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Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung

(openPR) 09.12.2014. Dass sich die Beiträge für viele Kfz-Versicherungen im Jahr 2015 erhöhen, ist zwischenzeitlich bekannt. Wer die Kfz-Versicherung deswegen wechseln möchte und den üblichen Stichtag für die Kündigung Ende November versäumt hat, hat jedoch mit dem Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung eine zweite Chance, darauf macht die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) aufmerksam.

Siegfried Karle, Präsident der GVI, weist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung hin. Bedingung für das Sonderkündigungsrecht ist, dass sich der Beitrag der Kfz-Versicherung, ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadensfalles erhöht hat. Somit haben betroffene Autofahrer noch einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung Zeit ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.

Beitragserhöhungen sind manchmal auf Beitragsmitteilungen der Kfz-Versicherung nicht sofort erkennbar, weil sie sich hinter einer besseren Einstufung in der SF-Staffel, also Schadensfreiheitsrabattstaffel, verstecken. Bei Änderungen der Typ- und Regionalklassen kann es ebenfalls zu Beitragserhöhungen kommen. Auch in diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht, informiert der Experte. Daher empfiehlt Siegfried Karle eine genaue Kontrolle der Beitragsrechnung.

Ein weiterer Tipp des Fachmann lautet: „Prüfen Sie generell vor einer Kündigung die Kfz-Versicherung den Versicherungsschutz genau, da Unterscheide bestehen. Achten Sie beispielsweise bei der Wildschadenklausel auf den Einschluss von Tieren aller Art, oder auf den Einschluss von Schäden durch Marderbiss. Durch gewährte Rabatte kann der Beitrag gesenkt werden. Doch Vorsicht, ein Rabatt durch Werkstattbindung kann sich im Schadensfall als gefährliche Falle herausstellen.

Weitere Informationen zum Thema „Kfz-Versicherung - Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe „Kündigung Kfz-Versicherung mit Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung“ und „Online-Vergleichsrechner Kfz-Versicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.

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