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Keine Inklusion zum Nulltarif

31.03.201519:46 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Keine Inklusion zum Nulltarif
Gegenseitiges Kennenlernen und Informationen über die aktuellen Planungen zum Bundesteilhabegesetz
Gegenseitiges Kennenlernen und Informationen über die aktuellen Planungen zum Bundesteilhabegesetz

(openPR) LIEBENAU - Das beabsichtigte Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderungen stand im Zentrum des Besuchs von Ministerialdirigent Dr. Rolf Schmachtenberg aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bei der Stiftung Liebenau. Sorge bereitet der Stiftung Liebenau vor allem, ob das neue Gesetz auch die Menschen angemessen berücksichtigt, die auf komplexe Hilfen angewiesen sind.




Eingliederungshilfe wird reformiert

Das Bundesteilhabegesetz soll in Deutschland die Vereinbarungen und Forderungen rechtlich verbindlich gestalten, die vor Jahren mit der Behindertenrechtskonvention bereits beschlossen worden waren. Gleichzeitig soll es die Eingliederungshilfe stärken. Das Gesetz wird derzeit entwickelt und soll bis Mitte 2016 im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU und SPD vereinbart, die Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro zu entlasten, indem die Eingliederungshilfe reformiert und ein Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen eingeführt wird. Nun soll das Geld aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales genommen werden und den Kommunen zukommen. "Der Ausbau von Inklusion ist aber nicht kostenneutral und wird durch diese Umverteilung nicht abgebildet", betonte Dr. Markus Nachbaur, Vorstand der Stiftung Liebenau.

"Wir befürchten durch das beabsichtigte Bundesteilhabegesetz zudem, dass durch zergliederte soziale Sicherungssysteme neue Schnitt- und Koordinationsstellen entstehen, die zusätzlich finanziert werden müssen und die es den betroffenen Menschen erschweren, ihre Ansprüche geltend zu machen", so Jörg Munk, Geschäftsführer der St. Gallus-Hilfe der Stiftung Liebenau.

Stiftung Liebenau stellt Spektrum an Inklusionsangeboten vor

Die Stiftung Liebenau nutzte den Tag, um Dr. Schmachtenberg ihr Spektrum an Inklusionsangeboten darzulegen. Bereits ohne ein Bundesteilhabegesetz ist die Behindertenrechtskonvention auch für die Stiftung Liebenau handlungsleitend. In Kooperation mit der "Aktion Mensch" führt sie derzeit in fünf Kommunen Inklusionsprojekte durch, die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen konkret verbessern sollen. Außerdem werden ambulante und familienunterstützende Strukturen auf- und ausgebaut und Menschen durch Integrationsdienste bei der Teilhabe in Schule und Arbeitsleben unterstützt.

Auch gemeindeintegrierte Wohn- und tagesstrukturierende Einrichtungen werden verstärkt geschaffen. Die bisherigen Komplexstandorte werden umgebaut und im Sinne der Inklusion geöffnet. Vor allem letzteres sei finanziell eine große Herausforderung, da Grundstücke gefunden werden und Infrastrukturen geschaffen werden müssten.

Als Vertreter des Fachverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie begleitete dessen Geschäftsführer Dr. Thorsten Hinz das Treffen.

Weitere Infos zur St. Gallus-Hilfe für behinderte Menschen gGmbH der Stiftung Liebenau finden Sie unter www.st.gallus.hilfe.de

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