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Gesetzesänderung in der Zeitarbeit 2017 - JETZT agieren!

12.08.201612:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Mit dem 11A. HR VENDOR MANAGEMENT SYSTEM sind Sie für die kommenden Änderungen gewappnet.

Mit Beschließung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 01.06.2016, wird immer deutlicher wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Zeitarbeit ab 2017 aussehen werden.



Auch wenn noch kein endgültiger Gesetzestext vorliegt, darf und sollte man sich sowohl als Personaldienstleister, als auch als Entleihbetrieb mit dem Thema beschäftigen.

Die wesentlichste Änderung ist wohl, dass ab 01.01.2017 Verstöße gegen die neuen und die bestehenden Regelungen auch tatsächlich sanktioniert werden sollen.
Sowohl Verleiher als auch Entleiher können zur Verantwortung gezogen werden. Somit steht fest, dass alle Beteiligten in Zukunft genauer überwachen und lückenlos dokumentieren müssen.


Was ändert sich?
Die entscheidenden Einführungen sind:

- Kennzeichnungspflichten
- Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten
- Equal Pay nach 9 Monaten

Um den neuen Dokumentationspflichten und um die relevanten Einsatzzeiträume jedes einzelnen Mitarbeiters überwachen zu können, benötigen Unternehmen mit hohem Einsatz von Zeitarbeitskräften künftig Personal- und Vendor Management Systeme um den Überblick zu behalten.

Kennzeichnung- und Konkretisierungspflichten

Künftig müssen Arbeitnehmerüberlassungsverträge auch eindeutig als solche bezeichnet werden und vor Beginn der Überlassung vorliegen. Liegt diese ausdrückliche Bezeichnung einer Arbeitnehmerüberlassung und die namentliche Benennung des einzelnen Arbeitnehmers nicht vor, führt dies zur Fiktion eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleihbetrieb. Ein solcher Verstoß kann zu Bußgeldern von bis zu 30.000,00 Euro pro Verstoß führen, sowohl für den Entleiher als auch den Verleiher. Zwischen dem Entleiher und den Zeitarbeitnehmer würde automatisch ein Arbeitsverhältnis entstehen.

-> Mit dem 11A. HR Vendor Management System werden standardisierte und gesetzeskonforme Überlassungsverträge generiert. Ein Genehmigungs- und Überwachungstool stellt sicher, dass nur Mitarbeiter Ihren Einsatz antreten, für die auch ein entsprechender Vertrag vorliegt. Hier gibt das System dem Kunden mehr Transparenz und Kontrolle, da der Kundenbetrieb selbst Einblick in das Tool hat.

Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten

Für Zeitarbeitnehmer die länger als 18 Monate in einem Kundenbetrieb im Einsatz sind, entsteht bereits ab dem ersten Tag des Überschreitens ein Arbeitsverhältnis mit dem Kundenbetrieb. Bestehende Arbeitsverhältnisse zwischen Zeitarbeitnehmer und dem Verleihbetrieb sind ab diesem Zeitpunkt ungültig. Die Regelungen für die Berechnung der Zeiträume und die Unterbrechungszeiträume orientieren sich an denen der Branchentarifzuschläge. Nur wenn der letzte Einsatz in einem Kundenunternehmen mehr als 3 Monate zurück liegt, wird der vorherige Einsatz nicht bei der Berechnung berücksichtigt. Alle anderen Zeiträume zählen mit, unabhängig davon bei welchem Zeitarbeitsunternehmen oder in welchem Bereich des Kundenunternehmens der Zeitarbeitnehmer eingesetzt war. Für Entleihbetriebe die mit mehreren Personaldienstleistern arbeiten bedeutet dies, dass genau überwacht werden muss ob der Zeitarbeitnehmer bereits über einen anderen Dienstleister im Einsatz war.

-> 11A ist ein webbasiertes Netzwerk in welches alle Personaldienstleister eines Kundenunternehmens eingebunden sind. Eine übergreifende Mitarbeiterdatenbank stellt sicher, dass alle Einsatzhistorien unternehmensübergreifend erfasst sind und die Zeiträume korrekt berechnet werden. Detaillierte Anzeigen der aktuellen Überlassungsdauer, ein Ampelsystem und automatisierte Infomails verhindern eine ungewollte Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer.

Equal Pay nach 9 Monaten

Nach dem neuen Gesetzentwurf ist es künftig nicht mehr möglich durch Tarifverträge vom Gleichstellungsgebot bei der Bezahlung abzuweichen. Einzige Ausnahme sind Branchen in welchen die Branchenzuschlagstarifverträge gelten. Bei der Berechnung gelten die gleichen Regeln wie bei der Höchstüberlassungsdauer.

-> Ein fähiges VENDOR MANAGEMENT SYSTEM hilft Ihnen den Überblick zu behalten. Sie bringen Transparenz in jeden Ablauf, in jede Personalanforderung, in jede Rechnung von jedem Ihrer Dienstleister.


Wir vernetzen Ihre Zeitarbeitsprozesse für 100% Transparenz. Sprechen Sie uns an!

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