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Zeitarbeit ist jetzt wirklich Zeitarbeit

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Ludwig Hank, Geschäftsführer der wu personal GmbH
Ludwig Hank, Geschäftsführer der wu personal GmbH

(openPR) Ein Kommentar zum Inkrafttreten der 18-monatigen Höchstüberlassungsdauer des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ab dem 01. Oktober 2018 von Ludwig Hank, Geschäftsführer der wu personal GmbH.

Ab dem 1. Oktober kommt zum ersten Mal seit Inkrafttreten des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) im April 2017 die 18-monatige Höchstüberlassungsdauer zum Tragen. Die Frage, die sich stellt, ist nicht mehr die Sinnhaftigkeit dieser Regelung, sondern vielmehr, wie der Arbeitsmarkt mit dieser umgeht. Die wu personal GmbH hat hierzu einen klaren Standpunkt: „Nun sprechen wir von tatsächlicher Zeitarbeit!“



Durch die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten muss Arbeit auf Zeit als solche verstanden und auch umgesetzt werden. Ein jahrelanger Einsatz von Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht mehr möglich. Für die Mitarbeiter bedeutet das in jedem Falle Gewissheit über die maximale Beschäftigungsdauer in einem Kundenunternehmen. Diese wiederrum können bzw. müssen sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wie sie nach Ablauf der 18 Monate handeln. Stellen sie den Mitarbeiter fest ein, besetzen sie die Position neu? Und für das betroffene Zeitarbeitsunternehmen bedeutet es die Gewährleistung eines höheren Durchsatzes an Mitarbeitereinsätzen, intensives Recruiting und das Generieren von immer neuen Kundenaufträgen – und dabei handelt es sich um das klassische „Brot und Butter Geschäft“ eines Personaldienstleisters.

Um das zu erreichen, empfiehlt sich von Anfang an ein offener und ehrlicher Umgang mit Bewerbern, Mitarbeitern und Entleihunternehmen. Gerade auf Bewerber- aber auch Kundenseite können Personaldienstleister informierend und beratend zur Seite stehen. Bewerber müssen die Möglichkeit haben, sich selbst für einen Einsatz über Arbeitnehmerüberlassung zu entscheiden. Dies können sie nur, wenn sie auf der einen Seite wissen, dass eine hohe Chance auf Übernahme durch das Entleihunternehmen besteht und gleichzeitig auch Kenntnis darüber haben, dass bei fehlender Übernahme oder Folgeeinsatz eine Trennung vom Arbeitgeber unvermeidlich ist.

Konsequenz aus der AÜG-Reform
Kunden brauchen verlässliche Partner, die lösungsorientiert im Rahmen der Regelungen des AÜG handeln. Die Umstellung aller möglichen Projekte auf Dienst- oder Werkverträge, zur Umgehung der Höchstüberlassungsdauer, ist dabei kein gangbarer Weg. Die Konsequenz aus der AÜG Reform ist, dass die eingeführte Höchstüberlassungsdauer eine Chance für jeden Zeitarbeitnehmer auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis beim Entleiher bedeutet, dass ein höherer Durchsatz an Mitarbeitereinsätzen für die Personaldienstleister erforderlich ist und dass nunmehr Zeitarbeit tatsächlich Zeitarbeit ist.

Zum Monatswechsel mindestens 100.000 Zeitarbeitnehmer betroffen
Derzeit sind 2,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, das sind etwa eine Million Menschen, in der Zeitarbeit tätig. Voraussichtlich zwischen 10 und 20 Prozent werden ab dem 01. Oktober 2018 von der Höchstüberlassungsdauer betroffen sein, also mindestens 100.000 Zeitarbeitnehmer. Was passiert mit diesen zum Monatswechsel?

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