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CIS Garantiehebelplan ´08- Liquidationsversuch gescheitert – wie geht es weiter?

21.08.2014 • 13:13 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
Bild: CIS Garantiehebelplan ´08- Liquidationsversuch gescheitert – wie geht es weiter?
Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt
Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt

(openPR) Anfang August 2014 erhielten die Anleger des Garantiehebelplan´08 GmbH & Co. KG Post von der Geschäftsführung. Danach ist die Abstimmung über die geplante Liquidation der Gesellschaft gescheitert. Stattdessen soll die Gesellschaft fortgeführt werden. Es ist ein Antrag auf Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BAFin) gestellt.



Voraussetzungen für die Registrierung: Verwahrstelle und gesetzeskonformes Management
Allerdings ist es keinesfalls sicher, dass ein derartiger Antrag auch positiv von der BaFin beschieden wird. Zunächst einmal muss eine Verwahrstelle gefunden werden und ein gesetzeskonformes Management für die Gesellschaft, was derzeit vielen Gesellschaften Schwierigkeiten bereitet.

„Sollte die Fortführung durch die BAFin und die Genehmigung der Verwahrstelle allerdings nicht erteilt werden, wäre eine Liquidation auf Anordnung der BAFin und damit durch die Hintertür ohne Gesellschaftsbeschluss denkbar“, meint der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei eine Vielzahl von Verfahren gegen die CIS Gesellschaften führt.

Liquidation der CIS Gesellschaft – Auswirkungen für betroffene Anleger? – Welchen Ausweg bieten Widerruf oder Kündigung?

Röhlke weist dabei auf einen für die betroffenen CIS Garantiehebelplan ´08 Anleger besonders riskanten Umstand hin: „Im Falle einer Liquidation der Gesellschaft ist der eingesetzte Liquidator verpflichtet, zunächst einmal die Außenstände der Gesellschaft zu begleichen und noch offene Forderungen einzuziehen. Viele Liquidatoren von Publikumsfonds verstehen dies als Aufforderung, rückständige Ratenzahlungen einzufordern, gerne auch gerichtlich. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass Anleger in den dann anstehenden gerichtlichen Auseinandersetzungen bessere Karten haben, wenn schon vor dem Liquidationsbeschluss eine Kündigung oder ein Widerruf der Gesellschaftsbeteiligung erklärt wurde“, erklärt der Jurist.

Fazit: CIS ´08 kann Ersatzansprüche geltend machen – Betroffene Anleger sollten Ansprüche prüfen!

Bereits durch die Gesellschafterversammlung hat die CIS´08 sich die Durchsetzung von Ersatzansprüchen gegen die Treuhandkommanditistin und die frühere Geschäftsführung genehmigen lassen, so dass wohl künftig eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten durch die Fondgeschäftsführung betrieben werden. Betroffene CIS Garantiehebelplan ´08 ( http://bit.ly/1rWqoXB ) Anleger sollten zügig einen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen aufsuchen, um der weiteren Entwicklung im Falle der Fortführung, aber auch bei eventueller Liquidation nicht hinterher zu stehen. Für Rückfragen, weiteren Informationen und einer kostenlosen Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671 und E-Mail gerne zur Verfügung.


V.i.S.d.P.:

Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Röhlke Rechtsanwälte unter 030.71520671

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