial bewährt. Nur sollte man darauf achten wo man beitritt, damit man nicht den Bock zum Gärtner macht.

Die BSZ® e.V. Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung. Daraus ergibt sich nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den Institutionen und Akteuren der Gegenseite.
Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. bieten den geschädigten Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen eventuell sofort zu ergreifen sind. Die Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchgesetzt werden.
Die Aufnahme in eine der vom BSZ® e.V. initiierten Interessengemeinschaften kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Diese 75.- Euro werden bei einer späteren Beauftragung der Rechtsanwälte in voller Höhe mit den Anwaltskosten verrechnet! Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst jedoch keine gesonderten Kosten aus.
Mit der online Bürgerzeitung KAE www.KapitalAnleger-Echo.de bietet das Bündnis für Investorenschutz jedem Anleger die Möglichkeit durch eigene journalistische Tätigkeit zur Aufklärung und Verhinderung von unnötigen Kapitalverlusten beizutragen. Als Bürgerredakteur können Betroffene exklusiv über Ihre persönlichen Erfahrungen und Erkenntnisse im Kapitalanlagebereich berichten. Anders als im üblichen Journalismus steht bei dem KAE nicht ausschließlich die Information im Vordergrund sondern vielmehr die Sicht der Dinge aus einer bestimmten Perspektive – aus der des Autors eben. Eben darum gilt hier nicht die im professionellen Journalismus übliche Trennung von objektiver Berichterstattung einerseits und Kommentar andererseits: Die persönliche Bewertung dessen, worüber berichtet wird, macht erst die KAE Bürgerzeitung.

Die KAE Bürgerzeitung soll dazu beitragen, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

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