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Scheidungen und Karneval – was ändert sich bei den Versicherungen

(openPR) 16.02.2017. Die Statistiker informieren regelmäßig, dass die Scheidungsrate am Jahresanfang zunimmt. Der letzte Rest einer Ehe oder Partnerschaft erledigt oft die „fünften Jahreszeit“ mit Todesstoß Fasnet und Karneval. Droht die Scheidung, muss einiges beachtet werden. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) gibt wertvolle Tipps, wenn es dabei um die Versicherungen geht.

Egal, ob Karneval oder Fasnet, in der Anonymität von Verkleidung und Masken fallen nicht nur Hemmungen, sondern auch häufig die Hüllen. Wie oft kommt an Aschermittwoch dann das böse Erwachen. Für so man-ches Narrenpaar war die Verlockung einfach zu groß und der Karnevalsumzug endet vor dem Scheidungs-richter. Unabhängig davon hat eine Trennung oder Scheidung Auswirkungen auf die bestehenden Versicherungen.

„So schön der Karneval war, auf der Strecke bleiben dann nicht nur Familie, Heim, Haus und Hund, sondern es müssen Fragen und Ansprüche zu bestehenden Versicherungen geregelt werden“, weist Jürgen Buck, Vorstand der Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin. Beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung, die im Falle einer Scheidung als Teil der Zugewinngemeinschaft gewertet wird. Doch vor einer verlustreichen Kündigung der Versicherungen sollten Alternativen geprüft werden, wie etwa eine Beitragsfreistellung oder ein Güterausgleich.

„Weiterhin gilt die Regelung, dass derjenige, der den Versicherungsvertrag unterschrieben hat, auch den Versicherungsschutz nach der Trennung besitzt. Der bisherige Partner vor der Scheidung geht dabei leer aus. Er muss sich also um neue Versicherungen kümmern“, warnt Jürgen Buck.

Weitere Tipps und Informationen zum Thema „Scheidung und Versicherungen“ stellt die Verbraucherorganisation unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.

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