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direct/ Hella KGaA Hueck & Co.: Licht-Zeichen - Symbole zeigen an, was erlaubt ist

(openPR) Lippstadt, im April 2006. "Hat der Scheinwerfer auch TÜV?" So oder ähnlich lautet eine häufig gestellte Frage beim Kauf von Autozubehör. Sie geht aber an der Realität vorbei, denn die Zulassung von lichttechnischen Teilen ist nach anderen Kriterien geregelt. Doch wie erkennt man, ob Lampen, Leuchten oder Lichtquellen den Vorschriften entsprechen?



Es gibt drei Symbole, auch Prüfzeichen genannt, die eine Zulassung anzeigen. Das gebräuchlichste ist das runde E-Zeichen, das sich jeder beispielsweise in den Ecken der Autoscheiben ansehen kann. Es bestätigt eine Genehmigung nach den Regeln der ECE, der Economic Commission for Europe. Diese UN-Unterorganisation hat übrigens wenig mit der EU zu tun. Nach ECE-Vorschriften geprüfte Teile sind in Deutschland zugelassen, auch wenn die Genehmigung aus einem anderen Land stammt. Woher, sagt die Zahl hinter dem E. Die 1 steht für Deutschland, eine 2 für Frankreich oder die 3 für Italien. Die Liste der Länder reicht inzwischen bis E48 für Neuseeland, das zwar nicht zu Europa gehört, sich aber dem Regelwerk angeschlossen hat.

Die Frage, ob ein bestimmtes Teil vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen ist, hat deshalb keine Bedeutung für die Genehmigung. Die Prüfzeichen ausländischer Behörden gelten ebenso. Allerdings genießt das E1 international einen sehr guten Ruf. Es besagt jedoch nicht, ob das Teil auch in Deutschland hergestellt wurde, sondern nur, dass das KBA die Genehmigung erteilt hat. Ältere Genehmigungen der Flensburger Behörde erkennt man an der Wellenlinie. Sie wird seit Jahren nur noch für Fahrradteile ausgegeben, für die es keine internationalen Regeln gibt. Im Auto ist sie höchstens noch auf älteren Warndreiecken zu finden.
Häufig mit dem runden ECE-Zeichen verwechselt wird das Symbol der EU-Betriebserlaubnis. Das seltenere eckige Zeichen enthält jedoch ein kleines "e". Die Zahl dahinter bezeichnet wieder das Land, aus dem die Zulassung stammt. Im Gegensatz zur ECE sind hier aber nur Länder der Europäischen Union vertreten. Das EU-Zeichen findet sich beispielsweise auf Rückspiegeln, Hupen und Freisprecheinrichtungen.

Gern gefragt wird im Handel und Werkstätten und bei Polizeikontrollen, wo in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) stünde, dass ein bestimmtes Teil zugelassen ist. Die korrekte Antwort lautet immer öfter: nirgends. Das deutsche Vorschriftenwerk legt im § 19 pauschal fest, dass nach ECE- und EU-Regeln geprüfte Teile erlaubt sind. Leider wird die ECE dabei nicht beim Namen genannt, sondern mit "Übereinkommen vom 20. März 1958" umschrieben.

Alle zulassungspflichtigen Produkte von Hella tragen entsprechende Prüfzeichen, zumeist E1.

Woher stammt die Genehmigung? - Beispiele für Länder-Kennzahlen

1 Deutschland

2 Frankreich

3 Italien

4 Niederlande

5 Schweden

6 Belgien

...

9 Spanien

10 Jugoslawien

11 Großbritannien

12 Österreich

13 Luxemburg

14 Schweiz

15 (ehemalige DDR)

...

20 Polen

21 Portugal

...

37 Türkei

...

43 Japan

...

45 Australien

46 Ukraine

47 Südafrika

48 Neuseeland


Ansprechpartner für inhaltliche Rückfragen:

Ulrich Köster
Hella KGaA Hueck & Co.
Leiter Internationale Öffentlichkeitsarbeit
Rixbecker Str.75
59552 Lippstadt
Tel.: 02941/ 38-7566
Fax. 02941/ 38-7558
Email: E-Mail

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