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Rechtliche Risiken für Geldwäsche-Beauftragte & Bankmitarbeiter, 16. Juni 2016 in München

Bild: Rechtliche Risiken für Geldwäsche-Beauftragte & Bankmitarbeiter, 16. Juni 2016 in München

(openPR) Bereits vor über 20 Jahren wurde der Tatbestand der Geldwäsche in das deutsche Strafrecht aufgenommen. Ziel war es, so die organisierte Kriminalität in Deutschland einzudämmen. Diese Vorschriften bergen für die Geldwäsche-Beauftragten, die Geschäftsleitung als auch die Mitarbeiter zivil- oder strafrechtliche Risiken.

RA Wolfgang Gabriel wird sowohl die Strafbarkeit der Geldwäsche darlegen, aber auch die rechtlichen Wirkungen einer Verdachtsmeldung aufzeigen und einen Einblick in den Gang eines Ermittlungsverfahrens geben. Darüber hinaus stellt er die aktuelle Rechtsprechung zum § 261 StGB und zum GwG vor und leitet daraus die notwendigen Konsequenzen ab.

Herr Gabriel referiert bereits seit über 20 Jahren regelmäßig zum Thema Geldwäschebekämpfung.


Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/16-06-bg250/rechtliche-risiken-f%C3%BCr-geldw%C3%A4sche-beauftragte-bankmitarbeiter

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