(openPR) Hamburg, 27.04.2015. Der sicherste und objektivste Maßstab dafür, welcher Wert für eine Immobilie angemessen wäre, ist ihr Verkehrswert. Das Verfahren zu seiner Ermittlung ist gesetzlich geregelt und berücksichtigt alle Faktoren, die den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks beeinflussen können. Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung ermittelt für seine Kunden den Verkehrswert von Immobilien jeder Art – als zuverlässige Grundlage für Ihre Kauf- oder Verkaufspläne sowie für alle Finanzierungs-, Erbschafts- oder Eigentumsangelegenheiten.
Die rechtlichen Vorgaben für die Ermittlung des Verkehrswerts finden sich neben dem Baugesetzbuch (§ 194 BauGB) vor allem in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und der Wertermittlungsrichtlinie (WertR 2006).
Herr Lars Nickel ist seit dem Jahr 2010 als Sachverständiger der Grundstückswertermittlung tätig: "Als Grundlage für die Verkehrswertermittlung durch mich als Sachverständigen der Immobilienbewertung dienen die vorhandenen Unterlagen zur Immobilie sowie ein Ortstermin mit Außen- und Innenbesichtigung. Dabei werden die wichtigsten Merkmale des Grundstücks, des Gebäudes und der Außenanlagen in Wort und Bild dokumentiert. Die Beurteilung erfolgt nach Augenschein, ohne Eingriff in die bestehenden baulichen Gegebenheiten. Das hieraus erstellte Verkehrswertgutachten beinhaltet eine detaillierte Beschreibung der Immobilie einschließlich ihrer Makro- und Mikrolage, einen Überblick über festgestellte Baumängel und Bauschäden sowie über wertbeeinflussende Rechte und Belastungen, außerdem die Bodenwertermittlung und eine Begründung zur Auswahl des Berechnungsverfahrens (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren)."
Die Verkehrswertermittlung nach den gesetzlichen Vorgaben liefert genaue Angaben dazu, welcher Preis für eine Immobilie objektiv, „ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse“ (§ 194 BauGB), erzielt werden kann. Sie sollte von einem anerkannten, öffentlich-rechtlich zertifizierten Sachverständigen durchgeführt werden, der dem Kunden zu jedem Zeitpunkt als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Am Anfang sollte zunächst die Frage beantwortet werden, ob eine umfassende Verkehrswertermittlung erforderlich ist oder ob alternativ ein einfacheres Kurzgutachten ausreichend sein könnte.









