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Fasching, Scheidung - und die Versicherungen?

(openPR) 06.02.2014. Die Statistiker haben aufgezeigt, dass die Scheidungsrate am Jahresanfang zunimmt. Der letzte Rest einer Ehe oder Partnerschaft kann in der „fünften Jahreszeit“, also an Fasching oder Karneval, den Todesstoß erleiden. Wer sich scheiden lassen will, muss einiges bedenken – speziell wenn es um die Versicherungen geht.

Egal, ob Fasching, Karneval oder Fasnet, in der Anonymität von Verkleidung und Masken fallen nicht nur Hemmungen sondern auch häufig die Hüllen. Wie meist kommt an Aschermittwoch das böse Erwachen. Für so manches Narrenpaar war die Verlockung zu groß und der Karnevalsumzug kann vor dem Scheidungsrichter enden.

Auf der Strecke bleiben dann nicht nur Familie, Heim, Haus und Hund, sondern es müssen Fragen und Ansprüche zu bestehenden Versicherungen geregelt werden, weist Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. hin. Beispielsweise bei einer Kapitallebensversicherung, die im Falle einer Scheidung als Teil der Zugewinngemeinschaft gewertet wird. Vor einer verlustreichen Kündigung des Vertrages sollten mögliche Alternativen, wie z.B. Beitragsfreistellung oder Güterausgleich geprüft werden.

„Weiterhin gilt die Regelung, dass derjenige, der den Versicherungsvertrag unterschrieben hat, auch den Versicherungsschutz nach der Trennung besitzt. Der bisherige Partner geht leer aus, muss sich also um eine neue Versicherung kümmern“, warnt Jürgen Buck.

Weitere Tipps und Informationen zum Thema, „Scheidung und Versicherungen“, stellt die Verbraucherorganisation unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.

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