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Hess AG: Kanzlei Cäsar-Preller klagt gegen LBBW und Bankhaus M.M. Warburg auf Schadensersatz

Bild: Hess AG: Kanzlei Cäsar-Preller klagt gegen LBBW und Bankhaus M.M. Warburg auf Schadensersatz
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Das Landgericht Konstanz befasst sich am Freitag mit einer Anlagerklage vor dem Hintergrund eines "schier endlosen Wirtschaftskrimis", wie u.a. die Stuttgarter Zeitung aktuell titelte. Zwei von der Wiesbadener Wirtschaftskanzlei Cäsar-Preller vertretene Anleger hatten ihr Geld in Aktien des Villinger Leuchten-Herstellers "Hess AG" investiert. Aber: Schon kurz nach dem Erfolg versprechenden Börsengang meldete die Hess AG Insolvenz an - mit dem entsprechend weit reichenden Auswirkungen auf die Aktienkurse, die sich im Bodenlosen wieder fanden.

Allerdings: Beklagt werden nicht Hess-Vorstand Christoph Hesse oder andere für die Hess-Schieflage Verantwortliche, sondern die den Börsengang begleitenden Banken: Die Landesbank Baden Württemberg und das Bankhaus M.M. Warburg. Diese hätten, so wirft es ihnen Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller als Vertreter der Kläger vor, nicht zutreffende Börsenprospekte ausgestellt und dadurch die Fehlkäufe seiner Mandanten ausgelöst. Beide Banken stehen nach Auffassung von Rechtsexperten tief in der Prospekthaftung und seien daher zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Insider vermuten, dass die Hess-Katastrophe schon absehbar gewesen sein musste, als das Prospekt erstellt wurde.

Auch wenn derzeit nur zwei Anleger klagen: In zweiter Reihe sitzen einige Betroffene mehr, die insgesamt 4 Millionen Euro in die Hess AG gesteckt hatten. Die LBBW sieht sich nicht in der Pflicht, hat aber schon mal vorsichtshalber selbst Klage erhoben gegen die Hess AG. Das Verfahren wird sich wohl noch hinziehen. Für Cäsar-Preller ist aber die Rolle der LBBW vom Strafverfahren und den Untersuchungen gegen die Hess-AG loszulösen: "Aus unserer Sicht hat die Landesbank Baden-Württemberg ihre Sorgfaltspflichten verletzt, schon allein dadurch, dass sie für ein Unternehmen, für das sie nicht mal als Hausbank fungierte, Prospekte erstellte."

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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