(openPR) Beratertipp der Steuerkanzlei WW+KN: Neue Aufzeichnungspflichten treffen alle Betriebe
„Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 kommen in der Öffentlichkeit bisher kaum beachtete Risiken auf viele Arbeitgeber zu", sagt Marcel Radke, Steuerberater bei der Regensburger Steuerberatungsgesellschaft WW+KN.
Zwar werden die meisten Unternehmen eine eventuell erforderliche Anpassung ihrer Stundenlöhne bei den Planungen für das neue Geschäftsjahr bereits berücksichtigt haben. Allerdings hat der Gesetzgeber zusammen mit der Einführung des Mindestlohns auch neue Aufzeichnungspflichten geschaffen. „Die neu eingeführten Aufzeichnungspflichten werden für viele Arbeitgeber zu einem erheblichen Mehraufwand führen“, macht Radke klar.
Aufgezeichnet werden müssen für alle Minijobber und kurzfristig Beschäftigen jeweils Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. „In aus Sicht des Gesetzgebers besonders schwarzarbeitsanfälligen Branchen (u.a. Bau, Gastronomie, Gebäudereinigung) müssen diese Aufzeichnungen sogar für sämtliche Arbeitnehmer geführt werden“, erläutert Radke. Die Aufzeichnungen müssen für mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden, wobei Verstöße mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.
„Jeder Arbeitgeber sollte sich daher bereits jetzt darüber informieren, welche Aufzeichnungspflichten auf seinen Betrieb zukommen und entsprechende Vorkehrungen treffen, um für die neuen gesetzlichen Anforderungen gerüstet zu sein“, sagt WW+KN Steuerexperte Radke.
Die Steuerkanzlei WW+KN hat einen Themenflyer zur Einführung des Mindestlohns sowie zu den neuen Aufzeichnungspflichten erstellt. Der Themenflyer kann per Download unter www.wwkn.de abgerufen oder per E-Mail an
angefordert werden.












