(openPR) 12.02.2013. Die Statistiker haben aufgezeigt, dass die Scheidungsrate im Frühjahr zunimmt. Der letzte Rest einer Ehe oder Partnerschaft kann in der „fünften Jahreszeit“ den Todesstoß erleiden. Wer sich scheiden lassen will, muss einiges bedenken – speziell wenn es um Versicherungen geht.
Egal, ob Fasching, Karneval oder Fasnet, in der Anonymität von Verkleidung und Masken fallen nicht nur Hemmungen sondern auch häufig die Hüllen. Wie meist kommt an Aschermittwoch das böse Erwachen.
Für so manches Narrenpaar war die Verlockung zu groß und der Karnevalsumzug kann vor dem Schei-dungsrichter enden. Auf der Strecke bleiben nicht nur Heim, Haus und Hund, sondern es müssen Fragen und Ansprüche zu bestehenden Versicherungen geregelt werden, weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. hin. Beispielsweise bei einer Lebensversicherung, die im Falle einer Scheidung als Teil der Zugewinngemeinschaft gewertet wird. Vor einer verlustreichen Kündigung des Vertrages sollten mögliche Alternativen, wie z.B. Beitragsfreistellung oder Güterausgleich geprüft werden.
Weitere Tipps und Informationen zum Thema, „Scheidung und Versicherungen“, stellt die Verbraucherorganisation unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.






