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Nach Scheidung an Versicherungen denken

(openPR) 30.07.2014. Die Statistiker des Bundesamtes haben vor einigen Tagen mitgeteilt, dass die Deutschen von 1994 bis heute drei Jahre und einen Monat länger verheiratet sind und dass rund 36 Prozent die Scheidung einreichen. Nach einer Scheidung muss jedoch einiges bedacht werden – speziell wenn es um die Versicherungen geht, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

„Nicht nur die Familie, Haus und Hund bleiben bei einer Scheidung auf der Strecke. Die Verteilung von Vermögenswerten, Unterhalt und nicht zuletzt die Ansprüche zu bestehenden Versicherungen müssen geregelt werden“, betont GVI-Präsident Siegfried Karle. Beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung, die im Falle einer Scheidung als Teil der Zugewinngemeinschaft gewertet wird. Vor einer verlustreichen Kündigung der Versicherung sollten mögliche Alternativen, wie z. B. Beitragsfreistellung oder Güterausgleich geprüft werden, informiert Karle.

„Weiterhin gilt die Regelung, dass derjenige, der die Versicherung unterschrieben hat, auch den Versiche-rungsschutz nach der Trennung besitzt. Der bisherige Partner geht leer aus, muss sich also um eine neue Versicherung kümmern“, weist Karle hin.

Weitere Tipps und Informationen zum Thema, „Scheidung und Versicherungen“, stellt die Verbraucherorganisation unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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