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Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V. sieht Nachbesserungsbedarf beim neuen Schulgesetz

06.07.201510:03 UhrVereine & Verbände
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(openPR) Pressemitteilung

Arbeitskreis Sonderschulen Rhein Neckar e.V.
sieht Nachbesserungsbedarf beim neuen Schulgesetz
Vorstand bei der Hauptversammlung in Ladenburg einstimmig bestätigt

Bensheim, den 5. Juli 2015


Am Mittwoch, den 1. Juli 2015 hat sich der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. nach seiner Gründung im letzten Jahr zu seiner ersten Hauptversammlung mit Wahlen getroffen. Bei der Versammlung, die in den Räumen der Martinsschule in Ladenburg stattfand wurden die beiden Vorsitzenden einstimmig im Amt bestätigt. Vorsitzender ist Dr. Stefan Stötzel, Elternbeiratsvorsitzender der Martinsschule in Ladenburg. Zweite Vorsitzende ist Petra Vecchio, stellv. Elternbeiratsvorsitzende der Stephen Hawking Schule Neckargemünd.

Schwerpunkt der Arbeit des letzten Jahres war die kritische Begleitung der derzeit stattfinden Diskussion um „Gemeinsamen Unterricht“ (GU) behinderter und nichtbehinderter Kinder. Der Verein hat an zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen zu diesem Thema und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg teilgenommen, insbesondere an den in der Region von den MdL Kleinböck und Sckerl organisierten runden Tischen in Weinheim und Ladenburg. Der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. stellt in diesem Zusammenhang das Wohl der betroffenen Kinder und Eltern in den Vordergrund und wehrt sich gegen jede Ideologisierung der Diskussion pro- oder contra- Inklusion.

Am 1. Juli 2015 waren der Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V. zusammen mit 15 Vertretern der Eltern, Selbsthilfe, Kommunen und Kreise, Gewerkschaften, Schulräte und Schulen in freier Trägerschaft zur öffentlichen Anhörung zum neuen Schulgesetz in den Plenarsaal des Landtags in Stuttgart als Experte geladen.


In der anschließenden öffentlichen Beratung hat der Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport den Antrag von CDU und FDP, die Beratung zu vertagen, um die Anregungen der Anhörung in Änderungsanträge zum Gesetz einzubringen, abgelehnt. Die Fraktionen der GRÜNEN und der SPD haben nach der Beratung dem Schulgesetz zugestimmt, die Fraktionen von CDU und FDP haben sich enthalten. Das Gesetz soll noch im Juli beschlossen werden und zum 1. August 2015 in Kraft treten. Für den Herbst kündigte Minister Stoch die Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung an. Wer den Livestream verpasst hat, kann die Videos in der Mediathek des Landtags anschauen.

Sie finden die Anhörung (Teil 1) http://www.landtag-bw.de/cms/home/mediathek/videos.html#mid&eb76919a-00b5-4003-896b-afcab3c18717 und die anschließende Beratung (Teil 2) unter http://www.landtag-bw.de/cms/home/mediathek/videos.html#mid&30e6d013-e109-4cac-af08-370e782ba431

Wir begrüßen viele Änderungen im vorliegenden Gesetzentwurf:

Recht auf Bildung für alle! Aufhebung der Sonderschulpflicht
Wunsch- und Wahlrecht gilt für alle! Das Wahlrecht der Eltern wird gestärkt.
Inklusion geht alle an! Inklusion wird als pädagogische Aufgabe aller Schulen und Schularten verstanden.
Sonderschulen sind Teil eines vielfältigen Schulangebots! Erhalt der Sonderschulen als Angebotsschulen in einer inklusiven Schullandschaft sowie deren Weiterentwicklung zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren
„Inklusion anders herum“! Die Öffnung der Sonderschulen für Kinder und Jugendliche ohne einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Inklusion gibt es nicht zum „Nulltarif“! Eine gelingende schulische Inklusion benötigt personelle, sächliche und räumliche Ressourcen und eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung. Dies kostet Geld.


Hier sehen wir Klärungs- und Nachbesserungsbedarf:

In vielen Punkten lässt der Gesetzentwurf zu viel Interpretationsmöglichkeiten. Viele dieser „offenen“ Punkte werden sicherlich in den noch zu erstellenden Erlassen und Verordnungen gem. § 84a näher präzisiert. Deshalb fordern wir:

Der Begriff „Schule“ muss bleiben, da auch hier weiterhin unterrichtet wird.
Der Wegfall der Bezeichnung „Schule“ bei „sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren“ ist missverständlich.

Ziel bei den Bildungswegekonferenz (BWK) muss immer in erster Linie das Wohl des Kindes sein.
Den Schulämtern kommt große Verantwortung und Bedeutung bei den BWK zu. Es müssen kompetente, erfahrene und entsprechend ausgebildete Mitarbeiter in die BWK gesendet werden.
Den Eltern muss das Recht einer Begleitungs- bzw. Beratungsperson eingeräumt werden. Erst recht im Hinblick auf ein „schwächeres“ Elternhaus.
Wir fordern für Schüler und Eltern einen „zentralen“ Ansprechpartner für ALLE mit der Beschulung in Zusammenhang stehenden Fragen?
Stichwort: INKLUSIONSBAUFTRAGTER

Was bedeutet „gruppenbezogene Lösungen“ im Einzelfall?
Begleitet EIN Sonderpädagoge alle Kinder auch mit unterschiedlichen Behinderungen?
Erfolgt die Begleitung durch einen, für die jeweilige Behinderung fachspezifisch ausgebildeten Sonderpädagogen?

Im Endeffekt darf es nicht dazu führen, dass der Lehrer für Gehörlose den sehbehinderten Schüler in Gebärdensprache unterrichtet.


Das sog. „Zwei-Pädagogen-Prinzip“ muss durchgängig gewährleistet sein!
Unsere Kinder verfügen über individuelle Bildungsbiografien und benötigen individuelle Bildungspläne.
Wir stehen nicht nur für die schwerstmehrfachbehinderte Kinder, sondern für verschiedenste Behinderungsformen, die alle unterschiedliche Bildungs­angebote und Rahmenbedingungen brauchen.
Eine durchgängige Doppeltbesetzung mit geeigneten Sonderpädagogen muss unabhängig vom Lernort gewährleistet sein.

Unterricht, Therapie (Physio-, Ergotherapie, Logopädie), Bewegungs­förderung, medizinische Versorgung und Pflege sind untrennbare Bestandteile der Bildung für Kinder mit schweren Behinderungen. Die Frage ist, wie dieser weitergehende Bildungsbegriff umgesetzt werden soll.

Es dürfen keine bestehenden Außenklassen zu Gunsten gruppenbezogener Inklusionsmaßnahmen aufgelöst werden.
Diese haben sich als Einführungselement zur Inklusion bewährt und Vertrauen in der Schullandschaft, insbesondere bei den Regelschulen, geschaffen.
Wenn man im Moment von einer Inklusionsquote von 28% spricht, sind diese Außenklassen mit eingerechnet,

Was bedeutet „Wohnortnähe“ im ländlichen Raum?
wenn es z.B. in der Wohnortgemeinde keine geeignete barrierefreie Schule gibt sondern nur in der Nachbargemeinde? Führt dies zur Bildung von Schwerpunktschulen?



Wie wird die notwendige Schulbegleitung / Schulassistenz / Fahrdienst / med. Betreuung / Pflege verlässlich organisiert ?
für die Zeit des gesamten Unterrichts, bei Schullandheimaufenthalten u.ä.?
gibt es eine Regelung für Vertretungen der Schulassistenz / der Sonderpädagogen? (bei Krankheit, Arbeitsausfall, etc.)

Die baulichen und sächlichen Voraussetzungen für gemeinsamen Unterricht müssen rechtzeitig vor der Einschulung der Kinder geschaffen werden
das Schulgebäude muß barrierefrei gestaltet sein
notwendige und spezielle Lehr- und Lernmittel müssen rechtzeitig beschafft und dauerhaft bereitgestellt werden
Geeignete Räume zur Differenzierung, zum Ausruhen, für die MENSCHENWÜRDIGE Pflege müssen rechtzeitig bereitstehen

Schule ist nicht nur Lernraum sondern auch Lebensraum
für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
Schule muss auch auf das Leben nach der Schule vorbereiten.
Wie wird dieses Grundprinzip in der Weiterentwicklung der Schulen umgesetzt?
Stehen auch Kindern mit Behinderungen die Ganztagesangebote an Schulen mit den im Einzelfall notwendigen Ressourcen zur Verfügung?
Wie wird die gleichberechtigte Teilhabe der Kinder mit Behinderungen auch in den Pausen sowie an den außerunterrichtlichen Veranstaltungen (z.B. Schullandheimaufenthalt) und bei angebotener Ferienbetreuung gewährleistet?

Eine inklusive Beschulung erfordert Veränderungen in der Lehrerausbildung.
Dieser Veränderungsprozess benötigt Zeit.
Inklusive Pädagogik muß Pflichtfach in der allgemeinen Lehrerausbildung werden
Die sinnvolle Differenzierung der Studiengänge Sonderpädagogik muß erhalten bleiben.
Die Ausbildungskapazitäten müssen entsprechend dem zu erwartenden steigenden Bedarf an Sonderschullehrer und auch Fachlehrern K & G angepasst werden. In diesem Bereich gibt es bereits derzeit erhebliche Defizite und die vorhandenen Seminarkapazitäten sind schon jetzt nicht in der Lage den Bedarf zu decken.

Elternängste / -forderungen:

Alle Eltern wollen für ihre Kinder die bestmögliche Bildung. Sie entscheiden sich für die Schule, die die geeignetsten Rahmenbedingungen bietet. Kinder mit schweren Behinderungen und komplexem Hilfebedarf und deren Bedürfnisse werden im vorliegenden Gesetzentwurf unzureichend berücksichtigt.

ALLE Schulen müssen die notwendige Ausstattung erhalten.
personell,
räumlich und
sächliche

Dies gilt auch für den Bereich der Schulleitungen und Konrektoren. Hier sollte die Gesamtzahl der -- durch die jeweilige Schule betreuten Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf-- für die Deputatszuweisung maßgeblich sein.

Sonderschulen dürfen bei der Verteilung der begrenzt vorhandenen Ressourcen nicht benachteiligt werden, um inklusive Bildungsangebote an den allgemein­bildenden Schulen zu ermöglichen. Nur so kann das bereits bestehende, hochwertige Angebot aufrecht erhalten werden.

Die Sorge bleibt, dass die Sonderschulen „über die Hintertür“ abgeschafft werden – selbst wenn die Schülerzahlen an der Sonderschule stabil sind, bzw. wie zum Beispiel im Bereich der Sonderschulen für Körper- und Mehrfachbehinderte steigen.

Über den Verein:
Wir, als Eltern, Lehrer und Therapeuten von Kindern mit Handicap und als gewählte Elternvertreter an Sonderschulen haben uns im Wesentlichen aus dem Grund vernetzt, um mit einer Stimme nach außen hin auftreten zu können und die Interessen unserer Kinder adäquat zu vertreten. Was vor einigen Jahren, in Zeiten einer äußerst prekären Personalversorgung der Sonderschulen, als loser Zusammenschluss engagierter Elternvertreter von Sonderschulen im Rhein-Neckar Raum begann, wird nun in organisierter Form weitergeführt. Vor den Sommerferien 2014 haben sich Elternvertreter von insgesamt 10 Sonderschulen und -kindergärten aus dem Rhein-Neckar Raum getroffen und den "Arbeitskreis Sonderschulen Rhein-Neckar e.V." gegründet. Inzwischen wurde der Verein am Amtsgericht Mannheim in das Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt Heidelberg als gemeinnützig anerkannt. Der Verein steht allen Interessierten offen, die sich für die Belange von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Handicap engagieren wollen.

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