openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Neu: Anti-Knöllchen Service

22.03.200617:12 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Neu: Anti-Knöllchen Service
Logo des BSZ® e.V.
Logo des BSZ® e.V.

(openPR) Nach Erkenntnissen des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. nehmen die Einnahmen der Kommunen aus Verkehrsüberwachungen immer deutlicher zu. Diese Einnahmen werden in vielen Etatplanungen bereits fest eingeplant und Jahr für Jahr höher angesetzt. Diese erhöhte Einnahmeplanung führ zu einer gezielten Abzockerei der Verkehrsteilnehmer.



Einnahmen aus Ordungswidrigkeiten die überhaupt noch nicht begangen worden sind, in den Etat einzuplanen, sagt ganz klar aus, dass es hier nur am das Geld geht – um sonst nichts! In diesem Sinne, wird auch Parkraum künstlich verknappt oder mit willkürlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen Ordnungswidrigkeiten provoziert.

Polizei und Ordnungsdienste sollten wieder in erster Linie Verkehrserziehung praktizieren statt Verkehrsteilnehmer abzuzocken fordert man bei dem BSZ® e.V. Es darf nicht sein, dass Strafgebühren wie eine Steuer betrachtet werden. Verkehrsteilnehmer sollten sich in jedem einzelnen Fall zur Wehr setzen. Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) bietet mit seinem Programm „Anti-Knöllchen“ in Zusammenarbeit mit Verkehrsrechtsanwälten aktive Hilfe.

Kaum ein Autofahrer wurde nicht schon einmal wegen zu hohem Tempo geblitzt und mit einem saftigen Bußgeld belegt. Oft drohen Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot. Ob diese Maßnahmen wirklich immer hinzunehmen sind, kann von Fall zu Fall zweifelhaft sein.

Der Geblitzte, den bereits eine erhebliche Anzahl von punktbewehrten Voreintragungen drückt oder der ein- oder mehrmonatiges Fahrverbot zu erwarten hat, weiß bereits, wenn er einen Anhörungsbogen erhält, dass neue Punkte oder ein Fahrverbot wegen Mehrfachvoreintragungen auf ihn zu kommen oder direkt ein Fahrverbot ausgesprochen werden kann.

In diesem frühen Verfahrensstadium entscheidet sich oft, ob die drohende Sanktion erfolgreich abgewehrt werden kann. Hintergrund ist, dass die Geschwindigkeitsmessungen zwar technisch immer aufwendiger werden, dabei aber auch die Fehlerquote der mit den Messungen beauftragten Personen steigt. Die Erfahrung zeigt, dass Messfehler bei Radargeräten nur einen geringen Teil der tatsächlichen Ungereimtheiten darstellen. Kenner der Materie stellen lapidar fest, dass abhängig vom Messgerät und insbesondere abhängig von der Gewissenhaftigkeit der Messbeamten bei beinahe allen Messungen Fehler festgestellt werden können.

Der 40-Tonner LKW der angeblich mit 238 km/h durch die Lichtschranke gebraust sein soll, ist da ein gern zitiertes Beispiel. Nimmt man dies aber als Beweis für die angeblich unbestechlichen Meßergebnisse, stellt sich natürlich die Frage, wie viele Verkehrsteilnehmer auf Grund nicht so
offensichtlicher Messfehler zu Unrecht mit Bußgeld, Fahrverbot und Flensburg-Punkten belegt wurden.

Ist man geblitzt worden und drohen die Eingangs erwähnten Sanktionen sollte man einen Anwalt aufsuchen. Allerdings sollte nur jemand mit besonderen Kenntnissen im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht der mit einem Sachverständigenbüro zusammenarbeitet beauftragt werden.

In der Hauptverhandlung bei Gericht sind wegen des standardisierten Verfahrensablaufes der Messverfahren oft nur noch schwierig Erfolge zu erzielen. Es ist nämlich nicht auszuschließen, dass es für das Gericht ausreichend ist, dass der Polizeibeamte erklärt, er habe eine ausführliche Schulung und Einweisung in das Gerät erhalten und habe sämtliche Vorschriften nach der Bedienungsanleitung beachtet, was sich im Messprotokoll niedergeschlagen hat. Häufig enden damit die Einwendungen!

Um dies zu verhindern, muss rechtzeitig vor dem Termin substantiiert unter Gutachtensbeweisantritt Beweis angeboten werden, damit das Gericht davon überzeugt ist, dass Fehler nicht auszuschließen sind. Werden solche Rügen erhoben, so werden sogenannte Gerichtssachverständige zum Termin geladen, die regelmäßig zum Sachverständigen bestellt werden. Mit diesen hat der Betroffene sich dann im Gerichtstermin auseinander zu setzen, was für einen Laien (auch für viele Anwälte) selten erfolgsversprechend ist.

Schließlich ist zu beachten, dass das erkennende Gericht in der Beweiswürdigung in Bußgeldsachen relativ frei ist, weil das Ordnungswidrigkeitenrecht Rechtsmittel nur eingeschränkt zuläßt. So wird die Rechtsbeschwerde z. B. nur zugelassen bei Verfahrensverstößen und bei Anwendung von fehlerhaften Rechtsnormen durch das Gericht, wenn gegen den Betroffenen eine Geldbuße von mehr als 100 Euro festgesetzt wurde. Im übrigen lässt das Rechtsbeschwerdegericht, im Regelfall das Oberlandesgericht, die Rechtsbeschwerde nur zu, wenn die Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts dient oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben ist.

Der BSZ e.V. macht auf den Umstand aufmerksam, dass die Rechtsbeschwerde nicht der Einzelfallgerechtigkeit dient. Daher kann es passieren, dass das Rechtsbeschwerdegericht feststellt, dass der erkennende Richter alles falsch gemacht hat, dennoch wird das Urteil des Erstgerichts nicht aufgehoben, weil dieser Fall eben nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dient. Daher muss alles Notwendige zwingend so frühzeitig als möglich veranlasst werden.

Der BSZ e.V. bietet Betroffenen mit seinem Programm „Anti-Knöllchen“ eine Sachverständigenprüfung mit anschließender juristischer Überprüfung der Erfolgsaussichten ob gegen ein entsprechendes Beweismittel Widerspruch eingelegt werden kann. Ausgerüstet mit einem solchen Gutachten kann es entweder im polizeilichen Vorverfahren oder im sogenannten Zwischenverfahren helfen, zu einer Einstellung oder Abänderung des Bescheides zu gelangen. Vorteil ist auch, dass gelegentlich durch Nachermittlungen auch die Verjährungsfrist überschritten wird und es damit zu einer Einstellung kommt.

Wer den „Anti-Knöllchen“-Service in Anspruch nehmen möchte, wird beitragsfreies Mitglied bei dem BSZ e.V. Das Mitglied ist damit von allen Kosten und Gebühren Freigestellt, auch für den BSZ Vertragsanwalt fallen für das Mitglied keine Kosten an. Voraussetzung: Rechtschutzversichert!

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 80997
 139

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Neu: Anti-Knöllchen Service“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"Bild: ,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
,,Geschlossene Fonds: Geschädigte können ihre Beteiligung unter Umständen schlicht widerrufen"
Bekanntermaßen verlaufen viele Investments in geschlossene Fonds für ihre Zeichner seit vielen Jahren wirtschaftlich sehr enttäuschend. Die Palette an gescheiterten Schiffs-, Immobilien-, Flugzeug-, Medien-, Leasing- oder auch Filmfonds wächst bis heute kontinuierlich. Betroffene Anleger müssen bei diesen Fonds teilweise erhebliche Wertabschläge ihrer Beteiligungen bis hin zur Wertlosigkeit hinnehmen, teilweise sehen sie sich sogar noch Ansprüchen der Fondsgesellschaften oder des Insolvenzverwalters auf Rückzahlung ihrer früher erhaltenen ,…
Bild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden VerlusteBild: Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Lebensversicherungsreform: So vermeiden Altkunden Verluste
Dieburg, 03. Juli 2014. Noch in diesem Monat soll die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts in Kraft treten. Durch das Eiltempo könnten die betroffenen Altkunden nicht mehr die verschlechterten Bedingungen mittels Vertragskündigungen vermeiden, so der Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein® e. V. (BSZ®). Dennoch gibt es Alternativen zur Kündigung, die unter bestimmten Voraussetzungen die vollständige Rückzahlung der Prämien ermöglichen. Verbraucherschützer, Anwälte aus dem Kapitalanlagerecht und Kunden von Kapitallebensver…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: ferienfabrik.de erstattet Falschparkern die KnöllchenBild: ferienfabrik.de erstattet Falschparkern die Knöllchen
ferienfabrik.de erstattet Falschparkern die Knöllchen
Parksünder aufgepasst, ein Reiseunternehmen macht jetzt Park-Knöllchen zu Geld! Endlich ein Grund, den nervigen Ordnungsgeldern auch mal etwas Positives abzugewinnen: Frei nach dem Motto „Urlaub für Knolle“ können sich Urlaubssuchende bei ferienfabrik.de Strafzettel für Falschparken auf ihren Reisepreis anrechnen lassen – und zwar bis zu 100 Euro. Bis Ende des Jahres löst der Reise-Outletstore Parkknöllchen bei der Reisebuchung ein. Gültig sind alle Knöllchen vom 1. Juli bis zur 31.Dezember. Akzeptiert werden allerdings nur solche Strafzett…
Bild: Kein Bußgeld bei falscher MessungBild: Kein Bußgeld bei falscher Messung
Kein Bußgeld bei falscher Messung
… zu lassen. Die Kosten hierfür muss übrigens eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernehmen. Der BSZ® e.V. bietet Betroffenen mit seinem Programm „Anti-Knöllchen Service“ eine Sachverständigenprüfung mit anschließender juristischer Überprüfung der Erfolgsaussichten ob gegen ein entsprechendes Beweismittel Widerspruch eingelegt werden kann. Ausgerüstet …
Bild: Das Knöllchen am DisplayBild: Das Knöllchen am Display
Das Knöllchen am Display
Viele Gemeinden verwenden individuell gedruckte Knöllchen oder Benachrichtigungskarten mit dem Hinweis, dass man gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen habe und bald Post vom Amt bekommt. Hier setzt die Firma Schelhorn OWiG Software GmbH mit dem neuen WiNOWiG Online-Knöllchen an. Auf speziellen Benachrichtigungskarten sind bereits ein QR-Code und Zugangsdaten zu einem Online-Portal vorgedruckt. Dies ermöglicht dem Außendienst des Ordnungsamtes, ohne mobilen Drucker zu arbeiten. Die Betroffenen scannen den QR-Code mit dem Smartphone oder…
Bild: Deutschland auf drittem Platz im Urlaubs-Knöllchen-RankingBild: Deutschland auf drittem Platz im Urlaubs-Knöllchen-Ranking
Deutschland auf drittem Platz im Urlaubs-Knöllchen-Ranking
Der spanische Autovermieter Goldcar untersuchte 48.519 Strafzettel seiner Kunden des letzten Jahres +++ 45 % aller Strafzettel wegen Überschreitung des Tempolimits; wenig Knöllchen für Alkohol am Steuer +++ Granada, Madrid und Palma de Mallorca sind die Hochburgen der Verkehrssünder +++ Deutschland nach Spanien und Großbritannien auf Platz drei im Knöllchen-Ranking Berlin, 27. Oktober 2015 - "Andere Länder, andere Sitten", heisst es so schön im Volksmund. Diese alte Weisheit trifft auch besonders auf Verkehrsregeln in anderen Ländern zu, …
Falschparken lohnt sich wieder. CARMASTER.DE gibt Gutscheine für Knöllchen.
Falschparken lohnt sich wieder. CARMASTER.DE gibt Gutscheine für Knöllchen.
Wer in diesen Tagen ein Knöllchen bekommt, kann es online bei knöllchenaktion.de gegen einen Gutschein einlösen. „Das mindert den Ärger mindestens um die Hälfte“, sagt Andy Kunze, Geschäftsführer des Autoteile Online Shops CARMASTER.DE. Man muss nur auf knöllchenaktion.de ein Bild von seinem Knöllchen hochladen, dann kann man zum Gegenwert von 5 Euro bei CARMASTER.DE per Gutschein Autoteile und Autozubehör einkaufen. CARMASTER.DE möchte sich mit der Aktion solidarisch zeigen mit allen Autobesitzern, die von den Ordnungsämtern zur Kasse gebet…
Bild: Ein natürlicher Türsteher: Wie Pflanzen Barrieren für gesunde Beziehungen nutzenBild: Ein natürlicher Türsteher: Wie Pflanzen Barrieren für gesunde Beziehungen nutzen
Ein natürlicher Türsteher: Wie Pflanzen Barrieren für gesunde Beziehungen nutzen
Stickstoff: Ein Lieblingssnack der Pflanzen (aber schwer zu bekommen) Pflanzen brauchen Stickstoff zum Wachsen, aber sie können ihn nicht einfach aus der Luft holen wie wir Sauerstoff. Wenn der Boden zu wenig davon enthält, müssen die Landwirte ihn düngen - eine teure und ökologisch heikle Lösung, denn überschüssiger Stickstoff kann ins Grundwasser gelangen. Doch Hülsenfrüchte wie Bohnen, Linsen und Erdnüsse haben einen Trick auf Lager. Sie bilden spezielle Knöllchen, in denen freundliche Bakterien namens Rhizobien leben, die den Stickstoff a…
Bild: Ein Hoch dem KnollenziestBild: Ein Hoch dem Knollenziest
Ein Hoch dem Knollenziest
Der Knollenziest für Gourmets bekannt unter dem Namen Crosne du Japon oder Stachys ist in Altaussee jetzt im November zum Ernten bereit. Die Ernte beginnt lange nach der Blütezeit des Lippenblütlers, dann wenn das Laub welk wird. Knollenziest in der Küche Ich liebe den Knollenziest, diese weißen Gemüse-Michelinmännchen. Die Verwendung des  Knollenziest  mit seinen süßlichen Wurzelstücken geschmacklich ein Zwischending zwischen Spargel und Schwarzwurzel und irgendwas exotischem Pilzigen bietet reichlich kreative Koch-Varianten. Als ausgesproc…
Bild: „Ich wollte doch nur kurz...“ - Wie man Politessen nicht überzeugtBild: „Ich wollte doch nur kurz...“ - Wie man Politessen nicht überzeugt
„Ich wollte doch nur kurz...“ - Wie man Politessen nicht überzeugt
Dem Knöllchen entkommen / autoki-Mitglieder empfehlen: Nett lächeln, höflich sein Berlin, 28. Januar 2008 - Kaum drei Minuten falsch geparkt, schon hat man oft ein Knöllchen unter den Scheibenwischern. Bei der Auto-Communitiy autoki.com wird diskutiert, wie man Politessen überzeugen kann, doch einmal ein Auge zuzudrücken. VW-Golf-Fahrerin katz erzählt, sie habe nur kurz im Halteverbot geparkt und bei der Rückkehr „standen zwei Polizisten an meinem Auto und haben mir den Bescheid gleich in die Hand gedrückt. Keine Diskussion möglich.“ Gibt e…
Bußgeldpolitik der Kommunen ein Fall für Karlsruhe
Bußgeldpolitik der Kommunen ein Fall für Karlsruhe
Knöllchen-Kopfquoten, künstliche Parkraumverknappung, grundgesetzwidrige Finanzplanung, Regelungswahn und verödende Innenstädte (Vorabmeldung der Zeitschrift NeueNachricht (Winterausgabe), Fokusthema: Die Abzocke-Republik) Bonn - Nach Erkenntnissen von Automobilverbänden geben immer mehr Kommunen Vollgas bei den Bußgeldern. Die Verbände sprechen von gezielter „Abzockerei". So sollen sich seit 1990 bundesweit die Einnahmen der Kommunen aus Verkehrsüberwachungen mehr als verdoppelt haben. Außerdem beobachten ADAC und AvD, dass viele Städte und…
Bonner Unternehmer kritisieren Polizei-Kopfquoten für Knöllchen - `Bürger sind keine Untertanen´
Bonner Unternehmer kritisieren Polizei-Kopfquoten für Knöllchen - `Bürger sind keine Untertanen´
Bonn, ne-na.de – Mit großer Empörung hat der Gewerbeverein Bonner Südstadt die „Knöllchen-Dienstanweisung“ der Polizeiinspektion Bonn Mitte zur Kenntnis genommen. „Es ist skandalös, dass ein Inspektionsleiter den Polizeibeamten Kopfquoten bei der Verteilung von Knöllchen vorgibt und eine verstärkte repressive Überwachung ‚bestimmter Zielgruppen’ verlangt. Wer solche Zielvorgaben macht, darf sich nicht wundern, wenn bei der Verkehrsüberwachung die Verhältnismäßigkeit der Mittel verloren geht und förmlich Bußgeldvergehen provoziert werden. Gena…
Sie lesen gerade: Neu: Anti-Knöllchen Service