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Höchstüberlassungsdauer fördert Arbeitslosigkeit

Bild: Höchstüberlassungsdauer fördert Arbeitslosigkeit
Quelle: RASANT Personal-Leasing GmbH, Bernd Feinermann
Quelle: RASANT Personal-Leasing GmbH, Bernd Feinermann

(openPR) Bernd Feinermann, Geschäftsführer der RASANT Personal-Leasing-GmbH aus Bremen, zu den im Koalitionsvertag formulierten Regelungen

Kein Thema beschäftigt die Zeitarbeitsbranche aktuell mehr als die Höchstüberlassungsdauer. Die Koalitionsregierung plant, Zeitarbeit auf 18 Monate zu beschränken und fordert gleichzeitig „Equal-Pay“ nach 9 Monaten. Bernd Feinermann, Geschäftsführer der RASANT Personal-Leasing GmbH, befürchtet, dass die Reglementierung zu einer erhöhten Arbeitslosigkeit führt. Feinermann hält die formulierten Regelungen für praxisfern und befürchtet, dies läge am fehlenden Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern und der Zeitarbeitsbranche.



Zur Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten:
„Als Personal-Leasing-Unternehmen sehen wir die im Koalitionsvertrag formulierten Regelungen äußerst kritisch. Zeitarbeit auf 18 Monate zu beschränken ist praxisfern und schwer umsetzbar. Viele aktuelle Zeitarbeiter werden so in die Arbeitslosigkeit getrieben. Das ist weder im Sinne der Zeitarbeiter, noch im Interesse der Unternehmen oder in unserem als Dienstleister. Und letztlich kann dies auch nicht das Bestreben von Regierung und deutscher Wirtschaft sein. Deutschland braucht die Flexibilität der Zeitarbeit. Durch den Fachkräftemangel und die Rente mit 63 wird das verstärkt. Das Instrument Zeitarbeit in seiner Flexibilität zu limitieren ist kontraproduktiv. Aus meiner Sicht wirkt die Befristung wie reine Willkür. Die SPD forderte eine Befristung auf 12 Monate, die CDU schlug 24 vor. Heraus kam der Kompromiss: 18 Monate.“

Zu Auftragssicherheit, Einstellungsstopp und Projektgeschäft:
„Viele Unternehmen schreiben Aufträge für mindestens zwei Jahre aus. Dazu werden Rahmenverträge mit Dienstleistern geschlossen und Mitarbeiter eingearbeitet. Eine Höchstüberlassungszeit von 18 Monaten greift viel zu kurz. Unternehmen können oft keine eigenen Mitarbeiter einstellen, weil ein Auftragsverlust oder eine Reduzierung des Auftrages keine Seltenheit sind. Auch nicht bei einer Kundenbindung von zwei Jahren. Die Flexibilität wäre nicht mehr gegeben und das würde unmittelbar betriebsbedingte Kündigungen nach sich ziehen. Zudem sind viele Unternehmen aufgrund einer nicht zu planenden Marktentwicklung oder -unsicherheit gezwungen, keine neuen Planstellen zu vergeben oder einen Einstellungsstopp auszurufen. Diese Unternehmen müssen zwangläufig mit Zeitarbeitspersonal planen, um am Markt erfolgreich zu sein. Die Zeiträume dieser Überbrückung dauern häufig auch länger als 18 Monate. Erst dann besteht wieder die Möglichkeit, Personal fest in den Mitarbeiterstamm zu integrieren. Davon profitieren größtenteils die Mitarbeiter aus der Personaldienstleistung. Nicht selten werden diese bei Eignung dann übernommen.“

Zu Elternzeit- und Krankheitsvertretung:
„Häufig werden Zeitarbeiter als Elternzeit- und Krankheitsvertretung eingesetzt. Viele Eltern starten zunächst nur mit einem Jahr Elternzeit, können diese aber auch auf drei Jahre verlängern. Das sorgt gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen für große Planungsunsicherheit. Da es in Deutschland in der Regel nur die Möglichkeit einer Befristung von höchstens zwei Jahren gibt, ist es für diese Unternehmen einfach notwendig, dass sie länger als 18 Monate Mitarbeiter aus der Personaldienstleistungsbranche einsetzen können. Oft ist auch der Heilungsverlauf bei einer Krankheitsvertretung nicht im Vorfeld genau zu bestimmen. Nach Einarbeitung wird die Vertretungskraft bis zum Ende der Krankheit benötigt. Dies kann auch über 18 Monate hinausgehen.“

Zu Equal-Pay nach 9 Monaten:
„Equal-Pay ist natürlich ein schönes Schlagwort, suggeriert aber, dass es jede Position im Unternehmen auch exakt zweimal so gibt: einen Festangestellten und einen Zeitarbeiter. Das ist häufig aber nicht der Fall. Für politische Zwecke eignet sich der Begriff natürlich sehr. Unterschwellig schwingt dabei immer das Thema Ausbeutung mit. Das ist aber fernab der Realität. Mit den tariflichen Branchenzuschlägen haben wir bereits ein sehr effizientes Instrument zur Angleichung der Löhne von Zeitarbeitern und Festangestellten. Vielleicht ist das dem einen oder anderen Entscheidungsträger gar nicht bewusst.“

Zu den formulierten Regelungen und Zeitarbeit:
„Mir fehlt bei den formulierten Regelungen der Dialog mit der Zeitarbeitsbranche. Ein offener Austausch fördert praxisnahe Entscheidungen. Die von der Koalitionsregierung forcierten Einschränkungen zeugen nicht von ausreichender Kommunikation. Grundsätzlich verstehe ich auch nicht, warum Zeitarbeit in Deutschland immer in eine bestimmte Ecke gedrängt wird. Selbst vor dem Beschluss des Mindestlohns haben wir bereits über 8,50 Euro als Einstiegsgehalt gezahlt. Auch im ungelernten Bereich verdienen unsere Mitarbeiter bereits nach den ersten drei Monaten weit über 8,50 Euro die Stunde. In Deutschland sehe ich die Zeitarbeit mit ihren rund 850.000 Arbeitnehmern gut aufgestellt. Von den circa 42 Millionen deutschen Beschäftigten verdienen rund 8 Millionen Deutsche weniger als den gesetzlichen Mindestlohn und darunter fallen viele ausgebildete Fachkräfte. Es besteht definitiv Handlungsbedarf. Primär aber nicht in der Zeitarbeit.“

Weitere Informationen unter www.rasant-personal-leasing.de

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