openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Karneval und Versicherungsschutz

(openPR) 29.01.2013. Der Endspurt für die fünfte Jahreszeit hat begonnen, überall in den Hochburgen feiern die Narren und Jecken ihren Karneval, Fasching oder Fastnacht. Der Countdown beginnt dieses Jahr am 7. Februar mit der Weiberfastnacht. Überall im Land finden Umzüge, Prunksitzungen und Partys statt.

„Aber die närrische Zeit birgt auch spezielle Gefahren“, weiß Jürgen Buck, Vorstand der Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.

Sollte es beispielsweise während eines Karnevalumzuges zu Schädigungen durch Dritte kommen, sind die Zuschauer durch eine private Haftpflicht des Verursachers vor finanziellen Folgen geschützt, bzw. die Veranstalter haben im Vorfeld eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Eine weitaus größere Gefährdung stellen Alkohol- und Drogenkonsum während der närrischen Zeit dar. Wer alkoholisiert mit dem Auto unterwegs ist, riskiert nicht nur den Verlust des Führerscheines, sondern schwere Verletzungen mit drastischen Folgen und unter Umständen den Verlust des Versicherungsschutzes. „Durch eine Alkoholfahrt kann sogar die gesamte Existenz gefährdet werden“, führt Jürgen Buck weiter aus.

Mehr Informationen zum Thema „Versicherungen“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. auf ihrer Homepage unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gruppenversicherte/Angebots-Service“ kostenlos zur Verfügung. Für die Überprüfung bestehender Versicherungen steht ein kostenloser Versicherungs-Check unter dem Menüpunkt „Versicherung“ auf der Vereins-Homepage zur Verfügung.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 694567
 212

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Karneval und Versicherungsschutz“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GVI_2025

Bild: Marderschäden in der Brunftzeit: Vorbeugung schützt vor teuren AutoschädenBild: Marderschäden in der Brunftzeit: Vorbeugung schützt vor teuren Autoschäden
Marderschäden in der Brunftzeit: Vorbeugung schützt vor teuren Autoschäden
07.05.2026. Ein Marder im Motorraum ist keine Seltenheit. Vor allem während der Brunft- und Revierzeit von März bis Juni werden die nachtaktiven Tiere besonders aggressiv. In dieser Phase häufen sich Marderschäden an Fahrzeugen deutlich. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und informiert betroffene Autofahrer sowie Interessierte umfassend über Risiken, Versicherungsschutz und wirksame Vorsorgemaßnahmen. Mit den steigenden Temperaturen im Frühjahr erwacht nicht nur die Natur, auch viele Wildtiere werde…
Bild: Frühjahrsputz mit großem Sparpotenzial - Finanzcheck lohnt sichBild: Frühjahrsputz mit großem Sparpotenzial - Finanzcheck lohnt sich
Frühjahrsputz mit großem Sparpotenzial - Finanzcheck lohnt sich
06.05.2026. Der klassische Frühjahrsputz sorgt in vielen Haushalten für Ordnung und neuen Überblick. Was für Keller, Schränke und Garage gilt, sollte jedoch auch für die eigenen Finanzen selbstverständlich sein. Denn gerade bei Versicherungen, Energieverträgen, Krediten oder Telekommunikationskosten verbergen sich häufig unnötige Ausgaben. Nach den Erfahrungen der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) lohnt sich ein systematischer Finanzcheck in nahezu jedem Haushalt. Viele Verbraucher behalten einmal abgeschlossene Verträ…

Das könnte Sie auch interessieren:

Alaaf und Helau: Wann Alkoholgenuss den Versicherungsschutz gefährdet
Alaaf und Helau: Wann Alkoholgenuss den Versicherungsschutz gefährdet
… wegen zu hohem Promillewert zu Unfällen oder Schlägereien, gefährden die Karnevalisten nicht nur sich selbst und andere, sondern im Ernstfall auch ihren persönlichen Versicherungsschutz. Darauf weist die Zurich Versicherung hin: Schlägerei im Rausch: Kein Versicherungsschutz Oft genug zeigt sich die „jecke“ Session auch von einer anderen Seite, denn …
Fasching, Scheidung - und die Versicherungen?
Fasching, Scheidung - und die Versicherungen?
… mögliche Alternativen, wie z.B. Beitragsfreistellung oder Güterausgleich geprüft werden. „Weiterhin gilt die Regelung, dass derjenige, der den Versicherungsvertrag unterschrieben hat, auch den Versicherungsschutz nach der Trennung besitzt. Der bisherige Partner geht leer aus, muss sich also um eine neue Versicherung kümmern“, warnt Jürgen Buck. Weitere …
Tricks der Taschendiebe beim Karneval
Tricks der Taschendiebe beim Karneval
… Beute und verschwindet im Gedränge, führt Siegfried Karle weiter aus. Im Falle eines Diebstahls stellt sich natürlich gleich die Frage nach dem Versicherungsschutz. „Jedoch lediglich bei einem Diebstahl unter Gewaltanwendung bzw. Gewaltandrohung tritt eine abgeschlossene Hausratversicherung für den entstandenen Schaden ein“, erläutert der Fachmann. Wer …
Karneval, Scheidung - und die Versicherungen?
Karneval, Scheidung - und die Versicherungen?
… mögliche Alternativen, wie z. B. Beitragsfreistellung oder Güterausgleich geprüft werden. „Weiterhin gilt die Regelung, dass derjenige, der den Versicherungsvertrag unterschrieben hat, auch den Versicherungsschutz nach der Trennung besitzt. Der bisherige Partner geht leer aus, muss sich also um neue Versicherungen kümmern“, warnt Jürgen Buck. Und das, …
Bild: Schluss mit Lustig: Alkoholgenuss kann Versicherungsschutz gefährdenBild: Schluss mit Lustig: Alkoholgenuss kann Versicherungsschutz gefährden
Schluss mit Lustig: Alkoholgenuss kann Versicherungsschutz gefährden
… wegen Alkoholeinfluss zu Schlägereien oder Unfällen, gefährden die Karnevalisten nicht nur sich selbst und andere, sondern im Ernstfall auch ihren persönlichen Versicherungsschutz. Schlägerei im Rausch: Kein Versicherungsschutz Im angerauschten Zustand können viele ihre Emotionen nicht mehr unter Kontrolle halten, sodass schon ein „falscher“ Blick oder …
Tricks der Taschendiebe bei Karnevalsumzügen
Tricks der Taschendiebe bei Karnevalsumzügen
… Beute und verschwindet im Gedränge, führt Siegfried Karle weiter aus. Im Falle eines Diebstahls stellt sich natürlich gleich die Frage nach dem Versicherungsschutz. „Jedoch lediglich bei einem Diebstahl unter Gewaltanwendung bzw. Gewaltandrohung tritt eine abgeschlossene Hausratversicherung für den entstandenen Schaden ein“, erläutert der Fachmann. Wer …
Scheidungen und Karneval – was ändert sich bei den Versicherungen
Scheidungen und Karneval – was ändert sich bei den Versicherungen
… Alternativen geprüft werden, wie etwa eine Beitragsfreistellung oder ein Güterausgleich. „Weiterhin gilt die Regelung, dass derjenige, der den Versicherungsvertrag unterschrieben hat, auch den Versicherungsschutz nach der Trennung besitzt. Der bisherige Partner vor der Scheidung geht dabei leer aus. Er muss sich also um neue Versicherungen kümmern“, …
Tricks der Taschendiebe beim Karneval
Tricks der Taschendiebe beim Karneval
… Beute und verschwindet im Gedränge, führt Siegfried Karle weiter aus. Im Falle eines Diebstahls stellt sich natürlich gleich die Frage nach dem Versicherungsschutz. „Jedoch lediglich bei einem Diebstahl unter Gewaltanwendung bzw. Gewaltandrohung tritt eine abgeschlossene Hausratversicherung für den entstandenen Schaden ein“, erläutert der Fachmann. Wer …
Zunahme Scheidung bei Karneval – Regelungen bei Versicherungen beachten
Zunahme Scheidung bei Karneval – Regelungen bei Versicherungen beachten
… Alternativen geprüft werden, wie etwa eine Beitragsfreistellung oder ein Güterausgleich. „Weiterhin gilt die Regelung, dass derjenige, der den Versicherungsvertrag unterschrieben hat, auch den Versicherungsschutz nach der Trennung besitzt. Der bisherige Partner vor der Scheidung geht dabei leer aus. Er muss sich also um neue Versicherungen kümmern“, …
Tricks der Taschendiebe beim Karneval
Tricks der Taschendiebe beim Karneval
… Beute und verschwindet im Gedränge, führt Siegfried Karle weiter aus. Im Falle eines Diebstahls stellt sich natürlich gleich die Frage nach dem Versicherungsschutz. „Jedoch lediglich bei einem Diebstahl unter Gewaltanwendung bzw. Gewaltandrohung tritt eine abgeschlossene Hausratversicherung für den entstandenen Schaden ein“, erläutert der Fachmann. Wer …
Sie lesen gerade: Karneval und Versicherungsschutz