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Immobilienkredit: Rücktritt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Bild: Immobilienkredit: Rücktritt wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen können Kreditnehmer von ihrem Darlehensvertrag zur Immobilienfinanzierung zurücktreten – und zwar auch dann noch, wenn die 14-tägige Widerrufsfrist längst abgelaufen ist.

„Das ist besonders dann interessant, wenn der Kredit vorzeitig abgelöst werden soll. Dann verlangen die Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zum Ausgleich für die entgangenen Zinsen. Wird der Vertrag aber erfolgreich widerrufen, entfällt auch die Vorfälligkeitsentschädigung“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Für Immobiliendarlehen gilt eine zweiwöchige Widerrufsfrist. Wird der Darlehensnehmer allerdings nicht deutlich und schriftlich über sein Widerrufsrecht informiert, beginnt diese Frist nicht zu laufen. „Das bedeutet, dass selbst Verträge, die schon seit einigen Jahren laufen oder auch schon zurückgezahlt wurden, noch widerrufen werden können“, so Cäsar-Preller.

Der Widerruf kann für viele Kreditnehmer eine durchaus lohnende Sache sein. Zum einen weil er die Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangen kann, wenn das Darlehen vorzeitig abgezahlt wurde, zum anderen, weil der vereinbarte Zinssatz in dem Vertrag unter Umständen deutlich höher ist als in der momentanen Niedrigzins-Phase.

Ob eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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