(openPR) Die an den Anlagemärkten steigenden Zinsen verteuern auch Immobilienkredite. Was hat das für künftige Hauskäufer und Immobilienbesitzer zu bedeuten? Lohnt sich noch ein Wechsel des Baufinanzierers? Die Experten der Wirtschaftskanzlei Vogt sagen ja, denn das Einsparpotenzial ist immer noch enorm.
Bis Ende 2015 Anstieg der Bauzinsen auf zwei Prozent
Seit die Nachricht der zunehmenden Bauzinsen im Mai in den Tagesthemen bekannt gegeben wurde, spuken sowohl Immobilien-Kaufinteressenten wie auch Hypothekendarlehensnehmern viele Fragen durch den Kopf. Die steigenden Zinsen an den Anleihemärkten sind nun auch bei den Pfandbriefen bemerkbar. Und genau darüber finanzieren die meisten Banken ihre Baudarlehen. Zuletzt lag die Rendite auf zehnjährige Bundesanleihen bei rund 0,7 Prozent. Aufgrund der starken Nachfrage, verursacht durch die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank lag diese noch im April bei 0,05 Prozent.
Aktuell liegen gemäß der FMH Finanzberatung die durchschnittlichen Zinsen für Hypothekenkredite mit einer zehnjährigen Zinsbindung bei durchschnittlich 1,5 Prozent. Doch Anfang Mai lag diese noch bei 1,27 Prozent. Auch bei den kürzeren Zinsbindungen sieht es ähnlich aus: Bei 5-Jahres-Verträgen liegt der Durchschnittszins derzeit bei 1,22 Prozent und vor wenigen Wochen war es noch 1,05 Prozent. Diese Mittelwerte wurden aus dem Angebot von 40 Anbietern errechnet.
Erfahrungsgemäß rechnen Experten nach den ruhigen Sommermonaten mit einem weiteren Zinsanstieg für Immobiliendarlehen. In den kommenden Monaten wird vermutlich die Inflationsrate zunehmen – das ist auch am steigenden Ölpreis zu erkennen. Damit steigen dann automatisch auch die Hypothekenzinsen. Bis Ende 2015 erwarten Finanzexperten einen Anstieg auf etwa zwei Prozent.
Letzte Chance: Zinstief nutzen und Altvertrag umschulden
Verständlicherweise ärgern sich alle Bauherren und Immobilieneigentümer über das Zinstief, die bereits vor einigen Jahren zu einem deutlich höheren Zinssatz finanziert haben. Würden sie heute den Kredit abschließen, könnten sie Beträge im 5-stelligen Bereich sparen. Das nun bereits bestehende Darlehen einfach umzuschulden ist nicht ohne weiteres möglich, da Banken auf die Einhaltung der Zinsbindung bestehen und im Kündigungsfall eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen, die die Zinsersparnis wieder zunichte macht. Da die Darlehenszinsen in der Vergangenheit beträchtlich gefallen sind, fallen die Vorfälligkeitsentschädigungen auch noch besonders hoch aus.
Doch in vielen Fällen besteht doch noch die Möglichkeit, ein bereits bestehendes Baudarlehen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung abzulösen. Nämlich dann, wenn der Hypothekenkredit nach dem 02.11.2002 abgeschlossen wurde, können Darlehensnehmer unter Umständen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden. § 495 BGB räumt dem Verbraucher ein Widerrufsrecht von zwei Wochen ein, welches allerdings gar nicht erst zu laufen beginnt, wenn die im Darlehensvertrag enthaltene Widerrufsbelehrung falsch ist.
Die Experten der Wirtschaftskanzlei Vogt & Partner raten daher dringend, Altverträge auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung überprüfen zu lassen und umzuschulden, so lange die Zinsen noch niedrig sind. In Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten prüft die Kanzlei auch Ihren Darlehensvertrag und sucht für Sie die optimale Weiterfinanzierung. Lassen Sie Ihren Vertrag jetzt prüfen: http://www.wirtschaftskanzlei-vogt.de/fehlerhafte-widerrufsbelehrung-vorfaelligkeitsentschaedigung.php








