(openPR) Im Schnitt gibt´s nur 58 Prozent vom Nettoverdienst für zehn Monate
Frankfurt. Das neue Elterngeld fällt in der Regel niedriger aus und wird kürzer gezahlt als es vom Bundesfamilienministerium dargestellt wird. Das zeigt eine Analyse in der neuesten Ausgabe 1/2007 der vom DGB herausgegebenen Fachzeitschrift „Soziale Sicherheit“.
„Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro“, heißt es stets in den Presseerklärungen und Werbebroschüren des Ministeriums zu der neuen Leistung für Mütter und Väter von Neugeborenen. „De facto wird aber beim Elterngeld – außer bei Niedrigverdienern, für die eine Sonderregelung gilt – eine Lohnersatzquote von 67 Prozent nicht erreicht“, schreibt die „Soziale Sicherheit“.
Der Grund: Zum einen werde nicht vom Brutto-, sondern vom Nettoeinkommen der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 76,67 Euro pro Monat abgezogen (selbst wenn tatsächlich gar keine Werbungskosten anfallen). Zum anderen würden generell keine Einmalzahlungen – wie Weihnachts- und Urlaubsgelder oder Prämien – berücksichtigt. Diese Lohn- und Gehaltsbestandteile machen aber nach der Arbeitskostenerhebung des Statistischen Bundesamtes rund acht Prozent des Einkommens aller Beschäftigten aus.
Durch die Nichtberücksichtigung der Einmalzahlungen und den Abzug der Werbungskosten-Pauschale würden beispielsweise bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 2.500 Euro (einschließlich durchschnittlicher Einmalzahlungen) nur 2.223 Euro bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt. Tatsächlich wird der Elterngeld-Bezieher dann nur 1.288,63 Euro im Monat – und damit nur 59,6 Prozent seines vorherigen Nettoverdienstes erhalten.
In der neuesten Ausgabe der „Soziale Sicherheit“ wird diese „Nettolohnersatzquote“ für unterschiedliche Gehaltshöhen berechnet. Das Ergebnis: „Im Durchschnitt dürften die betroffenen Mütter und Väter als Elterngeld schätzungsweise statt 67 nur 58 Prozent ihres früheren Nettoeinkommens bekommen“, schreibt der Sozialwissenschaftler Rolf Winkel in der Fachzeitschrift.
Eine „Mogelpackung“ sei auch die vom Ministerium genannte Bezugsdauer. Hier heißt es stets, dass es das Elterngeld entweder für 12 Monate oder – wenn sich die Elternteile bei der Kinderbetreuung abwechseln – 14 Monate lang gebe. Tatsächlich aber, so die Zeitschrift, bekäme der weitaus überwiegende Teil der jungen Eltern die Leistung nur für zehn oder höchstens zwölf Monate gezahlt.
Dafür sorge eine wenig beachtete Bestimmung in Paragraf 3 Absatz 1 des Elterngeldgesetzes. Danach wird Mutterschaftsgeld, das der Mutter zusteht, auf das Elterngeld angerechnet. Die Folge: Das Elterngeld setzt erst nach dem Ende der Mutterschutzfrist – also erst zwei Monate später – ein.
Die „Soziale Sicherheit“ erscheint seit Anfang 2007 in neuer Gestalt: Mit einem attraktiveren Titel, modernerem Layout und übersichtlicherer Gliederung. Außerdem hat die sozialpolitische und sozialrechtliche Fachzeitschrift Verstärkung bekommen: Jeder Ausgabe liegt jetzt der achtseitige Informationsdienst „SoSiplus“ bei. Kurz und kompakt werden hier aktuelle Fakten zur Sozialpolitik, Hinweise zur Anwendung und Umsetzung von Gesetzen und Urteilen, neueste Sozialgerichtsurteile sowie Termine und Personalia präsentiert. In der Ausgabe 1/2007 gibt es zum Beispiel neue Fakten zur gerade verabschiedeten Gesundheitsreform sowie Servicehinweise, wie Mütter und Väter durch einen Steuerklassenwechsel mehr Elterngeld bekommen können.
Im Heft 1/2007 der Zeitschrift „Sozialen Sicherheit“ finden sich u. a. fundierte Analysen, Diskussionsbeiträge und Berichte zu folgenden weiteren Themen:
• Arbeitsmarktpolitik: Bilanz 2006 – Perspektiven 2007
• Rente mit 67: Der Mythos vom demografischen Arbeitskräftemangel
• Reform der Unfallversicherung – aus Sicht der Bundesregierung und der Gewerkschaften
• Arbeit und Soziales: Das änderte sich Anfang 2007
Die Zeitschrift „Soziale Sicherheit“ und der Informationsdienst „SoSiplus“ erscheinen monatlich in der „Arbeitsrecht im Betrieb Verlagsgesellschaft“, einer Tochter des Bund-Verlags (Frankfurt/M.). Zeitschriften sowie Probeabonnements können bestellt werden beim Leserservice unter Tel: 02203/10 02 - 66 oder Fax: 069/79 50 10 - 12 oder unter www.aib-verlag.de. Das Einzelheft kostet 9,00 Euro; das Inlands-Abo 89,40 Euro (jeweils inkl. „SoSiplus“ und Versand).







