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Select informiert über Folgen der AÜG-Reform 2017

(openPR) Gesetzesentwurf als Anlass für Austausch aus Politik, Wirtschaft und Recht

Als regional tätiges Dienstleistungsunternehmen im Raum Nordbaden hat der Experte für Zeitarbeit und Personalvermittlung, die Select GmbH (http://www.select-gmbh.de/), Ende Juni 2016 eine Diskussionsrunde mit anschließendem Seminar veranstaltet. Am Hauptsitz Bruchsal wurden Experten aus Wirtschaft, Politik und Recht an einen gemeinsamen Tisch geholt, um sich über die AÜG-Reform, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, auszutauschen.



AÜG-Seminar - Tarifexperte Dr. Adrian Hurst klärt über Auswirkungen auf

Die Select GmbH hat zur Klärung der neuen Gesetzeslage unter anderem den Rechtsanwalt und Tarifexperten Dr. Adrian Hurst nach Bruchsal geladen, um rund 200 Unternehmensvertreter aus der Region über die Neuerungen zu unterrichten. Entgegen der Erwartung, dass die AÜG-Reform aus Zeitarbeitnehmersicht ausschließlich positive Ziele verfolge, stellte er ein paar Nachteile vor. So sei beispielsweise durch eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, die im Gesetz verankert ist, eine Kollision mit anderen Gesetzen wie der 36-monatigen Elternzeit vorprogrammiert und könne sinnvolle Vertretungen erschweren.

18 Monate Höchstüberlassung: finanzielle Nachteile für Zeitarbeitnehmer befürchtet

Auch finanzielle Nachteile sähe er für viele Zeitarbeitnehmer: Besonders diejenigen, die bereits länger im Einsatz seien und nach neun Monaten die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft erhalten hätten, würden hierdurch gegen ihren Wunsch ausgegliedert werden. Im Anschluss müssten sie in einer niedrigeren Tarifgruppe in einem anderen Betrieb anfangen, um erst nach neun Monaten das gleiche Gehaltsniveau zu erreichen. Ausschließlich tarifgebundene Betriebe, die mittels des Tarifs die Höchstüberlassungsdauer selbst regelten oder über eine gesonderte Betriebsvereinbarung verfügten, würden spezielle Ausnahmen für diesen Fall bilden.

Gesetzlicher Anspruch auf Equal Pay nach neun Monaten

Zukünftig haben Zeitarbeitnehmer nach 9-monatiger, unterbrechungsfreier Überlassung in demselben Einsatzbetrieb einen gesetzlichen Anspruch auf Equal Pay. Zugunsten von bestehenden Branchentarifzuschlägen kann davon abgewichen werden, da sich das System der Branchentarifverträge in der Personaldienstleistungsbranche bewährt hat und damit gesetzlich gestärkt werden soll. Die Select GmbH begrüßt diese Regelung zum Wohle der Zeitarbeitnehmer, zumal sie bereits seit einiger Zeit übertarifliche Löhne zahlt.

Nähere Informationen zu den Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit der Select GmbH erhalten Interessenten auf der Website des Unternehmens.

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