openPR Recherche & Suche
Presseinformation

„Amazon Coins“ kein BaFin-reguliertes E-Geld

Bild: „Amazon Coins“ kein BaFin-reguliertes E-Geld
Dr. Barbara Dörner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dr. Barbara Dörner, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Das Thema alternative Zahlungsmittel taucht immer öfter in den Medien auf. Die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei mzs Rechtsanwälte hat auf dieses Interesse schon vor einiger Zeit reagiert und informiert auf www.zag-recht.de über aufsichtsrechtliche Fragen in Sachen E-Geld. Die Verbraucherzentrale NRW macht aktuell auf Defizite der Amazon-Währung „Amazon Coins“ aufmerksam. In einer Pressemitteilung heißt es dazu:



„Der Versandmulti tauscht für App-Käufe Euros seiner Kundschaft in Coins um. Sogar Rabatt gibt’s in der Wechselstube. Doch die Haus-Währung birgt auch Nachteile…Viele Apps gibt’s gratis, andere gegen einen geringen Obolus. Bezahlt werden sie meist per Kreditkarte, Bankeinzug und Mobilfunkrechnung. Oder neuerdings per Coin. So heißt die hauseigene Währung, die Versandhändler Amazon für seine Android-Welt kreiert hat. Um das Vertrauen der Kundschaft zu gewinnen, schüttet Amazon seine Münzen derzeit immer wieder mal für lau aus: beispielsweise beim Kauf seines Tablets Kindle Fire oder ausgewählter Gratis- und Kauf-Apps.“

Aus aufsichtsrechtlicher Sicht sei gegen die „Amazon Coins“ nichts einzuwenden, so die Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Barbara Dörner von mzs Rechtsanwälte. Bei den „Amazon Coins“ handele es sich nicht um E-Geld gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG), denn die Coins werden als Zahlungsmittel ausschließlich von Amazon selbst akzeptiert. Daher gebe es keine Regulierung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Aus der Nichtregulierung ergibt sich ein kleiner feiner Unterschied zum BaFin-regulierten E-Geld-Geschäft: „Amazon ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Coins in gesetzliche Zahlungsmittel zurückzutauschen! Eine geringe Menge an Coins, mit der alleine kein Einkauf mehr getätigt werden kann, bleibt daher so lange wertlos, bis neue Coins hinzugekauft werden. Eine Kombination aus Coins und gesetzlichen Zahlungsmitteln ist derzeit nicht möglich. Im schlimmsten Fall verlieren die Coins bei einer Insolvenz von Amazon ihren Wert. Ein angemessenes Eigenkapital zur Erfüllung der Verpflichtungen muss, im Vergleich zu BaFin-regulierten E-Geld-Instituten, weder vorgehalten noch nachgewiesen werden“, so Dr. Dörner.

Die Düsseldorfer Experten empfehlen grundsätzlich, zunächst die Rahmenbedingungen einer privaten Währung zu prüfen. Vor allem seien Langlebigkeit sowie Vor- und Nachteile, welche hinsichtlich der „Amazon Coins“ nun von der Verbraucherzentrale NRW aufgezeigt wurden, vor Investitionen abzuklären.

Mehr Informationen: www.zag-recht.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 805442
 838

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „„Amazon Coins“ kein BaFin-reguliertes E-Geld“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von mzs Rechtsanwälte

Bild: Möglicher Widerruf von Kreditverträgen: Infoveranstaltungen in Bochum und DortmundBild: Möglicher Widerruf von Kreditverträgen: Infoveranstaltungen in Bochum und Dortmund
Möglicher Widerruf von Kreditverträgen: Infoveranstaltungen in Bochum und Dortmund
Der „Widerrufsjoker“ ist in aller Munde und dennoch sind sich viele Kreditnehmer unsicher, ob sie ihn nutzen können, nutzen sollten und ob er sich für sie lohnt. Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können private Darlehensnehmer, die zwischen Herbst 2002 und heute eine Immobilienfinanzierung abgeschlossen haben, in vielen Fällen ihr Darlehen widerrufen. „Das lohnt sich vor allem deshalb, weil die meisten älteren Verträge zu deutlich höheren Zinsen abgeschlossen wurden als dies bei heutigen Verträgen möglich ist“, erläutert Dr. Jochen…
Bild: Falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf bei vielen BankenBild: Falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf bei vielen Banken
Falsche Widerrufsbelehrung ermöglicht Widerruf bei vielen Banken
"Gerade in den Jahren 2006 bis 2008 wurden sehr häufig unwirksame Widerrufsbelehrungen verwendet. Immobilienfinanzierungen, die in dieser Zeit abgeschlossen wurden, dürften grundsätzlich widerrufbar sein!" Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei "mzs Rechtsanwälte" rät Sparkassenkunden, die Haus, Grundstück oder Eigentumswohnung mit Hilfe der regionalen Sparkassen finanziert haben, diese Verträge kurzfristig prüfen zu lassen, um gegebenenfalls nach einem Widerruf oder n…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Das Bitcoin-Praxisbuch für Frauen (und Männer) - Erfolgreich am Kryptomarkt handelnBild: Das Bitcoin-Praxisbuch für Frauen (und Männer) - Erfolgreich am Kryptomarkt handeln
Das Bitcoin-Praxisbuch für Frauen (und Männer) - Erfolgreich am Kryptomarkt handeln
s System kopieren. Dazu ist nur eiserne Disziplin nötig und das Justieren einiger persönlicher Stellschrauben im Kopf, um den Erfolgsmotor rund laufen zu lassen und nette Renditen zu generieren. 223 Seiten mit ca. 65 Schautafeln, über 55 Charts und Tabellen und zahlreichen Fotos. Erschienen neu bei Amazon: https://www.amazon.de/dp/B091F3J9YL
Mobiles POS-Marketing
Mobiles POS-Marketing
… Gutscheine, Gewinnspiele oder auch Spenden an wohltätige Organisationen. 1 Coin entspricht dabei 1 Cent, denn für 500 Coins bekommt man einen 5 Euro Gutschein bei Amazon. ScanCash richtet sich nach eigenen Angaben in erster Linie an Hersteller von Konsumgütergütern des täglichen Bedarfs, weil bei diesen Produkten die Kaufentscheidung meist spontan am …
Bild: PLC Ultima - Der neue Stern am Krypto-HimmelBild: PLC Ultima - Der neue Stern am Krypto-Himmel
PLC Ultima - Der neue Stern am Krypto-Himmel
Alex Reinhardt und der neue Coin PLC Ultima sorgen für Furore Bitcoin kennt jeder, aber wer kennt die zahlreichen anderen Coins und deren Bedeutung? Die wenigsten. Aber jetzt gibt es einen neuen Coin, der schon bald für Furore sorgen wird, nämlich PLC Ultima (PLCU) . Der "Vater" des neuen Coins ist kein geringerer als der bekannte Krypto-Experte Alex …
Bild: Regulierung von Bitcoin & Co. gefordertBild: Regulierung von Bitcoin & Co. gefordert
Regulierung von Bitcoin & Co. gefordert
… Aufsicht der BaFin unterliegen und wann nicht. Die Frage ist z.B., ob es sich um nicht regulierte virtuelle Währungen oder um gemäß dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) reguliertes E-Geld handelt. Für das Betreiben des E-Geld-Geschäfts im Sinne des ZAG (z.B. durch die Herausgabe von Prepaid-Kreditkarten), ist eine Erlaubnis nach § 8a Abs. 1 ZAG durch …
Karatbars – BaFin ordnet Abwicklung des Geschäfts mit Karatgold Coins an
Karatbars – BaFin ordnet Abwicklung des Geschäfts mit Karatgold Coins an
… berichtet das Handelsblatt. Emittiert werden die Coins über eine Stiftung in Belize, Mittelamerika. Doch jetzt droht Ärger. Mit der Ausgabe des Karatgold Coins sei das E-Geld-Geschäft ohne die erforderliche Erlaubnis betrieben worden, teilte die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin am 11. November 2019 mit. Daher habe sie der Karatbit Foundation mit Sitz …
Bild: Die besten Krypto Börsen 2025: Top Plattformen zum HandelnBild: Die besten Krypto Börsen 2025: Top Plattformen zum Handeln
Die besten Krypto Börsen 2025: Top Plattformen zum Handeln
… WalletBest Wallet punktet als mobile All-in-One-Lösung für iOS und Android. Die App ist übersichtlich, mit klarer Navigation und einem leicht lesbaren Portfolio-Bereich. Hunderte Altcoins über mehr als 60 Blockchains sind abgedeckt, inklusive integriertem Tausch ohne Verifizierung - ideal für schnelle Käufe oder Verkäufe.Self-Custody: Private Keys bleiben auf …
IR CONSULT erwartet neuen Boom bei ICOs /STOs
IR CONSULT erwartet neuen Boom bei ICOs /STOs
… – sammelten weltweit Milliarden ein, um sich zu finanzieren. Die Goldgräberstimmung kam Anfang 2018 zu ihrem Höhepunkt, was daran zu ersehen war, dass viele ICOs ihre Coins innerhalb von kürzester Zeit platzieren konnten und dass diese Coins, sofern sie danach an Kryptobörsen gehandelt wurden, stark steigende Preise erzielten. Doch ab dem 2. Quartal …
Karatbars / Karatgold Coins – BaFin ordnet Abwicklung an
Karatbars / Karatgold Coins – BaFin ordnet Abwicklung an
BaFin gibt Karatbit Foundation Abwicklung des unerlaubten E-Geld-Geschäfts auf – Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart München, 12.11.2019. Von jeher gilt Gold als stabile Geldanlage. Kryptowährungen sorgten vor noch gar nicht langer Zeit für eine Goldgräberstimmung bei Kapitalanlegern und ihre Kurse gingen zeitweise durch die Decke. Da bot sich …
Bild: Aufgepasst und nicht versäumt: PLC Ultima ist auf dem VormarschBild: Aufgepasst und nicht versäumt: PLC Ultima ist auf dem Vormarsch
Aufgepasst und nicht versäumt: PLC Ultima ist auf dem Vormarsch
… Card - für Krypto- und Fiat-Geld). Der Coin verbreitet sich schnell und ist sehr gefragt. Der Hauptgrund dafür ist das Minting. Mit Hilfe von Minting können neue Coins ganz leicht und direkt zum Beispiel auf einem Smartphone abgebaut werden. Sie werden in der Ultima Farm gemintet. Man braucht dazu keine komplizierte Ausrüstung und enorme Energiekosten. …
“Bitcoin-Hype verpasst? Berliner Start-Up gibt zweite Chance mit eigenem Krypto-Coin”
“Bitcoin-Hype verpasst? Berliner Start-Up gibt zweite Chance mit eigenem Krypto-Coin”
… Cashback-Plattform entworfen, auf der Kunden die Produkte vieler Händler auf einem Marktplatz gebündelt finden. Der neue Online-Marktplatz kombiniert Vorteile anderer Plattformen wie Amazon und Ebay, bietet seinen Nutzern darüber hinaus jedoch als zentrales Alleinstellungsmerkmal bis zu 100 Prozent Cashback. Das unlimitierte Cashback stammt hauptsächlich aus …
Sie lesen gerade: „Amazon Coins“ kein BaFin-reguliertes E-Geld