(openPR) 11.12.2014. Wer seine Kfz-Versicherung zum Jahresanfang günstiger haben will, muss nicht unbedingt den Versicherer wechseln. Der bisherige Beitrag lässt sich auch ohne Kündigung durch Mitteilung von geänderten Einstufungsmerkmalen senken, darauf macht die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) aufmerksam.
„Bei Vertragsabschluss wird der Beitrag einer Kfz-Versicherung mittels vieler Einstufungsmerkmalen festgelegt. Doch diese Merkmale können sich im Laufe der Zeit ändern und werden von den Versicherungskunden oft versäumt, dem Versicherer mitzuteilen, obwohl dadurch nicht selten der Beitrag günstiger ist“, weist Siegfried Karle, Präsident der GVI, hin. Der bisherige Beitrag der Kfz-Versicherung kann beispielsweise günstiger werden, wenn die Fahrleistung geringer ist als ursprünglich angegeben, erwähnt Siegfried Karle. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich daher, da dort die Fahrleistungsstufen aufgeführt sind.
Weitere Beispiele und Informationen zum Thema „Kfz-Versicherung günstiger“ mit Tipps für Kostensenkung und Wechsel“ und Musterbriefe stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, zur Verfügung.



