(openPR) Angenommen einem Entscheidungsträger eines Unternehmens würde ein Angebot auf den Schreibtisch flattern, das ihm das alleinige Recht zum Verkauf eines bestimmten Produktes in ganz Deutschland gewährt. Sicher würde dieser sofort mit dem Anbieter in Kontakt treten und die Modalitäten klären.
Anders reagieren aber Geschäftsführer, wenn Ihnen ein Patent eines freien Entwicklers angeboten wird. Die Unterlagen zur Bewertung des Patentes, das ein Monopolrecht zur Herstellung und zum Vertrieb eines bestimmten Erzeugnisses ebenfalls für ganz Deutschland darstellt, werden der Patentabteilung bzw. der Entwicklungsabteilung übergeben. Eine denkbar schlechte Entscheidung! Würden Sie sich zusätzliche Arbeit ohne persönlichen Nutzen für Sie auf den Tisch ziehen?
Also werden schnell ein paar, meist vermeintliche Nachteile für eine Absage erdacht und weitergegeben. Oder es wird das Argument vorgebracht (wider besseren Wissens oder aus Einfältigkeit), dass für das völlig neue Erzeugnis keine Nachfrage seitens der Kunden besteht. Hätten Sie sich zugetraut, zu Zeiten der Schallplatte den Bedarf für CD-Player vorauszusagen?
Eines sollte man sich vor Augen führen! Der freie Entwickler hat äußerst motiviert über einen längeren Zeitraum geforscht und einen Prototyp gebaut und damit einige Entwicklungsstufen bereits abgearbeitet. Im Gegensatz zu den Angestellten muss man ihm weder festes Gehalt, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder bei einer Kündigung eine Abfindung zahlen.
Man zahlt also nur für den Erfolgsfall – und spart dabei beträchtliche Summen! Man bedenke, was allein 1 Mitarbeiter im F/E-Bereich kostet, ohne dass eine Garantie für eine Innovation besteht! Und warum sollte ausgerechnet die beauftrage Person auf dem gewünschten Gebiet die brauchbarste Idee generieren?
Natürlich sollte ein Geschäftsführer auch stets im Auge behalten, dass ein freier Entwickler sich auch Ihrem Mitbewerber, in Zeiten der Globalisierung möglicherweise auch einem ausländischen Unternehmen, zuwenden wird. Das könnte fatale Folgen haben!
Außer der Möglichkeit, das erfindungsgemäße Produkt selbst herzustellen, kann man auch ein Verwahren in der Schublade, sozusagen als „Sperrpatent“ zur Absicherung des Absatzes des eigenen Produktes in Betracht ziehen. Oder es dient als „Tauschmittel“ bei einer durch ein eigenes Erzeugnis begangenen Patentverletzung.
Patente von freien Entwicklern sollten daher auf Grund ihres möglichen immensen Wertes für ein Unternehmen von einem erfahrenen, fachkundigen und für das Unternehmen loyal arbeitenden Mitarbeiter (bei KMU´s ist das meist der Geschäftsführer selbst) erfolgen. Den eigenen Mitarbeitern sollte klargemacht werden, dass von außen übernommene Grundsatzerfindungen Ihnen einen reichhaltigen Nährboden für eigene Diensterfindungen bietet. Dann haben alle einen Vorteil – und das sind doch die besten Geschäfte – oder?











