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Rechtliche Risiken für Geldwäsche-Beauftragte & Bankmitarbeiter, 14. Juni 2018 in München

Bild: Rechtliche Risiken für Geldwäsche-Beauftragte & Bankmitarbeiter, 14. Juni 2018 in München

(openPR) Vor circa 25 Jahren wurde der Tatbestand der Geldwäsche im deutsche Strafrecht erfasst. Ziel dabei war es, die organisierte Kriminalität in Deutschland zu vermindern. Diese Vorschriften enthalten für die Geldwäsche-Beauftragten, die Geschäftsleitung sowie die Mitarbeiter zivil- oder strafrechtliche Risiken.

Rechtsanwalt Wolfgang Gabriel wird die Strafbarkeit der Geldwäsche ausführen, die rechtlichen Wirkungen einer Verdachtsmeldung darstellen und einen Einblick in den Gang eines Ermittlungsverfahrens geben. Darüber hinaus stellt er die aktuelle Rechtsprechung zum § 261 StGB und zum GwG vor und leitet daraus die notwendigen Konsequenzen ab.

Folgende Punkte bilden einen thematischen Schwerpunkt in diesem Seminar

• Der Straftatbestand der Geldwäsche
• Strafbefreiung durch eine Verdachtsmeldung
• Unterschiede zwischen Verdachtsanzeige, -meldung und Strafanzeige
• Weitere relevante Straftatbestände
• Erweiterte Bußgeldtatbestände
• Zivilrechtliche Haftungsrisiken
• Risiken bei Beteiligung an sanktionierten Transaktionen, insbesondere dem Iran



Detaillierte Informationen zur Veranstaltung finden Sie hier:
www.akademie-heidelberg.de/seminar/rechtliche-risiken-fuer-geldwaesche-beauftragte-bankmitarbeiter

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