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Immobilienexperte Thomas Filor: Letzte Lösung Milieuschutz

02.03.201519:06 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) In Berlin herrscht „Milieuschutz“. Doch warum ist dieser relevant? – Immobilienexperte Thomas Filor klärt auf

Magdeburg, 02.03.2015. Der sogenannte „Milieuschutz“ soll steigende Mieten in der Hauptstadt verhindern. Des Weiteren liegt der Milieuschutz sozialen Erhaltungsverordnungen zugrunde. „Ziel ist es, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken oder vorzubeugen“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor. Wohnungsbesitzer in Berlin werden jedoch teilweise dadurch eingeschränkt. Sie können beispielsweise nicht ohne weiteres einen Kamin oder einen Balkon anbauen. „Eigentümer, die in ihrer Immobilie etwas investieren möchten, laufen Gefahr, gegen die Vorschriften zum Milieuschutz zu verstoßen“, so Filor weiter.

Im beliebten Berliner Bezirk Pankow gelten mittlerweile folgende Dinge als Luxus und Aufwertung der Immobilie: Zusammenlegung zweier Wohnungen, ein Gäste-WC, Fußbodenheizung und ein zweiter Balkon. Die Bezirksstadträte von Pankow haben entschieden, dass ein Gäste-WC oder eine zweite Dusche als „Luxussanierung“ eingestuft werden sollte und somit als vorschriftswidrig gilt. So war Berlin-Pankow der Vorreiter in Sachen Milieuschutz und hat bereits 2001 damit angefangen, diskutiert wurde bereits seit 1997.

Unterdessen gelten in Tempelhof-Schöneberg die Zusammenlegung zweier Wohnungen, der Einbau eines zweites Badezimmers, einer Küche und einer Gegensprechanlage als Luxus. „Der Sinn und Zweck des Milieuschutzes liegt darin, mit den entsprechenden Vorschriften den Vermietern zu verbieten, Bauvorhaben als Vorwand für überdurchschnittliche Mietsteigerungen zu verwenden“, bestätigt Thomas Filor.

Schließlich darf sich nichts verändern, alles muss beim Alten bleiben, lautet die Devise. Dabei spielt es nicht einmal eine Rolle, ob der Eigentümer die Immobilie vermietet hat oder selbst darin wohnt: Auch dann darf er nicht frei darüber entscheiden, wie er seine eigene Wohnung ausstatten mag – denn er könnte sie ja zukünftig vermieten. In Berlin hat der Milieuschutz bereits die Meinungen gespaltet und die Gemüter erhitzt: Immer wieder landen strittige Fälle vor dem Verwaltungsgericht.

Weitere Informationen unter http://www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/

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