(openPR) Wer seine Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss bis nächstes Jahr warten – oder prüfen, ob der jetzige Versicherer die Beiträge erhöht hat. Dann können Autofahrer jetzt noch von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Tipp des Kfz-Direktversicherers R+V24: die Beitragsrechnungen von diesem und letztem Jahr genau vergleichen. Denn selbst wenn der Gesamtbetrag nicht gestiegen ist, kann eine Beitragserhöhung vorliegen.
„Wer sparen möchte, muss allerdings besonders genau hinschauen“, sagt Torsten Nils Unger von R+V24. Denn nicht immer ist eine Preiserhöhung auf den ersten Blick zu erkennen – beispielsweise wenn die Summe, die bezahlt werden muss, gleich oder sogar niedriger ist, sich aber ihre Aufteilung geändert hat.
Für das Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungsverträgen gelten folgende Regeln:
• Wenn der Beitrag bei gleichen Leistungen höher ist als im vergangenen Jahr, können Autofahrer jetzt noch kündigen. Genau vier Wochen nach Rechnungseingang muss das Schreiben bei der Versicherung eingetroffen sein.
• Das Sonderkündigungsrecht greift auch, wenn sich die Typ- oder Regionalklasse ändert. Wird es also teurer, ohne dass es beim Autobesitzer Änderungen gab, gilt das als Beitragserhöhung – selbst wenn diese Erhöhung durch eine bessere Schadenfreiheitsklasse ausgeglichen wird und die Gesamtsumme nicht steigt.
Achtung: Auch ein Schaden am Auto kann die Versicherung verteuern, weil man in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Das ist jedoch keine Beitragserhöhung, die Kündigung also nicht möglich. Dasselbe gilt für alle beitragsrelevanten Änderungen, die der Versicherungsnehmer selbst meldet. Dazu gehören beispielsweise ein Umzug oder eine andere jährliche Fahrleistung.




