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Digitale Agenda bedeutet Quantensprung im E-Government

30.06.201412:14 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Die „Digitale Agenda für Europa“ bildet einen wesentlichen Baustein in der Wachstumsstrategie der EU für „Europa 2020“. Mit ihrer Umsetzung wird die Kommunikation zwischen Verwaltung, Unternehmen und Bürgern auf eine neue Grundlage gestellt. Die neuen Rechtsnormen E-Government stellen hohe Modernisierungs¬anforderungen an die Verwaltung. Zugleich birgt die ambitionierte Strategie jedoch auch enorme Potentiale, um öffentliche Dienstleistungen Verwaltungskunden effektiver und effizienter zugänglich zu machen. Die E-Government-Experten von Syncwork helfen Ihnen, die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen und die neuen Potentiale zu erschließen.



Die Wachstumsstrategie der Europäischen Union für das kommende Jahrzehnt heißt »Europa 2020«. Aus dieser ganzheitlichen Strategie ergeben sich verschiedene spezifische Teilstrategien, u.a. die »Digitale Agenda für Europa« mit dem »E Government Aktionsplan«. Öffentliche Verwaltungen sollen bessere Dienstleistungen zu niedrigeren Kosten erbringen, um den Bürgern und Unternehmen einen einfacheren Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Diesem Ziel folgend werden auch nationale Strategien und Rechtsnormen entwickelt, die unsere Kommunikation mit der Verwaltung nachhaltig verändern werden. So setzt sich z.B. der IT Planungsrat dafür ein, dass Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen bis spätestens Ende 2016 den elektronischen Zugang zu Verwaltungsdiensten mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises und mit De-Mail eröffnen (Strategie für eID und andere Vertrauensdienste im E-Government).

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung weiterer Vorschriften trat am 26. Juli 2013 in Kraft. Aus dem »E-Government-Gesetz« ergeben sich in den nächsten Jahren schrittweise zahlreiche Verpflichtungen, die von den Verwaltungsbehörden umzusetzen sind. Die wichtigsten dieser Umsetzungsverpflichtungen und ihre zeitlichen Fristen haben wir für Sie wie folgt zusammengefasst:

Für Behörden gemäß § 1 EGovG:

• bis 1. Juli 2014: Annahme von elektronischen Dokumenten, auch solcher, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind

• bis 1. Januar 2015: Georeferenzierung in neuen elektronischen Registern (Bundesrecht)

Für Behörden des Bundes:

• bis 1. Januar 2015: Aufbau einer technischen Infrastruktur für die Identifikation mit dem neuen Personalausweis (nPA) und dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)

• bis zu einem Jahr nach Betriebsaufnahme des zentralen De-Mail-Gateways des Bundes: Erreichbarkeit der Behörde per De-Mail,

• bis 1. Januar 2020: Elektronische Aktenführung.

Neben der bundeseinheitlichen Rechtsnorm des E-Government-Gesetzes werden künftig weitere länderspezifische Gesetze erlassen. Im Freistaat Sachsen beispielsweise wurde der Entwurf des Sächsischen E-Government-Gesetzes (SächsEGovG) bereits öffentlich im Landtag angehört und wird voraussichtlich Mitte 2014 verkündet.

Syncwork hat sich intensiv mit den Anforderungen auseinander gesetzt, die durch die neuen gesetzlichen Regelungen auf die verschiedenen Verwaltungsebenen zukommen. Unsere Vorgehensmodelle für E Government-Projekte bieten spezifische Lösungsansätze von der Identifikation von Handlungsoptionen bis zur Umsetzung durchzuführender Maßnahmen. Folgende Beratungsleistungen bieten wir Ihnen ganz aktuell im Bereich E-Government an:

• Unterstützung bei der Analyse, Identifikation und Umsetzung der sich aus der aktuellen Rechtslage ergebenden Verpflichtungen,

• Durchführung von Evaluierungen sowie von Szenario- und Portfolioanalysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen,

• Erstellung von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten; Beratung bei der sicheren Vernetzung von Infrastrukturen sowie bei der Anwendung von Technischen Richtlinien des BSI,

• Erarbeitung von Einsatzszenarien für die eID-Funktion des neuen Personalausweises (nPA) und des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT), für die qualifizierte elektronische Signatur (qeS) sowie von De-Mail,

• Modellierung von Verwaltungsleistungen und -prozessen bezüglich elektronischer Kommunikation, elektronischen Zahlverfahren (E-Payment) sowie der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung (E-Akte),

• Erarbeitung von Anforderungsdefinitionen und Fachkonzeptionen für Langzeitspeicherung und Elektronische Archivierung,

• Planung und Entwicklung von Innovationskonzepten für E-Partizipation, Crowdsourcing und Open Data,

• Unterstützung beim E-Government spezifischen Projektmanagement und -controlling.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf allen Verwaltungsebenen und begleiten gern Ihre Vorhaben aus einem ganzheitlichen E-Government-Kontext heraus.

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