openPR Recherche & Suche
Presseinformation

VIP: Informationspool Medienfonds vereinbart

Bild: VIP: Informationspool Medienfonds vereinbart
Logo des BSZ® e.V.
Logo des BSZ® e.V.

(openPR) Wie der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein mitteilt, haben die mit der Führung der „BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft VIP“ betrauten Anwaltskanzleien einen Informationspool VIP-Medienfonds vereinbart.

Die Anwälte beobachten im Rahmen dieser Zusammenarbeit laufend den Strafprozess gegen den Initiator Schmid vor dem Landgericht in München, tauschen sich auf der Tatsachenebene aus und diskutieren rechtliche Fragen.



An der Unabhängigkeit bei der Vertretung der Mandanten durch die jeweils zuständige Kanzlei ändert sich dadurch nichts. Auch bleibt selbstverständlich das Mandatsgeheimnis gewahrt. Wobei jede einzelne Kanzlei bei der rechtlichen Einschätzung der Situation ihre eigenen Schwerpunkte setzt, die sich durchaus von der Betrachtungsweise der anderen Kanzleien unterscheiden kann.

Da die Mitglieder der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft von dieser Vorgehensweise nur Vorteile haben, begrüßt der BSZ® e.V. diese Zusammenarbeit und hofft, dass die Geschädigten, die bisher noch nicht rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, durch diese Information darauf aufmerksam werden dass es Alternativen gibt.

Betroffene können sich online der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „VIP" anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
Telefax:06071-23295
e-Mail: E-Mail
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 137029
 1482

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „VIP: Informationspool Medienfonds vereinbart“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich. Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,…
Bild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden VerlusteBild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen. Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensver…

Das könnte Sie auch interessieren:

VIP Medienfonds - Urteil vor dem OLG München gegen die Commerzbank AG
VIP Medienfonds - Urteil vor dem OLG München gegen die Commerzbank AG
VIP Medienfonds: CLLB Rechtsanwälte erstreiten für Anleger des VIP 4 Medienfonds Urteil vor dem Oberlandesgericht München gegen die Commerzbank AG Der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat in seiner Entscheidung vom 19.05.2008 (Az.: 17 U 4828/07) die Commerzbank AG verurteilt, einem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger des …
Bild: Untersuchungen der StaatsanwaltschaftBild: Untersuchungen der Staatsanwaltschaft
Untersuchungen der Staatsanwaltschaft
… gestern im Zusammenhang mit den Strafverfahren gegen die früheren VIP-Geschäftsführer Andreas Schmid und Andreas Grosch eine weitere Durchsuchung der Geschäftsräume der VIP Medienfonds veranlasst. Gegenstand der Ermittlungen sind ausschließlich die zwei Filmprojekte „The Punisher“, eine Koproduktion der VIP Medienfonds 2 und 3, sowie „Control“, eine …
Strafverfahren gegen Ex VIP- Geschäftsführer
Strafverfahren gegen Ex VIP- Geschäftsführer
… gegen Ex VIP- Geschäftsführer Die Staatsanwaltschaft München wirf dem Ex VIP-Geschäftsführer Andreas Schmidt Untreue und Steuerhinterziehung vor, weil er Anlegergelder der VIP-Medienfonds 3 und 4 nicht wie prospektiert und vorgesehen in die steuerbegünstigten Filmprojekte investiert hat, weshalb VIP-Anlegern nunmehr erhebliche Steuerrückzahlungen drohen. …
Anlegern des VIP 2 Medienfonds drohen Zahlungsverpflichtungen, ein Handeln ist erforderlich!
Anlegern des VIP 2 Medienfonds drohen Zahlungsverpflichtungen, ein Handeln ist erforderlich!
Der VIP 2 Medienfonds (VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG) wurde zum 31.12.2009 aufgelöst. Das Gesetz sieht vor, dass dann eine sogenannte Liquidation der Gesellschaft zu erfolgen hat. Die Folge ist, dass die Schulden des VIP 2 Medienfonds zu bezahlen sind und erst dann das restliche Vermögen des VIP 2 Medienfonds unter den Anlegern als Gesellschafter …
VIP Medienfonds 4 - Landgericht Lüneburg verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadenersatz
VIP Medienfonds 4 - Landgericht Lüneburg verurteilt Beratungsgesellschaft zu Schadenersatz
… von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger Schadenersatz gegen eine Beratungsgesellschaft zugesprochen. Der Anleger hatte auf Anraten des Beraters eine Beteiligung am VIP 4 Medienfonds über € 100.000,00 zzgl. Agio gezeichnet. Der Anleger ist gemäß des Urteils so zu stellen, als hätte er die VIP Medienfondsbeteiligung nicht gezeichnet. Er …
Bild: VIP Medienfonds – Verjährung der Ansprüche drohtBild: VIP Medienfonds – Verjährung der Ansprüche droht
VIP Medienfonds – Verjährung der Ansprüche droht
Insgesamt 4 verschiedene VIP Medienfonds wurden zwischen den Jahren 2001 und 2004 aufgelegt, welche in die Realisierung von Kino- und Fernsehproduktionen investierten. Anleger beteiligten sich an den VIP Medienfonds als Kommanditisten, sodass diese als Mitunternehmer an den Gewinnen und Verlusten der Gesellschaften teilnahmen. Viele Anleger sind aber …
VIP Medienfonds 2: Anlegern des VIP Medienfonds 2 drohen massive Verluste
VIP Medienfonds 2: Anlegern des VIP Medienfonds 2 drohen massive Verluste
Auf Grund der zahlreichen Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit den VIP Medienfonds 3 und 4 rückte der VIP Medienfonds 2 in den Hintergrund. Doch auch die Anleger des VIP Medienfonds 2 haben mit massiven Problemen zu kämpfen. Dies sogar in zweierlei Hinsicht: Zum Einen drohen den VIP 2 Anlegern Steuernachzahlungen in erheblichem Umfang, zum Anderen …
VIP Medienfonds – Erneuter Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Commerzbank AG verurteilt
VIP Medienfonds – Erneuter Erfolg für CLLB Rechtsanwälte: Commerzbank AG verurteilt
… Erfolg für zwei ihrer Mandanten verbuchen. Am 25.10.2007 verurteilte das Landgericht München I die Commerzbank zum Schadenersatz. Die beiden Anleger hatten Beteiligungen am VIP Medienfonds 4 über insgesamt € 105.000,00 gezeichnet. Die bisher auf die Beteiligungen eingezahlten Beträge muss ihnen die Commerzbank jetzt erstatten. Außerdem hat die Bank die …
Gesellschafterversammlung der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4
Gesellschafterversammlung der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4
Gesellschafterversammlung der Film & Entertainment VIP MEDIENFONDS 4 GmbH & Co. KG am 17.09.2008 In diesen Tagen erhalten die Gesellschafter des VIP Medienfonds 4 erneut Post von der Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co.KG. Inhalt des Schreibens ist die Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung, die am 17. September …
Übernahmeangebot VIP 4 keine Alternative zu Schadensersatzansprüchen
Übernahmeangebot VIP 4 keine Alternative zu Schadensersatzansprüchen
Einer Pressemitteilung vom 25.02.2008 der VIP Medienfonds nach legt eine Firma Abadi & Co. Securities, Ltd., den Anlegern des VIP Medienfonds 4 ein Angebot zum Kauf der Fondsanteile vor. Es soll die Übernahme der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber der HypoVereinsbank umfassen, wie gestaffelte Zahlungsbeträge, deren Höhe abhängig sein soll davon, …
Sie lesen gerade: VIP: Informationspool Medienfonds vereinbart