(openPR) München – Das jetzige Zinsniveau ist auf einem noch nie dagewesenen Tiefstand. Durch Umschuldung von Krediten können Abnehmer daher viel Geld sparen. Das gilt vornehmlich für die Umschuldung von Dispokrediten.
"Dispo-Falle": Umschulden und auf keinen Fall überziehen
Durch die aktuell niedrigen Zinsen war es bis heute nie so verlockend, alte, hochverzinste Kredite in neue Kredite mit deutlich niedrigeren Zinsen umzuschulden. In besonderem Maße gilt das für den weitverbreiteten Dispositionskredit. Solcher bringt Zinsbelastungen von bis zu 14 Prozentpunkten mit sich und wird insbesondere von Kunden genutzt, die mit ihrem Geld gerade so auskommen.
Deswegen erwägt die Bundesregierung sogar die Einführung von Dispo-Warnhinweisen, um Konsument vor der "Dispo-Falle" zu schützen. Sie will Banken demnächst per Gesetz in die Pflicht nehmen, ihre Verbraucher zu warnen, wenn sie den Dispo ihres Kontos in Anspruch nehmen. Damit sollen Verbraucher auf die sehr hohen Zinsen des Dispositionskredites aufmerksam gemacht werden.
Das Umschulden von Dispokrediten rechnet sich
Die Umschuldung von ständig ausgeschöpften Dispo-Krediten lohnt sich in jedem Fall. Da die Zinsunterschiede von Dispokrediten und zum Beispiel Ratenkrediten bei allen Finanzinstituten immens sind. Bedingung für die Umschuldung ist in den meisten Fällen eine ordentliche Bonität. Bei der Auswahl des neuen Kredites sollte man auch dringend darauf achten, dass nicht der Nominal-, sondern der Effektivzins, der die Nebenkosten mit einrechnet, zum Vergleich genommen werden muss. Außerdem muss der Kreditrahmen nach dem Umschulden unbedingt gesenkt werden, damit nicht gleich neue Schulden gebildet werden. Im Zweifel empfiehlt es sich, die Umschuldung gemeinsam mit Finanzexperten abzustimmen. Mehr Infos finden Sie unter http://www.wirtschaftskanzlei-vogt.de/umschuldung.php
Umschuldung von Ratenkrediten
Alte, teure Kredite sollten auf neue, günstigere Ratenkredite umgeschuldet werden. Allerdings sind die Zinsunterschiede in diesen Fällen kleiner als zwischen Dispo- und Ratenkredit, eventuell wird sogar eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Bezahlt machen mag sich dabei das Umschulden aber dennoch, falls mehrere Kredite mit verschiedenen Laufzeiten und Kredithöhen zu einem neuen Kredit umfinanziert werden.
Die Umschuldung von Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Für Verbraucher, die seit dem ersten November 2002 einen Immobilienkredit in Anspruch genommen haben und in einen preisgünstigeren Kredit umschulden würden, kommt der "Widerrufsjoker" wie bestellt. Laut Verbraucherzentrale Hamburg haben sich in circa 80 Prozent sämtlicher ab 2002 abgeschlossenen Immobilienkreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen eingeschlichen. Dies ermöglicht vielen Immobilienbesitzern die Möglichkeit alte Immobilienkredite zu widerrufen und in günstigere Immobilienkredite umzuschulden, ohne dabei eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Verbraucher werden professionelle Expertise bedürfen, da die Banken den Verbraucher nicht ohne Weiteres aus dem Darlehensvertrag lassen werden. Mehr Infos finden Sie unter: http://www.wirtschaftskanzlei-vogt.de/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-vorfaelligkeitsentschaedigung.php
Die Experten der Wirtschaftskanzlei Vogt beraten Sie gerne persönlich und helfen Ihnen dabei, die optimale Lösung zur Umschuldung und Bündelung Ihrer Darlehen zu finden.





