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Kündigung Kfz-Versicherungen –Stichtag verlängert wegen Sonntag

(openPR) 25.11.2014. Autofahren wird nächstes Jahr wieder teurer. Viele Kfz-Versicherungen haben die Beiträge angehoben. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) macht darauf aufmerksam, dass sich der Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung dieses Jahr auf den 1. Dezember verschiebt. „Aber aufgepasst, es zählt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel“, warnt Siegfried Karle, Präsident der GVI.

Der übliche Stichtag der Kündigung einer Kfz-Versicherung ist der 30. November. Zu diesem Termin muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen. Jedoch gibt es in diesem Jahr eine Besonderheit. Der 30. November fällt auf einen Sonntag. Theoretisch würde ein Eingang der Kündigung am Montag, dem 1. Dezember noch ausreichend sein. „Aber sicher ist sicher. Es ist besser, beim Eingangsdatum kein Risiko einzugehen und die Kündigung der Kfz-Versicherung rechtzeitig abzuschicken“, warnt Siegfried Karle. Außerdem sollte seiner Meinung nach ein Nachweis (z.B. Faxprotokoll, Einschreibeleg, Eingangsbestätigungs-Email) aufbewahrt werden.

Der Experte rät auch vor der Kündigung bzw. dem Stichtag zu einer genauen Prüfung der Kfz-Versicherungen. „Rabatte durch Werkstattbindung kann sich bei einem Schadensfall als gefährliche Falle herausstellen. Achten Sie beispielsweise bei der Wildschadenklausel auf den Einschluss von Tieren aller Art, oder auf den Einschluss von Schäden durch Marderbiss“, empfiehlt Siegfried Karle.

Weitere Informationen zum Thema „Kfz-Versicherung - Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe „Kündigung Kfz-Versicherung“ und „Online-Vergleichsrechner Kfz-Versicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.

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