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Bundesteilhabegesetz: Reform mit Augenmaß

03.06.201616:06 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Bundesteilhabegesetz: Reform mit Augenmaß
Staatssekretärin MdB Gabriele Lösekrug-Möller (in heller Hose) zu Besuch in Liebenau.
Staatssekretärin MdB Gabriele Lösekrug-Möller (in heller Hose) zu Besuch in Liebenau.

(openPR) LIEBENAU - Noch in dieser Amtsperiode will die Berliner Koalition das Bundesteilhabegesetz reformieren. Die Hilfen für Menschen mit Behinderungen sollen zum Teil wesentlich umgebaut werden. Das wird auch die Arbeit der zur Stiftung Liebenau gehörenden Tochtergesellschaften St. Lukas-Klinik und St. Gallus-Hilfe verändern. Aus diesem Anlass informierte sich die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Gabriele Lösekrug-Möller in Liebenau.




Geplantes Bundesteilhabegesetz – weitreichender Systemumbau

Der Gesetzgeber plant mit diesem Gesetz einige grundsätzliche Weichenstellungen im System der Behindertenhilfe vorzunehmen. Insgesamt zeige der aktuell vorliegende Referentenentwurf deutlich, dass „der geplante Systemumbau komplex ist und in der Praxis noch viele offene Fragen bestehen“, wie Dr. Markus Nachbaur, Vorstand der Stiftung Liebenau, feststellte. Hier seien auch landesrechtliche Vorgaben, wie zum Beispiel die Landesheimbauverordnung in Baden-Württemberg, im Blick zu behalten. Grundsätzlich seien die vom Gesetzgeber geplante Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts sowie die vorgesehene Verbesserung bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Leistungsgewährung für Menschen mit Behinderung ein richtiger Schritt und ein wichtiges Signal.

Menschen mit hohem Hilfebedarf im Blick

Irmgard Möhrle-Schmäh und Sebastian Schlaich, Geschäftsführung St. Lukas-Klinik und Jörg Munk, Geschäftsführer der St. Gallus Hilfe, wiesen darauf hin, dass ein wesentlicher Schwerpunkt der Liebenauer Hilfen für Behinderung in der Betreuung und Begleitung von Menschen mit schweren geistigen und/oder mehrfachen Behinderungen sowie teils psychischen Erkrankungen liege. Dies wurde bei der Besichtigung der St. Lukas Klinik mit angeschlossenem, sozialtherapeutischem Wohnbereich durch Alfons Ummenhofer, stellvertretender Leiter des Wohnbereichs, und dem leitenden Oberarzt Dr. Brian Barrett praktisch veranschaulicht. Für diese Menschen mit generell hohem Unterstützungsbedarf brauche es auch zukünftig verlässliche und stabile Strukturen. Daran müsse sich das geplante Bundesteilhabegesetz hinsichtlich der notwendigen Anschlussfähigkeit von fachlichen Betreuungs- und Wohnleistungen auch in der Finanzierung messen lassen. Zudem gelte es auch die Schnittstellen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und der Pflegeversicherung sorgsam zu prüfen und zu gestalten.

Strukturwandel mit Augenmaß – Niemand soll ausgeschlossen werden

In der politischen Debatte über das Bundesteilhabegesetz standen nach Wahrnehmung von Betroffenen und Einrichtungen im letzten Jahr jedoch weniger solch fachliche Erwägungen im Vordergrund. Vielmehr dominierte die Forderung nach einer Kostendämpfung in den Hilfen für Menschen mit Behinderung auch die öffentliche Debatte. Gabriele Lösekrug-Möller verwies jedoch darauf, dass diese Fragen nicht zuletzt im aktuellen Anhörungsverfahren durch die Stellungnahmen sowohl von Betroffenen- und Wohlfahrtsverbänden als auch Trägern, wie der Stiftung Liebenau, in den Blick kämen.

Momentan befinde sich der Referentenentwurf in der Ressortabstimmung, um möglicherweise noch vor der Sommerpause im Bundeskabinett verabschiedet zu werden. Dem Gesetzgeber sei im Grunde klar, dass hier ein breites Spektrum im Bereich der Eingliederungshilfe zu berücksichtigen sei. Es sei wichtig, dass die offenen Fragen insbesondere von Praxisseite benannt würden, um nun im weiteren Gesetzgebungsprozess Berücksichtigung zu finden und auch in enger Abstimmung mit den Bundesländern gemeinsam Lösungen zu suchen. „Grundsätzlich besteht Einigkeit darin, dass niemand, der bisher Leistungen erhalten hat, zukünftig keine mehr erhalten soll“, so Lösekrug-Möller. „Das Bundesteilhabegesetz ist mit Augenmaß weiterzuverfolgen, ohne hinter den bisherigen Status Quo zurückzufallen und gleichzeitig Chancen für die fachliche Weiterentwicklung zugeben.“


Stellungnahme der Stiftung Liebenau

Die Stellungnahme der Stiftung Liebenau zum Referentenentwurf des geplanten Bundesteilhabegesetzes finden Sie unter www.stiftung-liebenau.de, Downloads/Sozialpolitik
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