(openPR) Was Arbeitnehmer während der Arbeitszeit dürfen und was sie besser lassen sollten
(Frankfurt). Ob Mannschaftsaufstellung, Wohnort des Bundestrainers oder die Diskussion um das beste Team – in vielen Betrieben ist die Fußball-WM das Thema Nr. 1. Doch während der Spielplan schon lange feststeht, wissen viele Arbeitnehmer noch nicht so recht, wie sie Arbeitszeit und WM unter einen Hut bringen können. Drückt der Arbeitgeber ein Auge zu, lässt sich kurzfristig noch ein Tag Urlaub einreichen oder gibt es vielleicht die Möglichkeit, die Arbeit am nächsten (spielfreien) Tag nachzuholen?
Die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ (AiB) veröffentlicht dazu in ihrer aktuellen April-Ausgabe einen auch für Nichtjuristen kurzweilig zu lesenden Artikel, in dem die wichtigsten Regelungen aus Arbeitnehmersicht übersichtlich dargestellt werden. „Der Betriebsrat kann dabei nicht nur riegeln („Catenaccio“), sondern das Spiel aktiv mitgestalten“, beschreibt Autor Michael Felser, Rechtsanwalt aus Brühl, die rechtlichen Möglichkeiten bei der Organisation der Arbeitszeit während der WM.
Ein konkreter Tipp: Der Betriebsrat kann z.B. eine Tauschbörse organisieren, so dass die Fußballfans den Dienst mit solchen Kollegen wechseln können, die sich nicht für das runde Leder interessieren. Alternativ kann auch eine Anpassung der Schichtpläne bzw. des Schichtwechsels an die Spielzeiten angeregt werden.
Wie steht es mit dem Thema Urlaubsgewährung? Welche Möglichkeiten gibt es, während der Arbeitszeit ein Spiel am Radio oder sogar per Fernsehen zu verfolgen? Anhand konkreter Beispiele werden jeweils praktische Lösungsvorschläge beschrieben, bis hin zur Klärung, ob und in welchem Maß Alkoholgenuss am Arbeitsplatz rechtens ist.
Der vollständige Artikel „Achtung Abseitsfalle!“ mit allen konkreten Hinweisen und Hilfestellungen rund um das Thema „WM und Arbeitsrecht“ erscheint am 5. April 2006 in der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ und steht im Internet ab kommenden Montag, 03.04.2006, unter www.aib-web.de online zur Verfügung.
Die Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb. Zeitschrift für Betriebsratsmitglieder“ erscheint in der Arbeitsrecht im Betrieb Verlagsgesellschaft, einer Tochter des Bund-Verlags, Frankfurt. Monatliche Auflage: 24.000 Exemplare. Bezug über den Buchhandel oder direkt beim Verlag.
















