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Rechtliche Risiken für Geldwäsche-beauftragte und Bankmitarbeiter, 18. Juni 2015 in München

Bild: Rechtliche Risiken für Geldwäsche-beauftragte und Bankmitarbeiter, 18. Juni 2015 in München

(openPR) Vor über 20 Jahren wurde der Tatbestand der Geldwäsche in das deutsche Strafrecht aufgenommen. Ziel war es, die organisierte Kriminalität in Deutschland einzudämmen. Diese Vorschriften bergen aber durchaus für die Geldwäsche-Beauftragten, die Geschäftsleitung aber auch die Mitarbeiter zivil- oder strafrechtliche Risiken.

Im Seminar „Rechtliche Risiken für Geldwäsche-Beauftragte und Bank-Mitarbeiter“ am 18. Juni 2015 wird RA Wolfgang Gabriel die Strafbarkeit der Geldwäsche darlegen, die rechtlichen Wirkungen einer Verdachtsmeldung aufzeigen und einen Einblick in den Gang eines Ermittlungsverfahrens geben. Darüber hinaus stellt er die aktuelle Rechtsprechung zum § 261 StGB und zum GwG vor und leitet daraus die notwendigen Konsequenzen ab.

Herr Gabriel referiert seit rund 20 Jahren regelmäßig zum Thema Geldwäschebekämpfung. Seine Vorträge werden – gerade auch wegen ihres hohen Praxisbezugs – stets sehr gut bewertet!

Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier: http://www.akademie-heidelberg.de/seminar/15-06-bg250/rechtliche-risiken-f%C3%BCr-geldw%C3%A4sche-beauftragte-bankmitarbeiter

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