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Fußgänger – eine gefährdete Art?

06.03.201518:50 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Fußgänger – eine gefährdete Art?
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(openPR) In Zusammenhängen und Wechselbeziehungen zu denken, ist schwierig. Vielen Menschen scheint es sogar unmöglich zu sein, sobald es gilt, dabei das Terrain ihrer ureigensten persönlichen Lebens- und Interessenwelt zu überschreiten. Das gilt auch für Politiker und Bürokraten, und die können dadurch viel Unheil anrichten. Nehmen wir ein paar Beispiele aus dem Straßenverkehr.



Die bevorstehende warme Jahreszeit wird sie jetzt wieder auf die Straße locken, die Radler. Öffentliche Verkehrsmittel sind teuer, das eigene Auto – auch wenn es nicht unbedingt überdimensioniert ist – kommt noch teurer und er in Großstädten einen Parkplatz hat, möchte ihn auch gern so lange wie möglich behalten. Außerdem ist der Großstadtverkehr heute so dicht, daß Radfahren gegenüber dem Autofahren oft viel Zeit spart.

Die Zeitersparnis ist allerdings in vielen Fällen auch darauf zurückzuführen, daß viele Radfahrer sich ihre eigenen Verkehrsregeln machen und sich ebenso rücksichtslos wie töricht in den Straßenverkehr werfen. Bei Dunkelheit „sparen“ sogar nicht wenige am Licht und „tarnen“ sich mit dunkler Kleidung. Sie glauben offensichtlich, daß Autorfahrer katzengleiche Augen haben. Wenn es kracht, sind zwar die unschuldigen Autofahrer auch immer die Dummen. Aber sind die eigene Gesundheit oder gar das eigene Leben wirklich so wenig wert, daß man es auf so unglaublich dumme Art und Weise in Gefahr bringt?

„Radfahrer sind Fußgänger mit stark verringerter Bodenhaftung“, definiert Prof. Querulix. Das gilt nicht nur physikalisch, sondern offensichtlich auch mental.

Auch für die Radfahrer gilt die Straßenverkehrsordnung. In Paragraph §1 sind die Grundregeln aufgeführt, nämlich (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht, (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Allerdings haben Bürokraten – eben weil sie offensichtlich nicht in komplexen Zusammenhängen denken können – oft zusätzliche Regeln geschaffen, die verwirren und gefährliche Konflikte erzeugen. So wissen Radfahrer oft gar nicht, wo sie nun fahren dürfen:, nur auf der Straße, nur auf gekennzeichneten Radwegen, auf Fußwegen, auf Fußwegen und Straßen, oder überall? Einbahnstraßen – und seien die auch noch so eng und mit parkenden Fahrzeugen vollgestopft – gelten für Radfahrer nicht. Zu Recht schlängeln sie sich durch und gucken dumm, wenn entgegen kommende korrekt fahrende Autos sie zum anhalten und Absteigen zwingen. Gut, daß es nur selten dabei kracht.

Fußgänger, vor allem ältere Menschen und Kinder, sind persönlich viel stärker durch Radfahrer gefährdet als Autofahrer, nicht selten an Leib und Leben. Denn Radfahrer rasen oft, weil sie kein Gefühl für die Geschwindigkeit im Verhältnis zu Fußgängern haben. So umbrausen sie auf Fußwegen, vor allem in Parks, die doch der Erholung dienen sollen, die Spaziergänger aus allen Richtungen, nicht selten rücksichtslos und unter grober Verletzung von Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung. Für ältere Menschen und Kinder ist das nicht nur lästig. Rücksichtslose Radfahrer gefährden ihre Gesundheit, nicht selten sogar ihr Leben.

Viele erwachsene Radfahrer sind miserable Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Wie sollen die jungen Menschen lernen, sich rücksichtsvoll und vorsichtig im Straßenverkehr zu benehmen, wenn ihnen Erwachsene Rambo-Manieren vormachen? Vielen Radfahrern ist offensichtlich gar nicht klar, daß auch für sie die Straßenverkehrsordnung gilt. Da die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, minimal ist, kommt es allzu oft vor, daß sie sich – sogar unter Einsatz ihres eigenen Lebens – vermeintliche Rechte herausnehmen, die sie nicht haben, und dabei ihre Mitmenschen gefährden.

Ein weiterer fataler negativer Lerneffekt der Radfahrer wird durch Autofahrer verursacht. Weil sie wissen, daß Fehlverhalten von Radfahrern im Falle eines Unfalles immer auch auf ihre Kosten geht, fördern sie durch ihr duldend defensives Verhalten das rücksichtslos unrechtmäßige Verhalten von Radfahrern. Die lernen dann zum Beispiel fälschlicherweise, daß sie an Fußgängerüberwegen „Vorfahrt“ haben. Das wäre aber nur der Fall, wenn sie vom Rad stiegen und die Straße als Fußgänger überquerten. Der Irrtum kann, wenn ein Autofahrer einmal nicht schnell genug reagieren kann, tödlich sein.

„Vorbilder sind natürliche Blaupausen für menschliches Verhalten.“ (Prof. Querulix)

Schuld an dem Problem sind die Politiker und Bürokraten, die handeln, ohne vorher gründlich genug nachzudenken, oder die von kurzsichtigen Interessen geleitet handeln, ohne die Folgen zu bedenken. Als Gesetzgeber stellen sie dann mangelhaft durchdachte und oft unsinnige Regeln auf. Sinnvolle Regeln, wie zum Beispiel die Pflicht zum Tragen von reflektierenden Helmen und Warnwesten, einen Fahrradführerschein und eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Radfahrer, unterlassen sie dagegen. Solange sie die komplexen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen des Verhaltens von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern offensichtlich gedanklich nicht genügend durchdringen, werden weiterhin chaotische Verkehrsverhältnisse die Folge sein, die alle Beteiligten unzumutbar belästigen und gefährden.

Fußgänger werden schon wegen ihrer großen Zahl gewiß nicht aussterben; eine gefährdete Art sind sie aber und werden es zunehmend sein. Ihr Schicksal werden sie letztlich aber durch ihr Engagement für bessere Regeln selbst bestimmen.

Was der Alltagsphilosoph Prof. Querulix sonst noch an Beobachtungen und Kommentaren aus dem Tollhaus der Menschenwelt zusammengetragen hat, erfahren Sie in seinen zahlreichen Publikationen, die bei READ – Rüdenauer Edition Autor Digital erschienen sind. Zum Beispiel in Prosa in den Sammelbänden „Tacheles“ oder in Form von Aphorismen, Reimen und Gedichten eBooks oder auf der CD „Volksmund tut Weis- und Wahrheit kund“. Es gibt sie alle beim eVerlag READ – Rüdenauer Edition Autor Digital.

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