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Bundesteilhabegesetz und Betreuung

10.10.201412:31 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Bundesteilhabegesetz und Betreuung
v.l.n.r. Klaus Förter-Vondey, Vors. BdB, MdB Uwe Schummer, CDU, Dr. Harald Freter, GF BdB
v.l.n.r. Klaus Förter-Vondey, Vors. BdB, MdB Uwe Schummer, CDU, Dr. Harald Freter, GF BdB

(openPR) „Wir wollen mit dem Bundesteilhabegesetz Rechtssicherheit für behinderte Menschen schaffen. Deshalb setzen wir einen Prozess in Gang, der sich über die Legislatur hinaus positiv weiter entwickeln soll. An Schnellschüssen ist uns nicht gelegen.“ Dies sagte der behindertenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Schummer (CDU) im Gespräch mit Klaus Förter-Vondey, dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen, und BdB-Geschäftsführer Harald Freter.


„Wir suchen ein Modell für kompetente Anlaufstellen, die behinderte Menschen durch den Dschungel der Bürokratie lotsen und dafür sorgen, dass sie zu ihren Rechten kommen.“ Der CDU-Politiker hält ein Gutscheinmodell für praktikabel. „Betroffene könnten einen Gutschein bei zertifizierten Ansprechpartnern einlösen. Dies fördert aus meiner Sicht den Wettbewerb unter den Anbietern und sorgt für mehr Qualität.“
Der BdB begrüßt diese Idee. Klaus Förter-Vondey sagt: „Berufsbetreuerinnen und –betreuer üben eine Tätigkeit aus, die von Trägern und Leistungserbringern unabhängig ist. Wir sind ausschließlich dem Menschen verpflichtet. Unser Knowhow setzen wir dafür ein, dass unsere Klientinnen und Klienten den Zugang zu Versorgungsleistungen bekommen.“ Geschäftsführer Harald Freter ergänzt: „Berufliche Betreuung ist eine Struktur, die es bereits seit mehr als zwanzig Jahren gibt. Insofern bietet sie sich als geeignetes Modell für eine unabhängige Unterstützung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes an“.
Aus der Perspektive des BdB wird berufliche Betreuung in der Diskussion um das Bundesteilhabegesetz zu wenig beachtet. „Dabei haben Betreuung und Eingliederungshilfe für behinderte Menschen eine große Schnittmenge, so Klaus Förter-Vondey: „Unsere Klienten haben zu 90 Prozent mit Eingliederungshilfe zu tun. Mehr Selbstbestimmung wird dazu führen, dass betroffene Menschen mehr Unterstützung benötigen, um zu ihrem Recht zu kommen. Die Frage ist also, wie man zurüsten muss, damit Betroffene ein eigenständiges Leben führen können.“
„Auch dazu führen wir fraktionsübergreifende Fachgespräche“, sagt CDU-Politiker Schummer: „Unser Ziel ist es, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben bei größtmöglicher Autonomie zu ermöglichen.“ Die Definition des Begriffs „Behinderter“ ist dabei von zentraler Bedeutung. Der BdB leitet seinen Behindertenbegriff aus der UN Behindertenrechtskonvention ab, wonach Behinderung nicht über ein körperliches oder geistiges Defizit definiert, sondern in der Wechselwirkung mit der Umwelt betrachtet wird.

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